Den Pfarrer austricksen?

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    #16
    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten!

    Ich muss wohl allmählich einsehen, dass möglicherweise ein Verwandter von mir in den 1930-er Jahren nicht die Taufbescheinigung meines Urgroßvaters besorgt hat, sondern die eines Namensvetters.

    Dann hat nicht mein Urgroßvater zum zweiten Mal geheiratet, sondern der Namensvetter zum ersten Mal.

    Wenn ich meinen Verwandten noch erwischen könnte, würde ich ihn treten!

    Freundliche Grüße
    Jo

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    • Garfield
      Erfahrener Benutzer
      • 18.12.2006
      • 2140

      #17
      Hallo Raschdorf

      Ist denn vielleicht einfach die erste Frau früh gestorben? Dann wären weitere Heiraten erlaubt und das kam sehr häufig vor (üblicherweise wurde schnell wieder geheiratet, denn meist gab es kleine Kinder zu versorgen).
      Viele Grüsse von Garfield

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      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15111

        #18
        Hallo Jo,
        Katholiken in Preußen durften sich auch scheiden. Denn für sie galt ebenso das Preußische Landrecht, wie für die Evangelischen.

        Zitat:
        "Das Allgemeine Preußische Landrecht (ALR) griff im Jahr 1794 diese Vorstellungen auf und regelte das Scheidungsrecht unabhängig von der Konfession per Gesetz. Hauptzweck einer Ehe sollte die Zeugung und Erziehung von Kinder sein. Erstmals wurde gesetzlich geregelt, dass die Ehe bei einem verschuldeten Fehlverhalten eines Ehegatten geschieden werden konnte (z.B. Ehebruch). Aber auch verschuldensunabhängige Scheidungsgründe wurden anerkannt (z.B. ekelerregende Krankheit, Wahnsinn). Das ALR bestand bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches zum 1.1.1900"
        Wie hat sich das Ehe- und Scheidungsrecht über die Jahrhunderte in Deutschland entwickelt? Jetzt lesen! – iurFRIEND®


        "Neu aber und, ganz im Sinne der Aufklärung, dem Recht des Menschen auf Selbstbestimmung Rechnung tragend, war die Scheidung aufgrund gegenseitiger Einwilligung bei Kinderlosigkeit sowie auf einseitigen Antrag bei „tiefem und eingewurzeltem Widerwillen."
        Am 5. Februar 1794 verkündete König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, das "Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten". Mit über 19 000 Paragraphen



        Gesetzestext von 1794 http://www.koeblergerhard.de/Fontes/...n1794Teil2.htm
        Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 09.11.2019, 02:09.
        Viele Grüße

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        • Raschdorf
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2012
          • 505

          #19
          Guten Morgen!
          An Garfield: die erste (und vielleicht einzige) Frau meines Urgroßvaters ist mit 68 Jahren 1922 gestorben. Das ist sicher.

          An Anna Sara: Aus Sicht des Staates hatten natürlich auch Katholiken die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen, aber aus Sicht der katholischen Kirche eben nur in wenigen Ausnahmefällen.

          Schönen Tag
          Jo

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          • Garfield
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2006
            • 2140

            #20
            Hallo Raschdorf

            Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
            Guten Morgen!
            An Garfield: die erste (und vielleicht einzige) Frau meines Urgroßvaters ist mit 68 Jahren 1922 gestorben. Das ist sicher.
            Ja, dann klingt das für mich schon am ehsten danach, als ob da versehentlich zwei Personen zu einer gemacht wurden.
            Viele Grüsse von Garfield

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            • Raschdorf
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2012
              • 505

              #21
              Hallo,
              das Thema von 2019 hat eine Fortsetzung:
              Der besagte Mann heiratete 1891 mit 42 Jahren standesamtlich und katholisch in Frankenstein. Diese Ehe wurde bereits 1892 geschieden.
              Genau dieser Mann (Name, Geburtsdatum und Geburtsort stimmen überein) heiratete 1924 in Münsterberg standesamtlich und wiederum katholisch.
              Auch dazwischen war er verheiratet. Das kath. Traubuch von Münsterberg nennt 1924 den Namen seiner verstorbenen Frau.

              Der Mann hat also den Pfarrer beschummelt. Da er 1892 geschieden wurde, hätte er 1924 nicht wieder katholisch heiraten dürfen. Vielleicht war er auch "dazwischen" katholisch verheiratet.

              Zu denken gibt, dass der besagte Mann, der bereits 1925 in Münsterberg starb, nicht katholisch beerdigt wurde. Das erzbischöfliche Archiv in Breslau hat nachgesehen.
              Im Sterberegister des Standesamtes Münsterberg steht als Randvermerk "evangel."
              Möglicherweise ist ihm der katholische Pfarrer auf die Schliche gekommen und hat das Begräbnis verweigert. Die Witwe wendete sich vielleicht an den evangelischen Pfarrer, um ihren Mann christlich beerdigen zu können.

              Jo

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