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#1
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![]() Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Konfession der gesuchten Person(en): Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Hallo, ich habe eine Ehe 1739 unter der in Bergland, Kr. Randow steht: cum consensus EE Rath Stettin Siehe auch: https://forum.ahnenforschung.net/sho....php?p=1332597 Weiss einer was mit EE Rath aus Stettin gemeint ist? Man findet im Netz verschiedene Dokumente die E.E. Rath in Stettin referenzieren. So z.B. auch: https://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/1139.pdf Vorletzter Absatz des Dokumentes: Dessen zu mehrer Urkund und Verpflichtung hat E. E. Rath diesen Combinationsreceß gewöhnlicher Maßen unterschrieben und besiegeln lassen. Da ging es wohl um Postämter in Stettin, Anklam und Demmin. Was ist mit E.E. Rath gemeint? Eine explizite Person oder eher eine Funktion - und wenn ja - welche? Und - Wo könnte man evtl. noch etwas zu dem Consens finden? viele Grüße, OlliL |
#2
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![]() Man findet auch Referenzen im Netz auf "E. E. Rath der Altstadt Erlangen" oder auch Danzig... es müsste also schon irgendein Titel sein?!
E.E. könnte für sowas wie "Euer Ehrwürden" oder so stehen? Aber passt das zu Rat oder Magistrat? |
#3
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![]() "Ein Ehrenwerter"? so wie hier 1844 http://www.albert-gieseler.de/dampf_...madet805.shtml
Grüße Thomas |
#5
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![]() Moin Olli,
gefunden http://digibib.studienstelleog.de/fo...hsuchbar_k.pdf >14. Des Senators und Forst=Secretairs Ulrich Holzhof auf der Oberwiek, welcher Platz zwar unstreitig zum Stadt=Fundo gehört, demselben aber ohne Vorwissen und Consens E. E. Raths vom Königl. Gouvernement überlassen und verschrieben worden ist*)< Und: >... am 12. May 1734. Alten=Stettin, gedruckt bey Hermann Gottfried Essenbahrten, E. E. Raths= und Stadt=Buchdrucker.< Und: >plünderten die Stettinschen Ackerhöfe zu Bergland am Dammschen See. Zur Vertheidigung des Passes über die Große Reglitz ließ E. Erbarer Rath der Stadt Stettin bei der Zollstätte ...< Ich würde es als >Euer Ehrbarer Raths< interpretieren, also keine Einzelperson sondern alle vom Stadtrath bzw. Stadtgericht. Ob Ehrbar, Ehrsam oder Ehrenwert ist mir dabei egal. Und wie du siehst, gehörten zumindest einige Ackerhöfe in Bergland der Stadt Stettin. Wenn nun der älteste Sohn auf den Hof heiratete und ihn annahm, bedurfte es der Erlaubnis des Rates der Stadt. LG Malte Geändert von Malte55 (27.01.2021 um 09:45 Uhr) |
#6
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![]() Hallo zusammen,
die Abkürzung "E. E. Raths" steht gewöhnlich für "Eines Ehrbaren Raths", hier ca. 1.500, über Google gefundene Nachweise. Je nach Bedeutung der Stadt oder der Stellung der Ratspersonen kann es aber auch im Einzelfall als "Eines Ehrenvesten Raths" oder gar als "Eines Edlen Raths" aufgelöst werden. Selbst die Kombination "Eines Edlen Ehrenvesten Raths" war möglich und gebräuchlich. Gemeint war damit stets das Kollegium der Ratsherren als Ganzes - also die "Stadtregierung". Es grüßt der Alte Mansfelder Geändert von Alter Mansfelder (27.01.2021 um 10:15 Uhr) |
#7
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![]() Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure rege Mitarbeit und Eurer Suche sowie Erklärung! Nun ist mehr oder weniger klar, das hier der "Stadtrat" oder vergleichbares seinen Consens zu der Ehe gegeben hat. Solche Consense wurden doch sicherlich auch irgendwo schriftlich festgehalten - wären das so in etwa Gerichtsakten? Wahrscheinlich ist aus dieser Zeit aus Stettin in dieser Form eh nix mehr erhalten, aber es würde mich schon interessieren wo man danach suchen müsste..... Viele Grüße, OlliL |
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