Amtsgericht: Nachfrage zu Kindes-Annahmevertrag

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  • Ert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2012
    • 224

    Amtsgericht: Nachfrage zu Kindes-Annahmevertrag

    Hallo Forum!

    Im Geburtseintrag von 1932 ist ein Hinweis auf einen Kindes-Annahmevertrag von
    1946 mit Bezeichnung des Amtsgerichts und Aktenzeichen nachgetragen worden.

    Dieses Amtsgericht habe ich per E-Mail angeschrieben und darum gebeten, diesen Kindes-Annahmevertrag einsehen zu können oder in Kopie zu erhalten bzw. allgemein Infos dazu zu bekommen.

    Das ist jetzt mehrere Wochen her. Gibt es Erfahrungswerte, ob da noch was kommt? Ich habe eine automatisch generierte Eingangsbestätigung erhalten, meine E-Mail ist also angekommen.

    Ist das Amtsgericht überhaupt der richtige Ansprechpartner? Oder ein Archiv?

    Viele Grüße
    Christian
  • Luhada
    Erfahrener Benutzer
    • 17.09.2019
    • 366

    #2
    Also ich hätte das beim zuständigen Stadt-Archiv angefragt.
    LG von mir
    ---------------------------------------------------
    Suche in / um
    Bergheim. Rhein-Erft-Kreis - Christian Ruiters
    Brachstedt - Maria Elisabeth Ziegler
    Lunstädt - Gottfried Götze
    Merseburg - Gottlieb Zehmisch(er)
    Järshagen/Westpommern - Ferdinand Runge

    Kommentar

    • Huber Benedikt
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2016
      • 4650

      #3
      Hi,
      zuständig ist das AG (Familiengericht)
      Leider hast du das Bundesland nicht angegeben

      Adoptionsakten (AZ F) sind in Bayern ungewöhnlich lange, nämlich 120 Jahre
      beim AG aufzubewahren (Bayr. AufbewahrungsVerordnung)

      Hier Kennziffer 94 AZ F


      PS: Ob du zur AE berechtigt bist steht auf einem anderen Blatt (grds. nur Beteiligte)
      Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 06.08.2021, 19:24. Grund: PS
      Ursus magnus oritur
      Rursus agnus moritur

      Kommentar

      • Tinkerbell
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2013
        • 9909

        #4
        Hallo.

        Oder beim Staatsarchiv.

        LG und bleibt gesund
        Marina

        Kommentar

        • Ert
          Erfahrener Benutzer
          • 03.09.2012
          • 224

          #5
          Hallo zusammen,

          danke für die Tipps.

          Beim zuständigen Stadt-Archiv werde ich anfragen, ich schaue mal, wo/wie das geht.

          Das Bundesland, in dem der Sachverhalt sich abgespielt hat, ist NRW.

          Bei der adoptierten Person handelt es sich um meine Oma, daher gehe ich erst mal davon aus, dass ich berechtigt bin. Dem Amtsgericht hatte ich in der E-Mail auch direkt angeboten, die Verwandschaft nachzuweisen, falls das nötig sein sollte.

          Wie frage ich denn am besten beim Staatsarchiv an?

          Gibt es evtl. Erfahrungswerte, dass sowas beim Amtsgericht schon mal länger dauern kann, weil eine entspr. Auslastung vorhanden ist o. Ä. ?

          Viele Grüße
          Christian

          Kommentar

          • Ora
            Benutzer
            • 03.02.2020
            • 11

            #6
            Hallo Christian,

            ich wusste auch woher meine Oma kam, Aachen und wohin sie 1933 adoptiert wurde, denn auf ihrer Geburtsurkunde war der Randvermerk über die Adoption. Ich sollte mich an das Amtsgericht Aachen wenden, die konnten mir nicht weiter helfen und haben mich an das Amtsgericht Nürnberg verwiesen. Die wurden nicht fündig, also sollte ich mich an das zuständige Notariat in Nbg. wenden, aber die können nur weiter helfen, wenn ein Aktenzeichen auf einer Urkunde ist, was nicht der Fall war.

            Also am besten wohl die Amtgerichte anschreiben wenn die Ortschaften bekannt sind.

            Liebe Grüße
            Daniela

            Kommentar

            • Ert
              Erfahrener Benutzer
              • 03.09.2012
              • 224

              #7
              Hallo Daniela,

              wie lange hat es bei dir gedauert, bis du eine Rückmeldung von den Amtsgerichten bekommen hast?

              Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass das bereits angeschriebene Amtsgericht sich noch meldet (und im Moment einfach nur gut ausge- oder über-lastet ist).

              Viele Grüße

              Christian

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              • Gudrid
                Erfahrener Benutzer
                • 22.04.2020
                • 1253

                #8
                Zitat von Ert Beitrag anzeigen
                wie lange hat es bei dir gedauert, bis du eine Rückmeldung von den Amtsgerichten bekommen hast?
                Da kannst du doch einfach telefonisch nachfragen, das kostet nix. Sind ja auch nur Menschen und keine Götter.

                Bei mir hier ist ein Amt, bei der Dame geht ohne telefonische Nachfrage gar nichts. Wenn ich anrufe, heißt es: Ach ja, das ist schon lange fertig, ich wollte nur noch dies und das, blablabla.... - jedes Mal das selbe. Dann geht es immer recht zügig.
                Liebe Grüße
                Gudrid
                Lieber barfuß als ohne Buch

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