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Unehelich geboren/getauft
Hallo zusammen,
eine meiner Vorfahren ist unehelich geboren bzw. getauft worden. Im Taufeintrag ist kein Vater angegeben. Kann man irgendeine Aussage zum Vater daraus ableiten? Vielleicht ist ja der Vater vor der Geburt des Kindes gestorben - könnte das sein? Oder kann man das ausschließen? Kann man aus dem Taufeintrag oder den Daten irgendwas ableiten oder schließen? Margaretha Schütte *13.10.1861 in Vreden getauft 14.10.1861 in St. Georg, Vreden Mutter: Elisabeth Schütte Taufeintrag: No. 137 --> http://data.matricula-online.eu/de/d...g/KB016/?pg=76 Viele Grüße Christian |
#2
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Hallo Christian,
nein, daraus kannst du nichts ableiten, außer, daß die Mutter den Namen des Vaters nicht genannt hat. Vermutlich wirst Du noch viele andere uneheliche Vorfahren finden. Wenn Du Glück hast, steht der Vater dabei. Manchmal wurde auch vermerkt, daß das Kind durch nachträgliche Ehe legitimiert wurde. Oder Du hast wie hier Pech und solange Du nicht auf anderen Urkunden Hinweise zum Vater findest, ist für diesen Ast Schluß. |
#3
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Hallo, nein.
Unehelich heißt unehelich, mehr auch nicht. Für uns Genealogen heißt das "Arschkarte gezogen" Am besten man verdrängt das, und konzentriert sich auf andere Linien, um nicht depressiv zu werden. Vielleicht tröstet es Dich, wenn ich Dir sage, dass ich ein schwereres Schicksal habe: Meine Großmutter Maria wurde unehelich geboren, deren Mutter Maria wurde unehelich geboren, deren Mutter Rosa wurde unehelich geboren, deren Mutter Elisabeth wurde unehelich geboren, Dies Damen trugen alle den gleichen Familiennamen, der von der UrUrUrUr-Großmutter stammt. Also eine maternale Weitergabe des Familiennamens über 5 Generationen. |
#4
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Zitat:
kenne ich aus: einmal unehelich, immer unehelich. Bei mir sind es aber nur 3 Generationen. Gruss Astrid |
#5
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Dem einen Opa werde ich nie auf die Spur kommen können.... sein Vater war ein (Schauspieler) Wandersmann... und meine Uroma schwieg sich ihr Leben lang aus.... ... nimm es mit Humor. Gibst halt nicht so viele Äste und ein paar Geheimisse bleiben auch noch für deine Nachfahren..
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#6
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Hallo Christian,
Du kannst noch schauen in dem Buch, ob die Frau noch weitere Kinder bekommen hat nach 1 oder 2 Jahren ungefähr und dann ein Ehemann dabei steht und dann könnte er es sein oder auch nicht. Dann kannst noch schauen ob es einen Traueintrag gibt. Bei dem Buch ist leider keine Hausnummer drin sondern nur der Ort eingetragen, wo sie geboren hat. Dann kann man anhand der Hausnummer sehen ob es das der Eltern war. Da kommt mir eben der Gedanke, weil sie katholisch war gibt es da nicht die Beichte. Kann man eigentlich Beichtberichte nachlesen oder gibt es sowas nicht ? Sorry Grüßle Bachstelze Geändert von Bachstelze1160 (03.11.2019 um 19:49 Uhr) |
#7
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Hallo Bachstelze,
"Beichtberichte" gibt es nicht, das wäre ein Verstoß gegen das Beichtgeheimnis. Wenn ich richtig informiert bin (bin keine Katholikin), darf ein Priester das Wissen aus der Beichte überhaupt nicht außerhalb der Beichte verwenden, noch nicht einmal das Beichtkind außerhalb der Beichte darauf ansprechen. Viele Grüße, Heike |
#8
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Liebe Heike,
habe nachgesehen und auch gelesen, dass es geheim bleiben muss. Und früher gab es noch keine Rechte für ungeborene Kinder. Die armen Mädchen die erst das eine und dann das andere erdulden mußten, je nach Gegend. Gut dass es heute sich geändert hat. Geändert von Bachstelze1160 (03.11.2019 um 19:53 Uhr) |
#9
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Hallo
Hallo
Beim Nachnamen Schütte geht das in Vreden bis 1510 im Internet zurück. Vielleicht ein kleiner Trost wenn es auf dem einen Ast nicht weitergeht. Mfg Focke13 |
#10
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Auf solche Angaben würde ich nur sehr wenig geben.
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