Der Graf war schuld?

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  • Freja57
    Benutzer
    • 29.05.2016
    • 8

    [gelöst] Der Graf war schuld?

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburt registration, Kirchebuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: ungef. 1804
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Vinsebeck, NRW
    Namen um die es sich handeln sollte: unbeknannt


    Liebe mit-forscher,
    Beim nachforschen meiner Vorfahren haben wir die Geburt registration meines gross-gross-grossvaters Adolf Helmer in Vinsebeck gefunden. Es scheint er was 'unehig' und trägt also die Nachname seiner Mutter, Elisabeth.
    Informationen über sein Vater was für uns, nicht-Deutschen, fast nicht zu lesen. Ich habe ein 'screenshot' davon im Anhang hinzugefügt und würde bitten ob erfahrene 'altschriftleser' hier vielleicht hilfen können es zu entziffern.
    Hoffentlich kommt daraus nach vorne dass den damaligen Graf des Wasserschlosses Vinsebecks was mit den geburt Adolfs zu machen hatte und wir eine Anspruch auf das Schloss haben können . Aber vielleicht auch nicht.
    Jedenfalls sehr vielen dank für jede Hilfe im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen!
    Fred Jansen,
    Arnheim, Niederlande.
    Angehängte Dateien

  • #2
    Hallo,
    ich lese:

    angegeben Justus Förster aus Brakelsieck ein Rademacher Knecht zu Tönißen /fr ist dem Gerichte angezeigt.

    LG
    Malu
    Zuletzt ge?ndert von Gast; 20.08.2016, 16:40.

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    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      So wie Malu sehe ich es auch, aber statt "fr" ein Klammersatz: /: ist dem … :/
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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      • #4
        Hallo,
        wieder mal meine Augen. Hinter "angezeigt" kam noch was.

        LG
        Malu

        Kommentar

        • Freja57
          Benutzer
          • 29.05.2016
          • 8

          #5
          Hallo,
          Vielen dank für Ihre schnelle reactionen und aufklärung. Also Justus hat das Kind angegeben, aber ist nich unbedingt der Vater. Können Sie mich vielleicht auch erklären was das bedeutet: "zu Tönißen" und "dem Gerichte angezeigt"?
          Bin aber schon sehr erfreut mit diese Schritt forwärds.

          Freundlichem gruß!
          Fred.

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          • Tunnelratte
            Erfahrener Benutzer
            • 10.03.2014
            • 726

            #6
            Hallo Fred, das bedeutet:
            der Vater ist aus Brakelsiek, arbeitet/lebt als Rademacher Knecht in Tönißen.
            Er wurde bei der Behörde als Vater des Kindes angegeben .
            wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

            Kommentar

            • Freja57
              Benutzer
              • 29.05.2016
              • 8

              #7
              Ah! Sehr vielen Dank an Alle. Leider kein Anspruch auf das Schloss also. Kein Graf aber ein Rademacher Knecht als Vater. Schade, aber wir können damit leben.
              Nochmal Dank und ein schönen guten Tag.

              Freundlichem gruß!
              Fred

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              • Freja57
                Benutzer
                • 29.05.2016
                • 8

                #8
                Hallo nochmal,
                Ich habe versucht die infromationen zu bestätigen und habe Brakelsiek gefunden östlich von Steinheim. Aber ein Ort 'Tönißen' gibt es nicht. Ich frage mich ob das nicht die Name des Rademachers ist wo Justus Knecht war. Ist das möglich?
                Und die sachen zwischen Klammersatzen sagen er 'ist dem Gerichte angezeigt'. Heisst das er ist registriert als der Vater, aber braucht nicht die echte Vater zu sein?
                Noch nicht so leicht was daraus zu machen ;-).

                Freundlichen Gruess,
                Fred.

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                • gudrun
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.01.2006
                  • 3277

                  #9
                  Hallo Freja,

                  nach so langer Zeit, wäre mit der Erbschaft sowieso nichts. Das sind ja über 200 Jahre.
                  Und der Unterhalt eines solchen Schloßes würde ein Vermögen kosten.

                  Viele Grüße
                  Gudrun

                  Kommentar

                  • Gerald27
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.02.2011
                    • 356

                    #10
                    Hallo,

                    Mater semper certa est, Pater semper incertus est.

                    LG
                    Es gibt nur eine falsche Sicht: Die Überzeugung, meine Sicht ist die einzig Richtige.

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7819

                      #11
                      @ Gerald: Mother will be, father may be .


                      Hallo Fred,
                      der Klammersatz ist wie eine Betonung und es wird darin nochmal erwähnt, dass der Vater dem Gericht angezeigt wurde.

                      Tönisen ist wirklich unklar. Es gibt Tönisvorst am Niederhein, das ist ja wohl nicht gemeint.
                      Leider finde ich nichts Ähnliches in der Nähe.
                      Es heißt aber „zu“ Tönisen, oder Tönchern/Pönchen/Pönchern? damit ist kein Vor- oder Nachname gemeint.
                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                      • #12
                        Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                        Es heißt aber „zu“ Tönisen, oder Tönchern/Pönchen/Pönchern?

                        Hallo,

                        dann Pönichen und ein Landgut der Quindts als Erbe?


                        LG
                        Malu

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                        • Freja57
                          Benutzer
                          • 29.05.2016
                          • 8

                          #13


                          Pönichen ist nirgendwo. (auch nicht in Google Maps).
                          :-D

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