Sterbeurkunde wird verweigert. Was nun ?

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  • Michael999
    Erfahrener Benutzer
    • 11.06.2011
    • 1925

    Sterbeurkunde wird verweigert. Was nun ?

    Hallo,

    ich habe gerade die E-Mail bekommen.
    Ich erzähle kurz worum es geht.

    Ich habe die Sterbeurkunde von Clara Wortmann
    angefordert in Bad Reichenhall.
    Habe diese auch bekommen.

    Zwei Tage später habe ich von der Lebensgefährtin,
    Olga Ottilie Miltonia von Roeder,
    die Sterbeurkunde angefordert.

    Nach 3 Wochen warten habe ich mir erlaubt dem Standesbeamten
    zu schreiben und habe gefragt:“ ... haben Sie diese schon verschickt
    Denn bei mir ist sie nicht angekommen.
    Wäre ja ärgerlich wenn diese verloren gegangen wäre“.

    Darauf seine Antwort:“

    Sehr geehrter Herr,

    da Sie nicht mit der Verstorbenen verwandt sind, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Darauf habe ich ihn angerufen und gefragt warum jetzt auf einmal
    Bei der Lebenspartnerin war es doch auch kein Problem.
    Da sagte er es wäre ein Fehler gewesen mir diese zu schicken.
    Er würde mir gleich den passenden Auszug des Gesetzestextes schicken.

    Was mach ich nun ?
    Was muss ich dem Standesbeamten schreiben damit ich diese
    Sterbeurkunde bekomme ?
    Olga ist am 11.07.1963 in Bad Reichenhall verstorben.

    Ich hoffe ich hab nichts vergessen.

    Gruß Micha

    Sehr geehrter Herr

    anbei die Ausführung vom Gesetz:

    § 62 PStG
    Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.

    (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.


    Mit freundlichen Grüßen

    Standesbeamter
    Dauersuche nach: Broy & Kranz aus Militsch,
    KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
    Heitzmann aus Berlin,
    Freienwalde an der Oder - Rietz, Engel, Wähler & Bartel
    Aus THORN Dröse & Peglau
  • Beggusch
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2012
    • 1159

    #2
    Sterbeurkunde

    Das ist ja wirklich komisch! Ich habe die Sterbeurkunde von der Halbschwester meines Opas ohne Probleme bekommen. Sie ist 1978 verstorben.
    Ich musste nichts nachweisen.....

    Gruß Beggusch

    Kommentar

    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo,

      verweise erst einmal auf § 5(5) in Vbg mit § 61 PStG.Insofern ist § 62 nicht einschlägig. Wir hatten hier allerdings vor kurzem einen Fall - ich glaube auch aus Bayern - wo sich die Stelle dann im Hinblick auf das bayerische Archivgesetz geweigert hat.

      Gruß


      Thomas
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • Kleeschen
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2014
        • 1655

        #4
        Hallo Micha,

        ist der Standesbeamte immer noch Herr M.? Ich habe in Bad Reichenhall mal die Kopie eines Geburtenregistereintrags von 1899 angefragt. Der Standesbeamte war sehr "zäh", erst nach längerem Telefonat ließ er sich überzeugen, mir die Kopie zu geben. Er bestand aber darauf, sie zu beglaubigen.

        Ausschlaggebend ist hier § 5 Abs. 5 Nr. 3 PStG, wonach eine Frist von 30 Jahren zur Fortführung von Sterberegistern besteht. Nach Verstreichen dieser Frist sind die Register Archivgut i.S.d. § 61 Abs. 2 PStG. Die Einsicht ist dann zu gewährleisten, Auskünfte sind problemlos zu erteilen.

        Viele Grüße
        Kleeschen
        Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
        Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
        Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
        Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
        Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
        Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

        Kommentar

        • wimper
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2010
          • 135

          #5
          Wie die anderen schon sagten, versuch es erst einmal damit, ihm die genannten Vorschriften darzulegen. Wenn es dann nicht geht, stelle einen schriftlichen Antrag mit deinem Anliegen und beharre auf einen Bescheid. Diesen könntest du dann mit Widerspruch (sofern in dem Bundesland Klagevoraussetzung) und Klage angreifen. Das sollten aber erst die letzten Eskalationsschritte sein; du und andere möchten ja weiterhin gut mit den Leuten vom Standesamt oder Archiv zusammenarbeiten.
          FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
          FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

          Kommentar

          • Friederike
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2010
            • 7850

            #6
            Hallo Michael,


            wie bereits geschrieben wurde, ist eine Sterbeurkunde aus 1963 schon lange Archivgut.
            Das entsprechende Personenstandsregister sollte also längst im Archiv liegen.
            Nun kommt es aber immer wieder vor, dass mangels Archiv die alten Bücher noch
            in den zuständigen Standesämtern verblieben sind.
            Trotzdem muss der Standesbeamte dir eine Kopie der Urkunde zusenden, ohne dass
            du irgendein berechtigtes Interesse nachweisen musst.
            Hast du eine " vollständige unbeglaubigte Kopie des Originaleintrags mit allen
            Randvermerken " angefordert? Ansonsten könnte der Beamte annehmen, dass du
            eine neue Urkunde möchtest.
            Viele Grüße
            Friederike
            ______________________________________________
            Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
            Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
            __________________________________________________ ____

            Kommentar

            • Luhada
              Erfahrener Benutzer
              • 17.09.2019
              • 366

              #7
              wenn ich eine Kopie anfordere, dann schreibe ich immer:
              "eine einfache Kopie aus dem Geburts-, Heirats- oder Sterberegister"
              LG von mir
              ---------------------------------------------------
              Suche in / um
              Bergheim. Rhein-Erft-Kreis - Christian Ruiters
              Brachstedt - Maria Elisabeth Ziegler
              Lunstädt - Gottfried Götze
              Merseburg - Gottlieb Zehmisch(er)
              Järshagen/Westpommern - Ferdinand Runge

              Kommentar

              • Michael999
                Erfahrener Benutzer
                • 11.06.2011
                • 1925

                #8
                Hallo

                ich melde mich wieder gesund zurück.
                ( Krank werden im Urlaub ist doch die Hölle ! )

                Habt vielen Dank für Eure Antworten !

                Ich bin zwar kein Gesetze-Freak aber das mit den
                30
                80
                110 Jahres-Fristen war mir ja bekannt aber sollte es dem Standesbeamten nicht auch geläufig sein ?

                Ist das denn nicht in jedem Bundesland gleich ?

                Ich habe mal eine kurze Mail für den Standesbeamten geschrieben
                und habe den von Euch genannten Paragraphen rein kopiert.

                Kann ich das so schreiben oder ist das zu fordernd/schleimend/bettelnd ?

                Ich will ihn ja nicht noch verärgern. Ich möchte ja die Urkunde unbedingt haben.

                Könnt Ihr mal bitte drüber gucken.

                Sollte ich noch was zu schreiben oder ändern ?

                Habt vielen Dank
                und alles Gute für 2020 wünsche ich Euch !

                VG vom Micha
                Angehängte Dateien
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                Aus THORN Dröse & Peglau

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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Hallo Michael,
                  Du solltest auf das Wort Sterbeurkunde verzichten, bzw. generell keine "Urkunden" anfordern, auch nicht eine Kopie einer Urkunde, das ist Nonsens. Sondern stattdessen nur eine Auskunft aus dem Registereintrag (oder Auskunft aus der Sammelakte) in Form einer unbeglaubigten Kopie, oder so ähnlich.

                  So wie Friederike schon schrieb:
                  Zitat von Friederike Beitrag anzeigen
                  ... Hast du eine "vollständige unbeglaubigte Kopie des Originaleintrags mit allen Randvermerken" angefordert? Ansonsten könnte der Beamte annehmen, dass du eine neue Urkunde möchtest.
                  Nochmal zur Erklärung:
                  bei der Behörde liegen keine Sterbeurkunden vor, sondern eine Sterbeurkunde würde erst auf Wunsch eines Angehörigen ausgestellt anhand des Registereintrags. Deswegen ist Dein Wunsch nach einer Kopie einer Sterbeurkunde unsinnig.
                  Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 28.12.2019, 00:45.
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • Michael999
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.06.2011
                    • 1925

                    #10
                    Hallo Anna Sara,


                    hab vielen Dank !


                    Hab es schon ausgetauscht !



                    Schon verrückt dass er so ein Theater macht !



                    Ich hatte bis heute nie solche Probleme !


                    VG vom Micha





                    Sehr geehrter Hr. ,

                    ich hoffe Sie hatten entspannte Feiertage.


                    Vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Ausführung von Gesetzt ( § 62 PStG ).


                    Ich möchte Sie jedoch noch einmal bitten mir die


                    vollständige unbeglaubigte Kopie des Originaleintrags mit allen Randvermerken"


                    von


                    Olga Ottilie Miltonia Roeder
                    geb.
                    verst.


                    zukommen zu lassen.


                    Denn ausschlaggebend ist hier § 5 Abs. 5 Nr. 3 PStG,
                    wonach eine Frist von 30 Jahren zur Fortführung von Sterberegistern besteht.
                    Nach Verstreichen dieser Frist sind die Register Archivgut i.S.d. § 61 Abs. 2 PStG.
                    Die Einsicht ist dann zu gewährleisten und Auskünfte sind problemlos zu erteilen.



                    Seien Sie bitte so nett und senden Sie diese bitte an…


                    Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
                    und wünsche Ihnen alles Gute für 2020
                    Michael...
                    Dauersuche nach: Broy & Kranz aus Militsch,
                    KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
                    Heitzmann aus Berlin,
                    Freienwalde an der Oder - Rietz, Engel, Wähler & Bartel
                    Aus THORN Dröse & Peglau

                    Kommentar

                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #11
                      Nein, das klingt so, als wenn Du in der ersten Anfrage Recht gehabt hättest. Aber das hattest Du nicht.

                      Lass daher bitte alle Anspielungen darauf, dass er der Blöde sei, und Du ihn belehren müsstest.

                      Spreche ihn gar nicht direkt an. Kein persönliches Anschreiben. Du richtest Deine Anfrage an die Behörde, und nicht an eine Person. Und Du belehrst die Behörde nicht über die Paragrafen und Gesetze. Die kenn sich da nämlich besser aus.


                      "An das Amt so und so
                      Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr" - Beides, denn Du weißt ja nicht, wer Deine Anfrage bearbeiten wird.


                      Nicht schreiben: "noch einmal bitten"
                      Auch nicht schreiben: "... zukommen zu lassen." - das klingt, als wolltest Du bevorzugt werden.
                      Stattdessen: "Bitte senden Sie mir ...", oder so ähnlich
                      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 28.12.2019, 01:47.
                      Viele Grüße

                      Kommentar

                      • Kai M
                        Erfahrener Benutzer
                        • 06.07.2017
                        • 232

                        #12
                        Hallo Michael,

                        ich glaube ein Telefonanruf würde in dieser Situation vielleicht besser sein, als ein langes Hin und Her via E-Mail.

                        Wenn du es aber unbedingt schriftlich machen möchtest hat Anna Sara schon einiges angesprochen.

                        Die Formulierung "zukommen zu lassen" empfinde ich aber nicht als unangemessen. Es hat meiner Meinung nach nichts mit Bevorzugung zu tun.

                        Beziehe dich auf das Schreiben, wo dir die Auskunft verweigert wurde und bitte darum deine erste Anfrage nochmal zu prüfen mit dem Verweis, dass die Schutzfristen nicht mehr greifen (formuliere es nicht unbedingt so juristisch...) und die Einträge unter Archivrecht fallen. Ich würde nicht einfach nochmal um die Kopie des Sterbeeintrages bitten, wenn das bereits abgelehnt wurde.

                        Viele Grüße
                        Kai

                        Kommentar

                        • Araminta
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.11.2016
                          • 599

                          #13
                          Ich hatte kein Problem damit, Urkunden meiner Ururgroßmutter zu bekommen aber sobald es um ihren vorehelichen Sohn ging, gab es auf einmal Probleme und auch da waren die Fristen schon lange abgelaufen.....

                          Kommentar

                          • Michael999
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.06.2011
                            • 1925

                            #14
                            Hallo

                            ich danke Euch allen für Eure Tipps und Ideen !!!

                            Ich habe dem Standesbeamten noch einmal
                            angeschrieben.

                            Hier seine Antwort:

                            Sehr geehrter Herr

                            für das Jahr 2020 wünsch ich Ihnen auch noch alles Gute. Ich habe leider keinen Sterbeeintrag von einer Frau Olga Ottilie Miltonia von Roeder am 11.07.1963 gefunden.
                            Ist das Sterbedatum korrekt?
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Ich dachte jetzt will er mich verarschen !

                            Ich habe ihm dann ein Bild von dem Grabstein und den Randvermerk zum Tod geschickt.

                            Und das bekam ich einige Minuten später. Siehe Anhang...
                            Angehängte Dateien
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                            KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
                            Heitzmann aus Berlin,
                            Freienwalde an der Oder - Rietz, Engel, Wähler & Bartel
                            Aus THORN Dröse & Peglau

                            Kommentar

                            • Michael999
                              Erfahrener Benutzer
                              • 11.06.2011
                              • 1925

                              #15
                              Klar konnte er nichts finden
                              da sie laut Grabstein 11.07. verstorben ist.

                              Aber in der Sterbeurkunde steht 07.07.

                              Warum es zwei unterschiedliche Daten gibt
                              wird man wohl nicht heraus bekommen.

                              Naja jetzt habe ich sie ja und damit ist das Thema für mich erstmal beendet.

                              Habt alle noch einmal vielen Dank !

                              Gruß Micha 😄
                              Angehängte Dateien
                              Dauersuche nach: Broy & Kranz aus Militsch,
                              KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
                              Heitzmann aus Berlin,
                              Freienwalde an der Oder - Rietz, Engel, Wähler & Bartel
                              Aus THORN Dröse & Peglau

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