verdunkelter Adel oder Adelsverlust

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  • MarthaLU
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2013
    • 509

    verdunkelter Adel oder Adelsverlust

    Quellen, Belege, Literatur zum genannten Adel/Namen: Chronik Falkenstein ua.
    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1780
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Thüringen
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):



    Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Adel, konkret betrifft es die Familie v. Gerstenberg: https://digital.slub-dresden.de/werk...t/dlf/62938/61

    Man sieht, unstreitig waren die drei Brüder 1601 adlig geworden. Einige Generationen weiter finden sich nur noch zwei Männer, der Erfurter Georg Heinrich v. Gerstenberg, der 1712 eine Adelserneuerung erhielt, also dieser Zweig war weiter adlig.
    Mein Interesse gilt dem anderen, Christian Casper Gerstenberg links auf der Seite und seinen Nachkommen. Er war Bürgermeister von Naumburg und daher gibt es mehrere Dokumente über ihn, ferner hatte er an die 30 Kinder. In den mir bekannten 25 Taufeinträgen und sonstigen Papieren heisst er nur Gerstenberg(er). Einer seiner Söhne war Hofjurist in Weimar, auch für ihn ist gesichert, dass er keinen Adelstitel verwendete. Ein Enkel war als Mitglied der Weimarischen Armee ein Gerstenberger bzw. Gerstenberg. Nur fing er um 1780 mit etwa 32 Jahren an, sich v. Gerstenberg zu nennen.

    Mir geht es um die Einordnung dieses Vorgangs. Also mindestens zwei Generationen vorher traten nicht auf als Adlige. Gibt es eine Chance, heute noch zu klären, ob sie den Adel verloren hatten oder lediglich auf das Führen verzichteten? Nach meiner Recherche hätte der Enkel im ersten Falle kein Recht gehabt auf das v. Gerstenberg. Im zweiten Falle evtl. doch, aber er hätte das wo beantragen müssen? Könnte ich diese Akte noch finden?

    Vielen Dank und herzliche Grüße, sagt Martha
  • Duppauer
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 686

    #2
    Hallo Martha,
    er handelt sich ja um folgender Adelsakt.



    Wenn man den Akt aus dem österreichischen Staatsarchiv anfordert können man daraus evtl. erfahren worauf die Adelsbestätigung beruht.

    Zum verdunkelten Adel.


    Eine Nichtführung des Adels kann verschiedene Gründe gehabt haben, u.a. wenn die entspr Person z.B. einen Handwerklichen Beruf ausgeführt hat.
    Du kannst Dich hier darüber belesen.
    Zuletzt geändert von Duppauer; 19.07.2022, 00:02.
    Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
    Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
    Herzliche Grüße
    Dieter

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    • Duppauer
      Erfahrener Benutzer
      • 30.03.2014
      • 686

      #3
      P.S.


      Bei den Christian Casper Gerstenberger könnte es sich, ich betone könnte, um eine Adelsverschweigung nach Buchstabe d) http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/A...lsverlust.html, handeln.
      Evtl. hat er seinen Adel verschwiegen, oder musste ihn niederlegen, um die Stadtbürgerrechte von Naumburg zu erhalten um dann später deren Oberbürgermeister zu werden.
      Aber das ist reine Spekulation von mir und müsste überprüft werden, ob Naumburg zur Erlangung der Stadtbürgerechte auf die Niederlegung des Adels bestand.
      Zuletzt geändert von Duppauer; 19.07.2022, 09:12.
      Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
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      Dieter

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      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19759

        #4
        Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
        ob Naumburg zur Erlangung der Stadtbürgerechte auf die Niederlegung des Adels bestand.

        Eine äußerst sympathische Stadt.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

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        • MarthaLU
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2013
          • 509

          #5
          Hallo Duppauer,

          Ganz herzlichen Dank für die Informationen. Als erstes habe ich auf deinen Rat hin noch einmal den Text der Adelsverbesserung 1712 gelesen..."Georg Heinrich von Gerstenberg diese besondere Kayserliche Gnade gethan, und ihme samt allen seinen sc. seinen alten hergebrachten Standes Adels nicht allein gnädigst confirmiret und bestätigt, sondern auch aufs neue, so viel es nöthig, erhebt, gewürdiget sc..."
          Damit ist mir noch klarer, dass es auf Seite des Naumburger Bürgermeisters ein konkretes Ereignis gegeben haben muss, das zum "Ablegen" des Adels führte. Eine niedere Lebensführung z. B. als Handwerker, die den Vorschriften nicht entsprach, war es wohl kaum. Deine Vermutung, es könnte mit dem Bürgermeisteramt in Naumburg zusammenhängen, scheint mir schlüssig. Ich werde dem nachgehen, vielen Dank.

          Wichtig ist der Vorgang für mich wegen des Enkels des Bürgermeisters, der ab 1780 plötzlich als von Gerstenberg bezeichnet wurde. Er war Artiilerist in Weimar, und sein Name taucht mehrfach auf in den Akten des Conciliums unter Goethe zwischen 1777 und 1786, da kann man den Wechsel mitverfolgen. Ich gehe richtig, er hätte auf jeden Fall Erlaubnis einholen müssen, den Adelstitel wieder zu verwenden? Die Akten des Heroldsamtes zur Familie v. Gerstenberg habe ich eingesehen, da findet sich nichts. Aber um 1780 gab es ja kein Heroldsamt. Könnten diese Akten daher woanders liegen? Aus dem familiengeschichtlichen Zusammenhang heraus allerdings muss ich die widerrechtliche Nutzung des Adelsprädikats vermuten. Genau diesen Umstand versuche ich zu klären.

          Nun bin ich schon ein Stückchen schlauer, vielen Dank! Martha
          Zuletzt geändert von MarthaLU; 19.07.2022, 11:11.

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          • Duppauer
            Erfahrener Benutzer
            • 30.03.2014
            • 686

            #6
            Hallo Martha,

            meine Hypothese !
            Vielleicht hatte der Christian Casper Gerstenberger ja ein sogenanntes "Privilegium de non usu" für sich erwirkt,http://www.adelsrecht.de/Lexikon/P/P...e_non_usu.html welches auf nachfolgende Generationen nicht mehr anzuwenden war und diese dann den Adel wieder führen durften, ohne nochmals um Erlaubnis nachzusuchen.
            Deshalb könnte hypothetisch der Enkel, der Artillerist in Weimar war, dann wieder zu Recht den Adelstitel führen zumal er ja auch beim Militär war. Hier könnte hypothetisch auch der Fall des "Verdunkelten Adels" vorliegen. http://www.adelsrecht.de/Lexikon/V/V...lter_adel.html . Ab wann dieses Recht gegolten hat, kann ich Dir nicht sagen.
            Mal nachforschen ob ein solches Privilegium de non usu, nicht in einem der beiden Adelsakten die im österreichischen Staatsarchiv lagern vermerkt ist, oder nachträglich erteilt wurde.
            Läge ein solches Privilegium de non uso nicht vor, würde ich mit Dir einhergehen und auch sagen der Enkel führt den Adel rechtswidrig, oder er hat sich auf den verdunkelten Adel berufen.
            Zu dem rechtlichen Sachverhalt kann man sich ja auch mal beim Deutschen Adelsrechtsausschuss http://www.adelsrecht.de/Intern/intern.html kundig machen.

            Da es sich bei den Gerstenberger um eine Reichsadelssache handelt, also um eine Aufnahme in den Adel des "Heiligen Römischen Reichs" müssten alle Akten, bis zur Auflösung des Heiligen römischen Reichs 1806, im österreichischen Staatsarchiv gelagert sein.
            Zuletzt geändert von Duppauer; 19.07.2022, 15:23.
            Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
            Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
            Herzliche Grüße
            Dieter

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            • Duppauer
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2014
              • 686

              #7
              P.S. vorhergehenden Text habe ich überarbeitet, bitte nochmals durchlesen!
              Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
              Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
              Herzliche Grüße
              Dieter

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              • MarthaLU
                Erfahrener Benutzer
                • 13.02.2013
                • 509

                #8
                Hallo Duppauer,

                Du hast mir exakt die erhofften Hinweise gegeben, um diesen "Fall" evtl. doch lösen zu können, herzlichen Dank.

                Ich muss aber gestehen, dass der Sachverhalt komplizierter ist, als ich zunächst schilderte. Ich habe nämlich den ganz klaren Verdacht, dass da Machenschaften gelaufen sind, die nicht legal waren. An anderer Stelle habe ich berichtet über meine v. Gerstenberg-Vorfahren, die kriminell wurden, u. a. als Fälscher arbeiteten. Mit was ich konfrontiert bin, ist z. B. die Verrücktheit, dass noch meine Großmutter als letzte Generation im Gotha ( bzw. GHdA) steht als angeblich adlig. Obwohl 4 Generationen vor ihr der Adel vorbei war wegen einer unehelichen Geburt und obwohl ihr Großvater ein verurteilter Fälscher war. Die Linie des Naumburger Bürgermeisters dagegen steht nicht im Gotha.

                Also ich habe vorhin das Stadtarchiv Naumburg angeschrieben mit der Frage, ob Bürgerrecht oder Bürgermeisteramt den Verzicht auf den Adel erforderten. Vermute, Du liegst da völlig richtig, das muss die Erklärung sein für den Adelsverlust. Ich werde mich nun auch ans österreichische Staatsarchiv wenden. Der Vorgang ist für meine Familiengeschichte sehr wichtig, weil ich heute glaube, dass der Jenaer Student identisch ist mit meinem 1772 aus der preußischen Armee geflohenen v. Gerstenberg-Vorfahren, der seitdem verschollen ist.
                Was den Adelsrechtsauschuss angeht, fasse ich vielleicht doch den Mut, da auch anzufragen. Werden nicht amüsiert sein über unseren Eintrag im Gotha...

                Du hast mir sehr weitergeholfen, danke. LG Martha
                Zuletzt geändert von MarthaLU; 19.07.2022, 16:30.

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                • Duppauer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2014
                  • 686

                  #9
                  Zitat von MarthaLU Beitrag anzeigen
                  Mit was ich konfrontiert bin, ist z. B. die Verrücktheit, dass noch meine Großmutter als letzte Generation im Gotha ( bzw. GHdA) steht als angeblich adlig. Obwohl 4 Generationen vor ihr der Adel vorbei war wegen einer unehelichen Geburt und obwohl ihr Großvater ein verurteilter Fälscher war.
                  Hallo Martha, das mit der unehelichen Geburt kann ich jetzt mangels Datenlage nicht nachvollziehen.
                  Was den Großvater Deiner Großmutter, der ja ein verurteilter Fälscher gewesen sein soll, betrifft bin ich mir auch nicht sicher ob er den Adel entzogen bekommen hat.
                  In dem Beitrag des Deutschen Adelsrechsausschusses http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/A...lsverlust.html "Buchstabe b)" zum wird von "Bestimmten Kapitalverbrechen" gesprochen.
                  Was sind diese "bestimmten Kapitalverbrechen"
                  Unter Kapitalverbrechen verstehe ich Mord, Raub mit Todesfolge, Todschlag, also Verbrechen gegen das Leben. Hierunter würde eine Fälschung nicht fallen. Aber ich bin kein Jurist
                  Außerdem würde den Adelsverlust nur die strafrechtliche Person betreffen , nicht den Ehegatten und bereits geborene Kinder vor der Verurteilung!
                  Also die bereits geborene Kinder vor der Verurteilung durften den Adelstitel sowieso weiterführen!
                  1871 wurde im Deutschem Reich dieser Passus auch aufgehoben. Wann wurde denn der Fälscher verurteilt?
                  Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                  Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                  Herzliche Grüße
                  Dieter

                  Kommentar

                  • sternap
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.04.2011
                    • 4072

                    #10
                    wäre nicht die einfachste erklärung die heirat mit einer bürgerlichen gewesen?
                    einem braven und treuen nachkommen könnte der adel dann wieder bestätigt worden sein, habe selbst so einen fall.
                    freundliche grüße
                    sternap
                    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 5535

                      #11
                      Seit wann führte die Heirat mit einer Bürgerlichen zum Verlust des Adels?
                      Suche:

                      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                      • MarthaLU
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.02.2013
                        • 509

                        #12
                        Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
                        Hallo Martha, das mit der unehelichen Geburt kann ich jetzt mangels Datenlage nicht nachvollziehen.
                        Was den Großvater Deiner Großmutter, der ja ein verurteilter Fälscher gewesen sein soll, betrifft bin ich mir auch nicht sicher ob er den Adel entzogen bekommen hat.
                        In dem Beitrag des Deutschen Adelsrechsausschusses http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/A...lsverlust.html "Buchstabe b)" zum wird von "Bestimmten Kapitalverbrechen" gesprochen.
                        Was sind diese "bestimmten Kapitalverbrechen"
                        Unter Kapitalverbrechen verstehe ich Mord, Raub mit Todesfolge, Todschlag, also Verbrechen gegen das Leben. Hierunter würde eine Fälschung nicht fallen. Aber ich bin kein Jurist
                        Außerdem würde den Adelsverlust nur die strafrechtliche Person betreffen , nicht den Ehegatten und bereits geborene Kinder vor der Verurteilung!
                        Also die bereits geborene Kinder vor der Verurteilung durften den Adelstitel sowieso weiterführen!
                        1871 wurde im Deutschem Reich dieser Passus auch aufgehoben. Wann wurde denn der Fälscher verurteilt?

                        Hallo Duppauer,

                        Ehrlich gesagt habe ich nie überlegt, ob der Fälscher adlig war, das schien mir ausgeschlossen. Erstens wegen des Vorgangs an sich, zweitens wegen des Prozesses 1856 in Weimar, es gibt dazu lange Prozessberichte, die keinen Adel erwähnen. Wobei es stimmt, die hatten damals gar nichts über seine Familie ermittelt, er galt einfach als eine Schande und als armer Schlucker.

                        Der Vorgang war folgender: Ein Enkel des 1712 erneut Geadelten war Leutnant in der preußischen Armee in Halle. Dort soll er insgesamt drei Damen geschwängert haben. Sein 1772 unehelich geborener Sohn ist mein Urururgroßvater. Georg Heinrich v. Gerstenberg war nicht bei der Taufe dabei, hatte aber der jungen Mutter eine Rechtsverfügung gegeben, die sie dem Pfarrer im kleinen Ollendorf mitbrachte. Darin bestimmte er, dass der Sohn seinen Nachnamen bekommen sollte. Das Schreiben ist erhalten, der taufende Pfarrer fügte es dem Kirchenbucheintrag hinzu. Ob mein Vorfahr danach diese Frau und seinen Sohn aus den Augen verlor, ist mir bisher unbekannt. Denn er ist kurz nach der Taufe verschollen, der letzte Hinweis auf ihn ist eine Anmerkung bei Balthasar König, er sei nach einem Urlaub nicht zu seiner Militäreinheit zurückgekehrt.
                        Der in Ollendorf getaufte Junge war der Vater des Schillerfälschers. Damit muss doch der Adel weg gewesen sein, unabhängig davon, wer die ledige Mutter war? Denn von ihr habe ich nur den Namen, Sophie Amalie Daniel.

                        Die Verwicklungen späterer Zeit konnte ich weitgehend aufklären. Ich habe aber die Vermutung, und sie ist begründet durch viele Details, dass der Verschollene wieder auftauchte als Student in Jena, als Johann Lorenz Julius v. Gerstenberg, der vorher in der Artillerie in Weimar ein ruhiges Leben führte. Daher suche ich auch nach dem Leben dieses anderen Mannes, der weitläufig mit ihm verwandt war. Auch bei ihm stimmt irgendwie gar nichts im Lebenslauf, dazu gehört, dass er 1780 auf einmal seinen Namen änderte, das " von" anhängte",sein Wesen auffällig änderte, das Studienfach änderte, seine enormen Kenntnisse über das Militär. Es mag absurd klingen, aber ich komme nicht weg von dem Gedanken eines Identitätswechsels. Um das irgendwann mal zu klären, will ich rauskriegen, ob der echte Johann Lorenz Julius Gerstenberger überhaupt hätte das Adelsprädikat wiedererlangen können. (Hallo sternap, geheiratet hat der Bürgermeister in Naumburg viermal, alles bürgerliche Frauen. Er hieß schon Gerstenberger bei der ersten Heirat, aber auch nach meiner Kenntnis hätte er dadurch nicht den Adel verloren?)

                        Hm, alles wild, ich weiss. Ich glaube, ich trau mich doch und schreibe auch an den Adelsrechtsausschuss.

                        Danke nochmals, Martha

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                        • Duppauer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.03.2014
                          • 686

                          #13
                          Hallo Martha,
                          hier noch ein interessanter Fund zum Adelsverlust in preußischen Landen.
                          Alles zum deutschen Adel! Suchen Sie kostenlos in unseren Registern und finden Sie Genealogien, Wappen, Stammtafeln, Biographien, Portraits!

                          Man beachte hier den Punkt IV.4 -Delikte und Strafen-

                          Liste aller ermittelbarer Fälle von preußischem gerichtlich erkannten persönlichem Adelsverlust. http://www.adelskartei.de/081.htm

                          Ob das in den anderen deutschen Landen so gehandhabt wurde vermag ich nicht zu sagen!

                          Wo und wann wurde denn der Großvater Deiner Großmutter als Fälscher verurteilt?
                          Liegt Dir das Urteil vor?

                          Es können natürlich alle möglichen Formen des Adelsverlustes vorgelegen haben. Um das herauszufinden muss man jede einzelne Form abklopfen.
                          Zuletzt geändert von Duppauer; 19.07.2022, 19:58.
                          Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                          Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                          Herzliche Grüße
                          Dieter

                          Kommentar

                          • Hracholusky
                            Moderator
                            • 17.03.2016
                            • 912

                            #14
                            Hallo,


                            auch wenn er bestimmt hat dass das uneheliche Kind seinen Namen tragen darf, darf es das "von" nicht führen und den Adel. In den Nobilitierungsdiplomen steht immer "..seine ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts...". Das heißt das nur eheliche Nachkommen den Adel führen dürfen. Es kann die Führung beantragt werden, was dann aber vom Wohlwollen oder der entsprechenden entrichteten Geldsumme an den Landesherren abhängt.
                            Mit besten Grüssen
                            Gerd

                            Kommentar

                            • MarthaLU
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.02.2013
                              • 509

                              #15
                              Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
                              Hallo Martha,
                              hier noch ein interessanter Fund zum Adelsverlust in preußischen Landen.
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                              Man beachte hier den Punkt IV.4 -Delikte und Strafen-

                              Liste aller ermittelbarer Fälle von preußischem gerichtlich erkannten persönlichem Adelsverlust. http://www.adelskartei.de/081.htm

                              Ob das in den anderen deutschen Landen so gehandhabt wurde vermag ich nicht zu sagen!

                              Wo und wann wurde denn der Großvater Deiner Großmutter als Fälscher verurteilt?
                              Liegt Dir das Urteil vor?

                              Es können natürlich alle möglichen Formen des Adelsverlustes vorgelegen haben. Um das herauszufinden muss man jede einzelne Form abklopfen.

                              Hallo Duppauer,

                              Es liegen zwei Prozessberichte vor, ein sehr ausführlicher vom anklagenden Staatsanwalt Genast in Weimar. Und dieser bekanntere, der kürzer ist: https://books.google.de/books/about/...AJ&redir_esc=y
                              Wobei ich eben klar davon ausgehe, dass der Adel schon futsch war 1772 mit dem unehelichen Sohn, der nur durch Rechtsverfügung den Nachnamen von Gerstenberg erhielt. Diese Merkwürdigkeit hatte Folgen über Generationen. Meine Großmutter, eine geborene Elsa von Gerstenberg, wurde in der Familie die Freifrau genannt, aber niemand wusste warum. Weil ich dies Rätsel klären wollte, fing ich an zu suchen über die von Gerstenberg. Tja, und dann kam allerhand raus.

                              Die andere Seite meines "Falles Gerstenberg", der Nachfahr des Naumburger Bürgermeisters Gerstenberger, da muss ich wohl wirklich weiter suchen, was mit dem Adelstitel passiert ist. Ich warte jetzt mal, was das Stadtarchiv Naumburg hat. Und lese ausführlich deine Links.

                              Herzliches Dankeschön, sagt Martha

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