Beschluss des Amtsgerichts - an Kindes Statt angenommen

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  • Ert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2012
    • 224

    Beschluss des Amtsgerichts - an Kindes Statt angenommen

    Ein freundliches 'Hallo' an alle!

    Von einem anderen Familienforscher liegt mir der folgende Satz zu einem meiner Vorfahren vor:

    Auf Beschluss des Amtsgerichts <Name der Stadt> vom <Tag>.<Monat>.1946 an Kindes Statt angenommen und führt fortan den Familiennamen "<Nachname>"
    Weitere Details dazu habe ich nicht.

    Die Person wurde unehelich geboren (Geburtseintrag des Standesamtes liegt mir vor).

    Wie geht man in diesem Fall vor? Einfach mal beim Amtsgericht telefonisch anfragen? Sind die Unterlagen dazu evtl. in einem Archiv? Wenn ja: In welchem?

    Kann man pauschal sagen, was in so einem Beschluss üblicherweise steht?

    Viele Grüße sendet
    Christian
  • Hedwiga
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2019
    • 241

    #2
    an Kindes statt angenommen

    Hallo,


    vmtl. handelt es sich um eine Adoption, dabei ist noch offen, ob es
    sich um eine Minderjährigenadoption oder eine gleichgestellte oder
    Erwachsenenadoption handeln könnte.


    Ich kenne das so, dass der Geburtseintrag bzw. die Abstammungsurkunde
    geändert wird und die "neuen Eltern" eingetragen werden.


    Ich würde das Standesamt des Geburtsortes anschreiben.
    Ich grüße freundlich

    Hedwiga

    Kommentar

    • Ert
      Erfahrener Benutzer
      • 03.09.2012
      • 224

      #3
      Hallo Renate, und natürlich auch alle anderen!

      Die Person war 14 Jahre alt, als das Amtsgericht den Beschluss gefasst hat.

      Der Geburtseintrag des Standesamtes des Geburtsortes liegt mir vor - er wurde in sofern geändert, als dass 1946 (im Jahre des Amtsgerichts-Beschlusses) eine Randnotiz mit dem Vorgang sowie Daten der "neuen" Eltern hinzugefügt wurde.

      Viele Grüße
      Christian

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