Kolon

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  • fps
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2010
    • 2152

    Kolon

    Moin,

    heute bin ich in westfälischen Kirchenbüchern über die Bezeichnung "Kolon" beim Vater eines Bräutigams gestolpert. Wikipedia meint dazu, es sei eine Kurzform von Kolonus sei, den Inhaber eines Bebauungsrechtes.

    Nun findet sich auch die Schreibweise "Colonus" in den Büchern. Die Erklärung, die Wikipedia hierzu anbietet, passt nicht zu der bei der K-Schreibweise.

    Weiß jemand hier Genaues?
    Gruß, fps
    Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Aber sicher. http://genwiki.genealogy.net/Colon

    Die Kolonate sind in Westfalen idR die größeren Bauernhöfe.

    LG,
    Antje

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    • fps
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2010
      • 2152

      #3
      Vielen Dank, Antje. Das ergibt Sinn auch in einem anderen Kontext, und die Zusatzbezeichnung "Münster eig." würde sich dann wohl auf den Eigentümer des Hofs beziehen.
      Gruß, fps
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      Kommentar

      • GiselaR
        Erfahrener Benutzer
        • 13.09.2006
        • 2173

        #4
        hallo fps,
        kannst du mal den genauen Zusammenhang von "Münster eig." hinschreiben? Ich forsche u.a. im benachbarten Tecklenburgischen und dort bedeutet "eigen" oder "eig." immer, wem diejenige Person leibeigen war. z.B. "eigen regi" = dem König eigen, oder "eigen xyz" einem z.B. best. Rittergut eigen. In deinem Fall könnte derjenige dem Bistum oder dem Bischof von Münster eigen gewesen sein o.ä.

        Aus welcher Zeit ist der Eintrag denn?
        Grüße
        Gisela
        Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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        • fps
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2010
          • 2152

          #5
          Hallo Gisela,

          die Angaben, die ich finde, sind nicht ohne Widersprüche. 1760 wird Hermann Heinrich Habighorst, wohl bei der Taufe seines Sohns in Werther/Westfalen, als Colonus und Münster eig. bezeichnet (Quelle). Die Quellenlage scheint gut recherchiert zu sein.

          Dies spricht zunächst für Leibeigenschaft, die anscheinend später aufgehoben wurde - sein Enkel ist Anerbe auf dem Hof.

          Andererseits finde ich in einem Aufsatz über Häger - das ist der Ort, wo der betreffende Hof liegt - die Angabe, dass die Siedler keine Leibeigenen gewesen seien, sondern mit der Ansiedlung die Leibeigenschaft ablegten, der Hof jedoch abgabenpflichtig gewesen sei.

          Aus diesen Angaben kann ich kein wirklich schlüssiges Bild gewinnen.

          Was ist deine Ansicht, wo du offensichtlich schon länger in einer benachbarten Region forschst?
          Gruß, fps
          Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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          • GiselaR
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2006
            • 2173

            #6
            hallo fps,
            ups, das ist schwer zu sagen. Meine Vorfahren kommen aus der Bauerschaft Wechte (zu Lengerich/Tecklb.) und Brochterbeck. Ich habe vor wenigen Jahren über die Leibeigenschaft dort gelesen, und dass sie erst in der napoleonischen Epoche beendet wurde. (ich kann mal versuchen, den Titel wieder zu suchen). Dazu passt, dass im KB Lengerich ziemlich konsequent bei jeder Taufe und Eheschließung vermerkt iat, wem die Personen leibeigen waren. Das ist eindeutig festzustellen, z.B. weil die Leibeigenen des Königs bezeichnet werden als "eigen regi" oder einfach nur "regi". Da regi der Dativ zu rex = König ist, ist die Überstzung eindeutig "dem König eigen". Wenn jemand frei war, steht dort "frei". Es handelt sich fast durchweg um Kolone, egal ob mit K oder mit C.

            Ich habe dann das ganze liegen gelassen, weil ich keine vernünftige Literatur über die Inhaberwechsel der Kolonate gefunden habe, und damit über die Namenswechsel meine Vorfahren bei Ausheirat eines Sohnes. In Lengerich wurden darüberhinaus Ende 18. Jhdt. viele Archivalien der Stadt entsorgt.
            Jetzt bin ich leider im Saarland unterwegs.
            Auf welche Quellen stützt sich denn deine Literatur bei der Aussage, die Colone seien frei gewesen? Die Verhältnisse im Bistum Münster mögen ja anders gewesen sein, als im Tecklenburgischen. Ich würde auf jeden Fall versuchen, mir geschichtswissenschaftliche Literatur zu den speziellen Verhältnissen in Münster suchen, mit Quellenangaben, die du nachprüfen kannst.
            Grüße
            Gisela
            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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            • AKocur
              Erfahrener Benutzer
              • 28.05.2017
              • 1371

              #7
              Hallo,

              hiernach ist man wohl dem Stift Mauritz bei Münster eigen gewesen. Was auch hierzu passt.

              Die Preußen betreffenden Daten zum Ende der Leibeigenschaft kann man hier nachlesen. Da das Fürstbistum Münster durch den Reichsdeputationshauptschuss 1803 an Preußen fiel, gelten hier dieselben Daten.

              Ich hab mal die im Status Animarum (1749) als Kolonat bezeichneten Höfe meines derzeitigen Hauptsuchorts Wulfen mit der Liste in Die Höfe des Münsterlands und ihre grundherrlichen Verhältnisse abgeglichen. Alle die sich hier wiederfinden sind als eigen bezeichnet.

              LG,
              Antje

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              • fps
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2010
                • 2152

                #8
                Herzlichen Dank Euch beiden! Das hilft mir für eine weitere zielgerichtete Suche sehr!

                Mittlerweile habe ich gesehen, dass die KB von Werther bei Archion digital vorliegen. Da werde ich mir wohl einen Zeitpass besorgen und in die Bücher schauen. Das ist bisher noch immer der effizienteste Ausgangspunkt gewesen, war nur leider nicht immer durchführbar....
                Gruß, fps
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                • GiselaR
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.09.2006
                  • 2173

                  #9
                  Hallo fps,
                  ja, das ist wohl die beste Möglichkeit fürs erste. Vielleicht schaust du auch kurz über "fremde" Einträge, um zu vergleichen und zu sehen, ob häufig dieses eig. vorkommt und im Gegensatz dazu vielleicht bei manchen Einträgen "frei". Dann sieht man weiter.
                  Ich fände es interessant, wenn du den betr. Eintrag findest und hier mal zeigst.

                  Bis dahin gehe ich davon aus, dass eig. eine Form der Leibeigenschaft bzw. Hörigkeit bezeichnet. Historisch konnten diese ja rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein.

                  Deshalb empfehle ich dir dringend nochmal, die Literatur zu suchen, die sich nicht nur auf Quellen stützt, sondern diese auch darstellt und erläutert.

                  Ich bin sehr gespannt, was du bei Archion findest.
                  Grüße
                  Gisela
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                  • fps
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.01.2010
                    • 2152

                    #10
                    So, nun habe ich die Kirchenbücher bei Archion bis etwa 1660 zurück verfolgt, zumindest in der Linie "Habighorst". In anderen Linien bin ich schon früher an Grenzen gestoßen. So sind beispielsweise für das Kirchspiel "Schildesche" lediglich die alphabetischen Register aufgenommen worden. Damit kann man nun praktisch nichts anfangen, vor allem, weil keine Vornamen angegeben sind. Diese online-Stellung hätte man sich auch gleich schenken können....

                    Nun zur Zugehörigkeit: Ich fand lediglich in zwei Einträgen, und zwar aus den Jahren 1760 und 1764 Angaben. Bei den meisten Einträgen stand "Frey", doch in der Habighorst-Linie gab es zweimal die Angabe "Münster eig.", und zwar bei unterschiedlichen Höfen.

                    Den Autor des Textes über Häger habe ich per Mail angeschrieben und um Quellenangaben gebeten. Antwort ist noch ausstehend.

                    So viel zum aktuellen Wissensstand.

                    P.S. Das hatte ich noch vergessen: im ältesten gefundenen Eintrag (Taufeintrag von 1661) findet sich die Bezeichnung "zugehörig".
                    Zuletzt ge?ndert von fps; 02.02.2020, 22:10. Grund: P.S.
                    Gruß, fps
                    Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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