Bitte um Lesehilfe: Heiratseintrag 1865 Dülken

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  • Munger
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2021
    • 1250

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe: Heiratseintrag 1865 Dülken

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1865
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dülken
    Namen um die es sich handeln sollte: Franz Heinrich Brocks und Maria Gertrud Smeets


    Guten Abend,

    ich bitte um Hilfe beim Entziffern des Heiratseintrags von Franz Heinrich Brocks und Maria Gertrud Smeets.

    Zudem wäre es toll, wenn Ihr die von mir bereits entzifferten Wörter nochmal Korrektur lesen würdet.

    Herzlichen Dank im Voraus!

    LG Patrick



    Heirath des Franz Heinrich Brocks und der Maria Gertrud Smeets

    No. 20

    Heiraths-Urkunde.

    Bürgermeisterei Dülken? Kreis Kempen Regierungs-Bezirk Düsseldorf.

    Im Jahre eintausend achthundert fünfundsechzig, den siebenzehnten
    des Monats Mai, nachmittags ……. Uhr, erschienen
    vor mir ……. ……. Bürgermeister? als
    Beamten des Personenstandes der ……. Bürgermeisterei Dülken

    1) der Franz Heinrich Brocks siebenundzwanzig
    Jahre alt, geboren zu Breyell Regierungs-Bezirk Düsseldorf
    Standes ……. wohnhaft zu Dülken
    Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjähriger Sohn des zu
    Breyell verstorbenen ……. ……. Brocks …….
    und Katharina Gertrud ……. …….

    2) und die Maria Gertrud Smeets fünfundzwanzig
    Jahre alt, geboren zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf
    Standes ……. ……. wohnhaft zu Dülken
    Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjährige Tochter des zu Dülken
    ……. ……. Johann Jacob? Smeets …….
    und Anna Maria ……. …….
    die ……. in ……. ……. …….

    Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er-
    wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
    Gemeinde-Hauses zu Dülken statt gehabt haben, nämlich die erste am
    ……. Mai und die
    andere am ……. Mai …….
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen
    gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingelegt worden ist; habe ich, um jenem
    Gesuche zu willfahren, die mir überreichen, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten
    Urkunden, so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs
    Laut vorgelesen.

    Jene Urkunden sind: An …….
    1. ……. ……. des ……. ……. 7 Maerz? 1838 No 34;
    2. ……. ……. ……. vom 16. Juni 1854 No. 60;.
    3. ……. ……. …… Mutter? vom 5. Mai 1862 No. 48;
    4. ……. ……. dessen? Großvater? mütterlicherseits? ……. 17. Mai 1834 No. 40;
    5. ……. ……. dessen? Großmutter? mütterlicherseits? ……. vom 23. Februar 1847 No. 21.

    B. In den hiesigen …….

    ……. ……. ……. ……. Vom 19. September 1839 No. 105.
    ……. ……. ……. ……. …….
    ……. ……. ……. ……. ……. daß
    die Großeltern mütterlicher seits des Bräutigams ……. …….
    ……. ……. ……. ……. ……. ……., letzten
    ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. …….
    ……. ……. der Großeltern …… sei.

    Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander
    ehelichen wollten? – Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Franz Heinrich Brocks
    und Maria Gertrud Smeets.
    hierdurch mit einander gesetzlich erheiratet sind.

    ……. verhandelt in Gegenwart des ……. …… …….
    dreißig? Jahre alt, Standes …….
    zu Dülken wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegattin, des
    Peter ……. ……. ……. und dreißig Jahre alt, Standes
    ……. zu Dülken wohnhaft, welcher
    ein …… der neuen Ehegattin, des Mathias …….
    ……. und zwanzig Jahre alt, Standes …….
    zu Dülken wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegattin und
    des Peter Hauser? ……. und zwanzig Jahre alt,
    Standes ……., zu Dülken wohnhaft, welcher ein
    ……. des neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und
    Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mr dem Personenstands-Beamten und …….
    ……. ……. ……. ……. .

    G. ……. Smeets
    Maria …….
    Franz Heinrich Brocks
    Maria Gertrud …….
    Heinrich? …….
    ……. ……. …….
    Math. …….
    Peter …….
    …….
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    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2011
    • 1485

    #2
    Hallo Patrick,

    so lese ich es:

    Heirath des Franz Heinrich Brocks und der Maria Gertrud Smeets

    No. 20

    Heiraths-Urkunde.

    Bürgermeisterei Dülken Kreis Kempen Regierungs-Bezirk Düsseldorf.

    Im Jahre eintausend achthundert fünfundsechzig, den siebenzehnten
    des Monats Mai, nachmittags fünf Uhr, erschienen
    vor mir Gerhard Doergens Bürgermeister als
    Beamten des Personenstandes der Stadt Bürgermeisterei Dülken

    1) der Franz Heinrich Brocks siebenundzwanzig
    Jahre alt, geboren zu Breyell Regierungs-Bezirk Düsseldorf
    Standes Anstreicher wohnhaft zu Dülken
    Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjähriger Sohn der zu
    Breyell verstorbenen Eheleute Jacob Brocks Fuhrmann
    und Katharina Gertrud Hauser Hausfrau

    2) und die Maria Gertrud Smeets fünfundzwanzig
    Jahre alt, geboren zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf
    Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Dülken
    Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjährige Tochter der zu Dülken
    wohnenden Eheleute Johann Jacob Smeets Schuhmacher
    und Anna Maria Berscheinen? Hausfrau
    die Eltern anwesend und in diese Heirath einwilligend

    Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er-
    wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
    Gemeinde-Hauses zu Dülken statt gehabt haben, nämlich die erste am
    siebenten Mai und die
    andere am vierzehnten Mai dieses Jahres
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen
    gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingelegt worden ist; habe ich, um jenem
    Gesuche zu willfahren, die mir überreichen, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten
    Urkunden, so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs
    Laut vorgelesen.

    Jene Urkunden sind: A Beigebracht
    1. Geburts Urkunde des Bräutigams vom 7 Maerz 1838 No 34;
    2. Sterbe Urkunde dessen Vaters vom 16. Juni 1854 No. 60;.
    3. Sterbe Urkunde dessen Mutter vom 5. Mai 1862 No. 48;
    4. Sterbe Urkunde dessen Großvatersmütterlicherseits vom 17. Mai 1834 No. 40;
    5. Sterbe Urkunde dessen Großmutter mütterlicherseits vom 23. Februar 1847 No. 21.

    B. In den hiesigen Registern

    Geburts Urkunde der Braut vom 19. September 1839 No. 105.
    Zugleich erklärten Eheschließende und Zeugen unter
    einander wohl bekannt an Eides statt ersterndaß
    die Großeltern väterlicher seits des Bräutigams todt ihnen
    aber die Beibringung derer Sterbe Urkunden unmöglich, letztern
    daß ihnen der Tod wie die Unmöglichkeit der Beibringung
    der

    Sterbe Urkunden der Großeltern bekannt sei.

    Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander
    ehelichen wollten? – Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Franz Heinrich Brocks
    und Maria Gertrud Smeets.
    hierdurch mit einander gesetzlich verheiratet sind.

    Also verhandelt in Gegenwart des Heinrich Bertrand vier und
    dreißig Jahre alt, Standes Klempner
    zu Dülken wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin, des
    Peter Adrian Bellen drei und dreißig Jahre alt, Standes
    Schuhmacher zu Dülken wohnhaft, welcher
    ein Schwagerder neuen Ehegattin, des Mathias Foerster
    einund zwanzig Jahre alt, Standes Privatschreiber
    zu Dülken wohnhaft, welcher ein Vetter der neuen Ehegattin und
    des Peter Hauser vierund zwanzig Jahre alt,
    Standes Brauer zu Dülken wohnhaft, welcher ein
    Vetter des neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und
    Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-Beamten und sämmt
    lichen gegenwärtigem Akte beiwohnenden Personen

    G. JacobSmeets
    Maria Berscheinen?
    Franz Heinrich Brocks
    Maria Gertrud Schmeetz
    Heinrich Bertrand
    P. A. Bellen
    Math. Foerster
    Peter Hauser
    …….

    Gruß
    Gaby
    Zuletzt ge?ndert von podenco; 22.09.2021, 22:03. Grund: Korr.
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    • Munger
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2021
      • 1250

      #3
      Hallo Gaby,

      besten Dank für die Hilfe :-)

      LG Patrick

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