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Kirchenbücher statt Standesämter?!
Standesämter kann man aufgrund des Datenschutzes nur für die direkten Vorfahren zu Rate zuiehen und dann auch nur bis ca. 1875/76; für alles was vor 1875 liegt, sind die Kirchenbücher zuständig, mit deren Hilfe man auch Nebenlinien genauer einsehen kann.
Dazu habe ich jetzt mal eine Frage: Haben denn die Kirchen nicht auch weiterhin ihre Kirchenbücher geführt oder hörte das mit einem Male auf?! Ich kann mir vorstellen, daß die zuständigen Pfarreien auch weiterhin ihre Kirchenbücher führten - neben den Standesämtern. Kann man daher - besonders wenn man Nebenlinien verfolgen möchte - die gesuchten Informationen nicht auch aus den Kirchenbüchern bekommen?? Lieben Gruß -Jens |
#2
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RE: Kirchenbücher statt Standesämter?!
Hallo,
Zitat:
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Zitat:
Gruß, Christian |
#3
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RE: Kirchenbücher statt Standesämter?!
Hallöchen..
Ich denke schon, das die Kirchen ihre Bücher weiterführen! Aber Du hast recht! Es gibt ja viele, die nur standesamtlich heiraten! Ob die das dann der Kirche weitergeben weiß ich nicht.. Aber spätestens bei der Beerdigung werden sie doch Kirchlich registriert! Oder lieg ich da falsch! |
#4
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RE: Kirchenbücher statt Standesämter?!
Hallo Jens,
die KB sind sicherlich nach Einführung der Standesämter nicht mehr vollständig (z.B. wenn Heirat nicht kirchlich, Kind nicht getauft, Ergänzung durch Scheidung/Adoption und so weiter). Auch ist es natürlich einfacher, ein Standesamt zu befragen. Für das KB musst du ja immer wissen, welcher Relgion der Ahne angehört hat. Viele Grüße, Ursula |
#5
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@ Tine,
die Kirchen führen weiterhin ihre Kirchenbücher. Man muss zwischen zivilen und kirchlichen Amtshandlungen trennen. Keine Taufe ohne Geburtsurkunde, keine kirchliche Trauung ohne Heiratsurkunde, keine kirchliche Beerdigung ohne Sterbeurkunde. Ist jemand aus der Kirche ausgetreten oder sein Leben lang "Heide", dann wird er auch nicht kirchlich beerdigt. Folglich gibt es dann keinen Eintrag im Kirchenbuch. Wenngleich der Verstorbene sehr wohl auf dem örtlichen Friedhof bestattet werden kann. Viele Grüße Gerda |
#6
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Hallo Jens,
Für einige Bereiche, nämlich die von Napoleon besetzten Gebiete, gibt es schon ab ca. 1800 Personenstandsaufzeichnungen. Hast Du schon mal daran gedacht, wie lange so ein Kirchenbuch "hält"? Oftmals sind es 80,90,100 Jahre. Und wenn das Buch "erst" um 1900 begonnen wurde, bekommst Du keine Einsicht (Datenschutz) Lieben Gruß Marlies |
#7
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Vielen Dank für eure Antworten!!
@Carlton An die "Unvollständigkeiten" habe ich nicht gedacht, aber wahrscheinlich werden die doch auch erst so ab Beginn bis Mitte des 20. Jahrhunderts anfangen, oder?! Bis dahin hatten doch die Kirchen noch ein recht hohes... wie soll ich sagen... "Mitspracherecht" wenn es um derlei Dinge geht; einfach weil Scheidungen, Kirchenaustritte, Nicht-Getauft-Sein, Konvrtierung, etc. noch nicht so häufig vorkamen wie heute (oder irre ich mich hier?). @ Gerda Wird im Kirchenbuch auf die entsprechenden Einträge beim Standesamt verwiesen oder reicht der Eintrag an sich als Beweis aus, daß eine zivile Amtshandlung vorausging? @Marlies Daß die Kirchenbücher so lange "halten" wußte ich gar nicht, ich hatte mit einem Zeitraum von etwa 15-20 Jahren gerechnet, bis so ein Buch voll ist (abhängig von der Größe der Gemeinde)... *ups* Naja, wenn die dann so lange halten, wird's mit den neueren Daten tatsächlich problematisch... Das war eben so eine Frage, die mir unter den Nägeln brannte Danke nochmals für eure Bemühungen! Viele Grüße -Jens |
#8
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Hallo Jens,
hast du schon mal gesehen, wie ich unterzeichne? Na denn!! Aber davon ganz abgesehen. Die Standesämter gab es spätestens ab 1874. Aber es ist natürlich auch eine Frage, wo du suchst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand zur Kirche rennt, wenn er sich hat scheiden lassen. Warum sollte er dieses dort bekannt geben. Aber bitte berücksichtige bei meinen Antworten - ich suche ausschließlich im evangelischen Bereich! Und Kinder werden auch erst beim Standesamt gemeldet und erst mit der Taufe (falls denn) bei der Kirche notiert. Wie willst du da etwas finden. Gut, meistens wurden die Kinder (wahrscheinlich auf Grund der hohen Kindersterblichkeit) 1 - 5 Tage später getauft. Aber das hat sich in vielen Gegenden später geändert. Und Einsicht für nebenlinien hängen vom Zeitraum ab und nicht von Kirche oder Staat. Der Datenschutz gilt für alle! Gruß, Ursula |
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