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Mehrere Höfe gleichzeitig?
Hallo liebe Leute,
ich forsche jetzt schon einige Zeit in Gartow nach meinen Wiebelitzen. Es geht besonders um den Zeitraum 1700 bis 1800. Dabei ist mir aufgefallen, dass manche Kinder in Gartow (bzw. Niendorf) geboren sind, während von anderen Kindern nur später Konfirmationen eingetragen sind. Der Vater dieser Kinder besaß aber nachgewiesen einen Hof (er war Halbhüfner). Darum habe ich mich gefragt, wie es möglich war, dass der Hof zeitweise verlassen wurde. (Der Hof war nachgewiesen durchgängig im Besitz von meinen Ahnen.) Es musste ja irgendwie etwas erwirtschaftet werden, da eine Pacht gezahlt werden musste. Ist es denkbar, dass auch mehrere Höfe gleichzeitig bewirtschaftet wurden? Z.B. in benachbarten Ortschaften? Bisher gab es sowas bei meinen Ahnen nicht (zumindest nicht bewiesen). Kann natürlich auch sein, dass die Frau alleine unterwegs war aber ich möchte zunächst mal die oben geschilderte Theorie prüfen. Habt ihr es mal bei euren Ahnen gehabt, dass mehrere Höfe von der selben Person in verschiedenen Orten bewirtschaftet wurden? Vielen Dank schonmal für eure Meinungen und Erfahrungen Viele Grüße Kensche |
#2
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Hallo Kensche,
da hilft wohl nur, die KBs der Nachbarorte durchzusehen. Da du durch die Konfis das ungefähre Alter der Kinder hast, ist der Aufwand zwar nicht gering, aber überschaubar. Es kommt mir aber auch wahrscheinlich vor, daß mit dem Ortspfarrer ewas war: krank oder verstorben, und die Pfarre eine Zeit lang nicht besetzt war, und die Kinder zur Taufe in den Nachbarort gebracht wurden. Manchmal, aber nicht immer kam dann der Eintrag nur in einem der beiden KBs vor. Das ändert aber nichts am Absuchen der Nachbarorte. Viele Grüße Gisela |
#3
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Hallo Kensche,
in meinem Forschungsgebiet Franken/Thüringen kommt das regelmäßig vor, dass mehrere kleine Höfe in mehreren Ortschaften bewirtschaftet wurden. Das gibt es also tatsächlich. Es besteht aber z.B. auch die Möglichkeit, dass Mann und Frau im Sommer als Erntehelfer einfach zusätzlich arbeiteten, wenn sie mit der eigenen Ernte fertig waren, oder sich im ausgehenden Winter als Waldarbeiter was dazuverdienten und deshalb Kinder woanders geboren wurden. Dann gibt es noch "Zufallsgeburten", wo die Kinder anlässlich eines Marktbesuches, eines Hochzeitsfestes, einer Kirchweih, eines Botenganges oder bei Feldarbeiten im Nachbarort geboren wurden und das manchmal in schöner Regelmäßigkeit. Ich habe einen Fall, da sind von den 7 Kindern, 5 nicht am Wohnort geboren, obwohl auch diese Familie durchgehend dort wohnte. Gruß Dunkelgraf |
#4
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Guten Tag,
mehrere Höfe gleichzeitig in verschiedenen Orten? Glaube ich nicht. Allenfalls noch im selben Ort, das man dort das Ackerland eines anderen Hofes mit bewirtschaftete. Vielleicht sind es ja 2 verschiedene Familien in Gartow und Niendorf? LG Malte |
#5
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Zitat:
Hallo! Nein, davon habe ich für Norddeutschland noch nicht gelesen. In aller Regel saß auf jedem Hof ein anderer Hofeswirt. Warum war das so? Von jedem Hof zog der Landesherr Steuern ein. Bei gemeinsamer Bewirtschaftung bestand die theoretische Gefahr, daß ein Hof eines Tages nicht mehr bestand, da die Flächen ja von einem anderen mitbewirtschaftet wurden. So wären gewisse Steuern einfach entfallen. In der Zeit, um die es Dir geht, vergrößerten sich Höfe auch nicht durch Zuheirat. Heiratete beispielsweise der älteste Sohn (und eigentlicher Hoferbe) in einen anderen Hof ein, so bekam ein jüngerer Bruder den Hof. |
#6
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Hallo,
in Thüringen und Franken war das möglich, weil die Steuern nicht pro Person, sondern pro Hof bezahlt wurden. Es waren auch Hofeinheiten die z.B. aus 20 Ackern Land, 10 Ackern Wiesen und 3 Ackern Wald bestanden. Einzelne Grundstücke durften nur mit Genehmigung der obersten Landesbehörde daraus verkauft werden. Zwei Höfe zu bewirtschaften war also leicht möglich, auch in verschiedenen Orten. In dieser Region war es auch gar nicht üblich, dass der älteste Sohn Hoferbe wurde, sondern dieser wurde nach Möglichkeit in einen anderen Hof verheiratet, die Vermittlung übernahmen die Taufpaten, bei denen er seine erste Dienststelle nach der Konfirmation in der Regel antrat. In Thüringen und Franken galt das Minoratsrecht bzw das fränkische Erbrecht. Söhne und Töchter sind gleich erbberechtigt und jedes Kind erhält gleich viel. Da das bedeutete, dass Höfe immer gleicher werden würden, wurden sie nur als "Einheitspacket" vererbt und verkauft. Haupterbe dafür wurde immer das jüngste Kind, egal ob Sohn oder Tochter. Dunkelgraf |
#7
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Zitat:
LG Malte |
#8
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Hallo Kensche
Bei meinen Ahnen in Deutschland bin ich es schon gewohnt ,dass ich bei den Kindern von einem Elternpaar oft bis zu 10 verschiedene Geburtsorte eintrage.Bei meinen Ahnen in Österreich ist das nicht so.Die Ahnen von meines Vaters Mutter lebten z.B.250 Jahre auf dem Bauernhof ehe er aufgegeben wurde weil der Bauer in jungen Jahren beschloß zur Eisenbahn zu gehen um dort zu arbeite. LG Franz Josef |
#9
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Die Steuern wurden auch anderswo pro Hof bezahlt. Es bestand bei zwei Höfen in einer Hand, welche auch noch gemeinsam bewirtschaftet wurden, immer die Gefahr, daß gewissermaßen gewohnheitsrechtlich ein Hof "unterging" und die Flächen komplett zu dem anderen gerechnet wurden. Daran hatte der Fiskus natürlich kein Interesse. Es gäbe hierzu interessante Dinge aus meiner Familie zu berichten, aber das ist hier nicht das Thema.
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#10
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Moinsen zusammen,
es ist schon möglich, dass ein Hufner mehrere Hofstellen besass…, durch Einheirat, Erbschaft, Zukauf. Wie es möglich war, dass der Hof zeitweise verlassen wurde…??? Unterstellen wir hier mal ein Erbe: Der Hufner erbte den Hof seines Schwiegervaters, die Familie zog auf den ererbten Hof, verpachteten den Althof oder nur Teile davon wie Pachtland, Lagerflächen usw., blieb aber rechtlich gesehen der Eigentümer der Hufe und erzielte daraus Einnahmen. Als Quelle für die Forschung: Die Schuld- und Pfandprotokolle der Region. |
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