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#11
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Hallo!
Das kommt ja immer darauf an - je nach Stand und Ort. Aber grundsätzlich gibt es Bestände der Innungen, Hypothekenbücher, Testamente, Impflisten, Grundstückskaufverträge, Material aus Anwaltspraxen, Katasterpläne, Vormundschaftsangelegenheiten. Das Buch über die Bestände des Archives in Stettin gibt einen guten Eindruck dazu wieder. Aber regelmäßig wird mit dem Siebenjährigen Krieg Schluss sein. Für die Jahrgänge ab 1870 empfiehlt sich eine Anfrage beim Lastenausgleichsarchiv, oftmals gibt es Hinweise über Herkunft oder Verbleib. Man sollte auch nicht die Angaben unterschätzen, die Witwer und Witwen bei einer erneuten Eheschließung nach dem 2. Weltkrieg gemacht haben. Die Frage nach dem Inhalt der Beleg-/Sammelakte sollte dazugehören. Auch Einwohnermeldeämter haben in ihren Archiven gelegentlich auf den Meldekarten nicht nur Daten der Vertriebenen sondern auch der (noch) fehlenden oder vermissten Angehörigen und die Standesamtsreg.-Nrn. Mein bester Treffer war ein Familienbuch, das jemand 1960 angelegen ließ, nachdem klar wurde, dass alle direkten Angehörigen tot waren: Über die Familie seiner Eltern, die 1883 geheiratet hatten. Zu finden waren u.a. die Großeltern, seine im ersten Weltkrieg gefallenen Brüder und die erste Ehe seines Vaters. Das gab zwar anfangs ein wenig Murren bei der Standesbeamtin wegen Datenschutz, aber als ich nachweisen konnte, dass ich entfernter Angehöriger war, bekam ich das recht zügig. In einer Angelegenheit habe ich mit einem Nachlassgericht geärgert, die wollten zu Recht keine Auskunft erteilen. Ich konnte aber den Testamentsvollstrecker ausfindig machen, der mir Kontakt zu einem Erben vermittelte. Dort erhielt ich einen Karton mit Unterlagen, zum Teil brüchiges Papier - Originale von 1845 bis 1940. Auswertung der Zeitungen und Gemeidebriefe in der Uni-Bibliothek Greifswald ist z. B. eine weitere Möglichkeit. Meine Forschung ist von daher irgendwie mehr Forschung mit Quellen vor Ort, nicht in Polen selbst. Und wenigstens die fehlenden Standesamtsregister lassen sich damit noch zum Teil überbrücken. Wunder darf man allerdings keine mehr erwarten. Ich bin auch froh, wenn ich eine Ururgroßmutter noch belegen kann, von der ich nicht mehr weiß als den überlieferten Namen. Ich wäre auch einen Tick zufriedener, wenn da z.B. bei einem Ururgroßvater stehen würde: "+ am ... in ..." statt "+ zwischen dem 03.04.1889 und 25.09.1893 vermutlich im Bereich Nelep-Simmatzig" und damit vielleicht ein "geboren am ... in ..." statt der Fragezeichen. Und auf eine Ahnenreihe bis zum 30jährigen Krieg hoffe ich längst nicht mehr. Vielleicht muss man das so realistisch sehen und sich sagen, dass ein z.B. wiederentdeckter Urgroßonkel und ein paar Episoden aus seinem Leben auch wichtig sein können, um das Gefüge Familie zu verstehen oder zu erkennen. Oha, viel zu viel geschrieben heute...hoffe, es wird trotzdem wohlwollend gelesen. VG Philipp |
#12
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Warum gleich so grantig? Hab ich einen wunden Punkt getroffen? Wenn ja- das tut mir leid. Falls die Frage ernst gemeint war... einfach mal entsprechende Literatur wälzen.
LG Gertrud |
#13
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Zitat:
hoffentlich entferne ich mich nicht zu sehr vom Thema (immerhin geht es bei mir auch um Pommern! ), aber zu deinen Erfahrungen habe ich eine Frage: ich hatte gerade letztens den Fall, dass jemand zu einem seltenen Familiennamen aus meinem Forschungsbereich eine Suchanfrage (auf pommernkontakte.de) gestellt hatte. Es stellte sich heraus, dass der Mann ein Erbenermittler ist, der offenbar die Erben des Sohns eines Bruders meiner Oma ermitteln sollte. Da hätten mich natürlich seine Ergebnisse sehr interessiert, da ich über diesen Familienzweig wenig weiß, aber für ihn war der Fall abgeschlossen und auch zum zuständigen Nachlassgericht wollte er mir keinerlei Angaben machen. Wie kriegt man denn nun heraus, welches Gericht oder welcher Testamentsvollstrecker mit dem Fall befasst war? Gruß, Davido |
#14
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Hallo!
Grundsätzlich ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Zu welchem Zeitpunkt die Nachlasspfleger nun auf Erbenermittler zurückgreifen, weiß ich nicht. Eventuell hilft der Bundesanzeiger, mal mit Angabe des Namens im Feld links mittig suchen, dann gerichtlicher Teil, es müsste nach meiner Kenntnis als Aufgebot benannt sein. https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet Hierzu kann ich ja noch erzählen, dass ich den Schwager meiner Urgroßmutter dort wiedergefunden haben. Er gehörte zu den unzähligen, die dort gelistet sind, welche einst einen Antrag auf Entschädigung von Kriegsfolgen gestellt haben, aber denen oder deren Erben ein Bescheid aufgrund von Tod oder Verzug nicht bekannt gegeben werden konnte. VG Philipp |
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