Hallo Forum!
Im Geburtseintrag von 1932 ist ein Hinweis auf einen Kindes-Annahmevertrag von
1946 mit Bezeichnung des Amtsgerichts und Aktenzeichen nachgetragen worden.
Dieses Amtsgericht habe ich per E-Mail angeschrieben und darum gebeten, diesen Kindes-Annahmevertrag einsehen zu können oder in Kopie zu erhalten bzw. allgemein Infos dazu zu bekommen.
Das ist jetzt mehrere Wochen her. Gibt es Erfahrungswerte, ob da noch was kommt? Ich habe eine automatisch generierte Eingangsbestätigung erhalten, meine E-Mail ist also angekommen.
Ist das Amtsgericht überhaupt der richtige Ansprechpartner? Oder ein Archiv?
Viele Grüße
Christian
Im Geburtseintrag von 1932 ist ein Hinweis auf einen Kindes-Annahmevertrag von
1946 mit Bezeichnung des Amtsgerichts und Aktenzeichen nachgetragen worden.
Dieses Amtsgericht habe ich per E-Mail angeschrieben und darum gebeten, diesen Kindes-Annahmevertrag einsehen zu können oder in Kopie zu erhalten bzw. allgemein Infos dazu zu bekommen.
Das ist jetzt mehrere Wochen her. Gibt es Erfahrungswerte, ob da noch was kommt? Ich habe eine automatisch generierte Eingangsbestätigung erhalten, meine E-Mail ist also angekommen.
Ist das Amtsgericht überhaupt der richtige Ansprechpartner? Oder ein Archiv?
Viele Grüße
Christian
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