"der Person nach bekannt" - was genau heißt das?

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  • vec
    Benutzer
    • 03.05.2009
    • 71

    "der Person nach bekannt" - was genau heißt das?

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe gerade die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern in der Hand.

    Jelle Jelles Veltman wird als 'der Person nach bekannt' bezeichnet.
    Das ist bereits auf dem Formular vorgedruckt, scheint also üblich gewesen zu sein.

    Ich habe den Begriff gegoogelt und bin leider nicht fündig geworden bzw. auf Seiten gelandet, die sich mit Straftaten beschäftigen.

    Heißt das er erschien ohne Papiere (1904) und brachte Zeugen seiner Identität?

    Da er aus den Niederlanden nach Preußen einwanderte (ca. 1896), hätte er doch eigentlich irgendeine Art von Papieren haben müssen? Oder denke ich da jetzt zu bürokratisch-modern?

    Liebe Grüße und besseres Wetter als im kalten Berlin

    Christiane
    Jackenkrull usw. aus Dolberg - wie kam er nach Friesland?
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11323

    #2
    Moin Christiane,

    der gute Mann war mittlerweile acht Jahre im Lande. Da wird er den Standebeamten wohl persönlich gekannt haben; oder dieser wußte, um welche Person es sich handelt. Das ist mit der Formulierung gemeint. Er brauchte sich daher wohl auch nicht auszuweisen.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Laurin
      Moderator
      • 30.07.2007
      • 5644

      #3
      Hallo Christiane,

      habe unterdessen auch ein bißchen "suchgemaschint", da auch in meinen Ahnenunterlagen diese Formulierung mehrfach auftaucht.

      Der Begriff "der Person nach bekannt" ist eine feste (polizei)bürokratische bzw. juristische Formulierung, die auch heute noch verwendet wird.
      Er/sie muß tatsächlich "von Angesicht zu Angesicht" bekannt sein, die Vorlage von Papieren oder schriftliche Hinweise reichen dazu nicht aus.
      Freundliche Grüße
      Laurin

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      • Cubert
        Erfahrener Benutzer
        • 31.07.2010
        • 191

        #4
        Hallo,

        bei der Heiratsurkunde meines Uropas taucht diese Formulierung auch auf, interessant ist hierbei mMn nicht so besonders, dass die Eheleute bekannt waren, sondern die Bemerkung bei einem der Zeugen: "der Persönlichkeit nach durch den Zeugen xyz anerkannt" war.

        lG
        Cubert

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11323

          #5
          Moin Cubert,

          Zitat von Cubert Beitrag anzeigen
          bei der Heiratsurkunde meines Uropas taucht diese Formulierung auch auf, interessant ist hierbei mMn nicht so besonders, dass die Eheleute bekannt waren, sondern die Bemerkung bei einem der Zeugen: "der Persönlichkeit nach durch den Zeugen xyz anerkannt" war.
          Da hat dann wohl jemand, der "der Person nach bekannt war", sich für die wahre Identität des anderen verbürgt.

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

          Kommentar

          • Silke Schieske
            Erfahrener Benutzer
            • 02.11.2009
            • 4397

            #6
            Hallo Cubert,

            "Der Person nach bekannt" stand auf allen Sterbe- und Geburtsurkunden. Die/der jenige war dem Pfarrer oder der Standesbeamtin meistens bekannt, das er/sie bereits die Ehe- oder Sterbeurkunde selbst ausgestellt hatte. Da man früher regelmäßig zum Gottesdienst ging, kannte der Pfarrer z.B. seine Schäfchen alle.

            Auf neueren Urkunden s´teht diese nicht mehr.

            LG Silke
            Wir haben alle was gemeinsam.
            Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

            Kommentar

            • lindemann
              Erfahrener Benutzer
              • 19.03.2007
              • 167

              #7
              durch Heiratsurkunde anerkannt

              Hallo Christiane,

              habe gerade deshalb meine Urkunden durchgeblättert und dabei in einer Geburtsurkunde diese Variante gefunden:

              "Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach [Vordruck]

              durch Heiratsurkunde aner- [handschriftlich]

              kannt, [Fortsetzung Vordruck] [...]."

              Sofern der Aussteller der Urkunde den Antragsteller etc. nicht (zufällig) persönlich kennt, wird stets etwas zur Legitimation, d.h. als Beleg der Personenidentität gebraucht.

              Viele Grüße

              Roswitha

              Kommentar

              • Hina
                Erfahrener Benutzer
                • 03.03.2007
                • 4661

                #8
                Hallo,

                die Formulierung "der Person nach bekannt" ist einfach nur eine bürokratische Bezeichnung für "persönlich". Das heißt, derjenige erschien selbst auf dem Standesamt. Bei Sterbeurkunden, starb derjenige "persönlich" . Ein Beamtendeutsch, was schon in der Zeitschrift für Deutsche Sprache von 1888 infrage gestellt wurde.

                Viele Grüße
                Hina
                "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                Kommentar

                • vec
                  Benutzer
                  • 03.05.2009
                  • 71

                  #9
                  Danke für die Antworten ....

                  als ich mich hier angemeldet habe, dachte ich, ich würde bloß Urkunden suchen - und jetzt forsche ich Diphterieepedemien nach und der Geschichte des Steinkohlebergbaus in Überruhr und mache mit Gedanken über Ausweispapiere....

                  Jeden Tag gibts neue spannende Dinge zu erfahren und zu lernen. Schön dass ich hier fragen kann, wenn ich mich wundere.

                  Schönes Wochenende

                  Christiane
                  Jackenkrull usw. aus Dolberg - wie kam er nach Friesland?

                  Kommentar

                  • Hintiberi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.09.2006
                    • 1075

                    #10
                    Zitat von Hina Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    die Formulierung "der Person nach bekannt" ist einfach nur eine bürokratische Bezeichnung für "persönlich". Das heißt, derjenige erschien selbst auf dem Standesamt. Bei Sterbeurkunden, starb derjenige "persönlich" . Ein Beamtendeutsch, was schon in der Zeitschrift für Deutsche Sprache von 1888 infrage gestellt wurde.

                    Viele Grüße
                    Hina
                    Ja, das muß es wohl sein: Ich bin schon einige Standesamtsregister durchgegangen und jedesmal diese Wendung: "der Person nach bekannt", in JEDEM Eintrag, teilweise jahrelang ohne Unterbrechung.
                    Das ist doch beinahe unmöglich, daß einem Standesbeamten JEDER, der bei ihm auftaucht, bekannt ist! Dazu kommt, daß dann einige Einträge "in Vertretung" unterzeichnet wurden, sodaß dann wiederum fraglich ist, ob der Erschienene dem Standesbeamten bekannt war oder demjenigen, der den Eintrag unterschrieb.
                    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß einem Standesbeamten all die Personen, die bei ihm vorsprachen, verheiratet wurden oder angezeigt wurden, auch tatsächlich "bekannt" waren...
                    Meine Ahnen
                    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

                    Kommentar

                    • Garfield
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.12.2006
                      • 2140

                      #11
                      Bei Geburten, die beim Standesamt gemeldet werden mussten, konnten die Neugeborenen ja auch noch nicht bekannt sein. Sie mussten von jemandem vorbei gebracht werden, so dass die Standesbeamten auch das Geschlecht überprüfen konnten.

                      Ich habe bisher nur Urkunden aus Berlin, auf denen diese Formulierung aber überall drauf steht. Ich bin bisher eigentlich auch davon ausgegangen, dass dies Beamtendeutsch für "die Person war selbst/persönlich auf dem Standesamt anwesend" ist.
                      Viele Grüsse von Garfield

                      Suche nach:
                      Caruso in Larino/Molise/Italien
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                      • Hintiberi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 26.09.2006
                        • 1075

                        #12
                        Hallo Garfield!

                        Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
                        Bei Geburten, die beim Standesamt gemeldet werden mussten, konnten die Neugeborenen ja auch noch nicht bekannt sein.
                        Die Neugeborenen nicht, aber der Vater, der Onkel, die Hebamme oder wer auch immer grad die Geburt angezeigt hat.

                        Sie mussten von jemandem vorbei gebracht werden, so dass die Standesbeamten auch das Geschlecht überprüfen konnten.
                        Dies doch nicht mehr zu Standesamtszeiten, oder?! Das wurde in den von Napoleon besetzten Gebieten so gehandhabt - da steht dann auch in den Geburtsprotokollen immer sowas wie: "wurde mir vorgezeigt ein Kind männlichen Geschlechts...". In Standesamtszeiten (ab 1874/76) aber wird es das wohl nicht mehr gegeben haben, jedenfalls konnte ich das nie einer Urkunde entnehmen.


                        Ich habe bisher nur Urkunden aus Berlin, auf denen diese Formulierung aber überall drauf steht. Ich bin bisher eigentlich auch davon ausgegangen, dass dies Beamtendeutsch für "die Person war selbst/persönlich auf dem Standesamt anwesend" ist.
                        Aber das wär ja doppeldeutig:
                        "Am xy. Monat des Jahres Anno Tuck erschien vor dem unterzeichneten Standesbeamten Maria Meier Ehefrau Müller, der Persönlichkeit nach bekannt, und zeigte an, daß..."
                        "Am xy. Monat des Jahres Anno Dotaumalen erschienen vor dem unterzeichneten Standesbeamten zum Zwecke der Eheschließung..."

                        Es wird doch immer schon erwähnt, wer "vor dem Standesbeamten erschien". Damit ist doch klar, daß die zumindest persönlich da waren.

                        Viuele Grüße
                        -Jens
                        Meine Ahnen
                        http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                        www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                        • Hina
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.03.2007
                          • 4661

                          #13
                          Zitat von Hintiberi Beitrag anzeigen
                          In Standesamtszeiten (ab 1874/76) aber wird es das wohl nicht mehr gegeben haben, jedenfalls konnte ich das nie einer Urkunde entnehmen.
                          Hallo Jens,

                          keine Ahnung, wie die Praxis damals war und wie sie heute in Deutschland ist, aber vor 30 Jahren, als meine Tochter zur Welt kamen, kamen noch Standesbeamte wohl 1-2mal die Woche, persönlich in die Geburtenstationen (damals blieb man ja da noch ca. eine Woche) und nahmen den Nachwuchs in Augenschein. Nur bei Hausgeburten war man selbst für die Anzeige der Geburt zuständig.

                          Viele Grüße
                          Hina
                          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                          • wimper
                            Erfahrener Benutzer
                            • 28.05.2010
                            • 135

                            #14
                            Hina, was wurde denn in der Zeitschrift für Deutsche Sprache 1888 genau bemängelt? "der Person nach bekannt" ist nun nicht gerade "Beamtendeutsch" und meines Erachtens damals und heute noch gut verständlich. Etwas anderes wäre es, wenn da so etwas stünde wie "Die Anmeldung behufs der Eintragung liegt dem Vorstand ob" (§ 11 I GenG aF.).
                            FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                            FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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                            • Hina
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.03.2007
                              • 4661

                              #15
                              Hallo wimper,

                              ich würde sagen, es ist einfach nur unschönes Deutsch . Gerade wenn es um Paragraphen geht, wird es meist sehr sprachrealitätsfremd und das scheint speziell Deutschland zu betreffen. Selbst Juristen brauchen viele Jahre, um halbwegs durchschauen zu können, was mit den merkwürdigen Redewendungen im Klartext eigentlich gemeint ist. "Es erschien vor dem unterzeichnenden Standesbeamten der Schneidermeister August Schulz, der Person nach bekannt und zeigte die Geburt seiner Tochter Johanna an", ist da sicher noch eines der ganz harmlosen Beispiele. Aber auch das wirft, wie man hier sieht, durchaus Fragen auf, denn es geht daraus nicht hervor, wem er eigentlich bekannt war oder sein sollte.

                              Ich kann zwar einer Sache nach irgendetwas mehr oder weniger subjektiv beurteilen z.B. "Seiner Nase nach zu urteilen, müsste der Nachbar der Vater sein.", aber wenn kein Verb, sondern ein Adjektiv anschließt, fängt die Sache an, sprachlich "ungenlenkig" zu werden. "Frau Müller, der Erscheinung nach elegant, schritt durch den Saal." oder "Herr Mayer, der Person nach gewalttätig, wurde vom Gericht verurteilt." So wird sich kaum jemand in gesprochener Sprache ausdrücken, auch wenn es nicht falsch ist. Es geht aber auch nicht um richtig oder falsch, sondern dass in Deutschen Amtsstuben auch heute noch Gesetze und Formulare weit ab von jeglichem "Normalsprachgebrauch" kreiert werden. Warum sollte es einfach und verständlich daherkommen, wenn man sich auch umständlich ausdrücken kann .



                              Viele Grüße
                              Hina
                              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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