Sterbe-Urkunden 1960-1970

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  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2631

    #16
    Sterbe Urkunde

    Hallo Scheuck

    Vielleicht bietet sich noch die Möglichkeit eine Todesanzeige in der Tageszeitung zu finden.

    Wenn er 1964 gestorben sein soll grenzt das die Suche im Zeitungsarchiv ein.

    Für Wesel wäre das die RP und die NRZ

    anika
    Ahnenforschung bildet

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    • Straight-Potter
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2015
      • 721

      #17
      Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
      Nein, Antje, leider ist das nicht ganz so "einfach"

      Geb.-Ort und Sterbe-Ort sind Wesel, das ist unstrittig; die Sterbe-Urkunde liegt außerhalb der Schutzfrist, das ist auch klar.

      Um die Namen der Eltern zu erfahren, brauche ich die Geb.-Urkunde, aber die werde ich nicht bekommen, weil sie sehr wahrscheinlich noch in der Schutzfrist liegt, und ich nicht in direkter Linie verwandt bin.
      ...
      Hallo,
      Ich meinezu wissen, wenn er gestorben ist und das Sterbedatum nicht mehr der Schutzfrist unterliegt, gilt das für die Geburtsurkunde usw. ebenfalls!

      Würde ich dann mal beim zugehörigen Archiv so nachfragen...

      Grüße
      Straight-Potter

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      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #18
        Hallo,

        @anika,
        Das generelle Problem ist, dass die Angaben des Enkels überhaupt alle sehr "vage" sind. So soll er 1964 gestorben sein, laut Friedhofsverwaltung ist er es aber zwischen 1963 und 1965 nicht. - Rein theoretisch kommt auch 1960-1970 in Frage ...

        @Straight-Potter
        Das wäre ja der absolute Hit! Ich werde auf jeden Fall nachfragen!!!

        Seid bedankt!

        Sehr wahrscheinlich gibt es inzwischen eine Lösung des Problems, ich werde berichten
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • renatehelene
          • 16.01.2010
          • 1983

          #19
          Hi,

          wenn Straight Potter doch schon die Info hat, WARUM gibt er sie nicht preis?
          Oder verstehe ich seinen Eintrag von heute 06.54 Uhr falsch?

          Kommentar

          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4383

            #20
            Hi, Renate!

            Das verstehe ich etwas anders: "er meint zu wissen", hat also mal irgendwo gelesen/gehört, dass die Schutzfrist für eine Geb.-Urkunde nicht mehr greift, wenn die "dazugehörige" Sterbe-Urkunde bereits frei ist.
            Herzliche Grüße
            Scheuck

            Kommentar

            • Juanita
              Erfahrener Benutzer
              • 22.03.2011
              • 1425

              #21
              Hallo Scheuck,
              weiß denn der Enkel, ob es eine christliche Beerdigung war ? So viel ich weiß unterliegen kirchl. Beerdigungseintragungen nicht der Sperrfrist.


              Juanita

              Kommentar

              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 4383

                #22
                Hallo, Juanita!

                Danke für Deine Idee!
                Tja, der Enkel ... Lass es mich auf eine kurze Formel bringen: er weiß wenig, und das, was er "weiß", stimmt oftmals nicht - Fragt man ihn nach irgendwas, dauert es Woooooochen bis er reagiert, meistens tut er das gar nicht
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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                • Zetteltante
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.11.2009
                  • 615

                  #23
                  Hallo scheuck,


                  wenn Dir die Sterbeurkunde vorliegt, darin steht das Geburtsdatum und mit etwas Glück auch die Heirat, kannst Du beides beim entsprechenden STA anfordern. Eine Email, welche die drei Worte "Antrag auf Fristverkürzung" enthält und dem Verweis auf die Sterbeurkunde sollte ausreichen. Bei der Heiratsurkunde müssen natürlich beide Ehepartner schon verstorben sein. Manchmal ist einer der Ehepartner schon mit Randvermerk notiert.
                  Bei mir war das so. Dann sollte ich nur die Sterbeurkunde des anderen einscannen und zuschicken.


                  Und ich empfehle Dir, die Sammelakte zur Sterbeurkunde gleich mit zu bestellen. Auf den Sterbeanzeigen stehen oft die nächsten Verwandten ( Nichte, Neffe oder Enkel... ) mit Anschrift.




                  Viel Erfolg.


                  Zetteltante
                  Zuletzt geändert von Zetteltante; 14.01.2019, 17:48.

                  Kommentar

                  • scheuck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2011
                    • 4383

                    #24
                    Hallo Zetteltante,

                    sei bedankt! - Ja, so habe ich mir das Procedere auch vorgestellt; davon, dass die "Ehe-Gesponsin" auch schon lange nicht mehr lebt, kann man getrost ausgehen.
                    Ich hoffe, es gibt noch eine Sammelakte
                    Herzliche Grüße
                    Scheuck

                    Kommentar

                    • tuedelluet
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.01.2015
                      • 540

                      #25
                      Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                      Hallo, Juanita!

                      Danke für Deine Idee!
                      Tja, der Enkel ... Lass es mich auf eine kurze Formel bringen: er weiß wenig, und das, was er "weiß", stimmt oftmals nicht - Fragt man ihn nach irgendwas, dauert es Woooooochen bis er reagiert, meistens tut er das gar nicht
                      Guten Morgen Scheuck,
                      ich hoffe ja, dass ich nicht kompletten Blödsinn schreibe...


                      Die Eltern des "Enkels" leben nicht mehr - zumindest interpretiere ich das so, denn Du bist ja auch schon so lange im "Geschäft" -

                      Sonst würde ich unter Umständen auch versuchen, über die Meldeämter mich da ran zurobben, wer wann wo gelebt hat bzw. verstorben ist.

                      Alte Meldekarten im Hamburger Staatsarchiv hatten mich z.B. schon einmal zwei weitere (früh verstorbene) Geschwisterkinder und ein Sterbedatum bei der ersten Ehe meiner Oma finden lassen.


                      Hinsichtlich der Fristen: da mag es tatsächlich sein, dass die Zugänglichkeit über das Standesamt vor Ablauf der Schutzfristen gegeben ist, wenn Du nachweisen kannst, dass die Person schon geraume Zeit tot ist.

                      Oder Du musst den "Enkel" oder sonst einen direkten Verwandten animieren den entsprechenden Brief zu schreiben. (Anlass z.B. ein großes Familientreffen oder Aufsatz zur Ortsgeschichte/Firmengeschichte oder so ähnlich - Bevor jemand fragt: Ortsgeschichte habe ich tatsächlich mal was veröffentlicht und Firmengeschichte dümpelt grad was.)
                      Gruß aus Bremen

                      tuedelluet

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                      • scheuck
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2011
                        • 4383

                        #26
                        Dir auch einen guten Morgen, tuedelluet,

                        und danke für's Mitdenken!

                        Nein, die Eltern des Enkels leben nicht mehr; der Vater ist 2014 gestorben, die Mutter offenbar schon eher.

                        Hinsichtlich der Melderegister habe ich vor ein paar Tagen eine mail losgelassen und warte auf Antwort.

                        "Nachweisen" kann ich gar nichts und leider ist es mit der ganzen Familie so, dass ich manchmal glaube, ich gehöre da gar nicht rein . Wenn man mir ein paar freundliche Zeilen per mail oder Post schickt bzw. mich anruft, weil man meine Hilfe in einer bestimmten Angelegenheit braucht, reagiere ich! Wenn ich nichts beitragen kann, sage ich das; ich behaupte keine Dinge, die ich nicht sicher weiß; ich lasse gesichert verwandte Menschen auch nicht nach irgendwelchen Zusammenhängen (über die ich Auskunft geben kann) jahrelang in öffentlichen Medien suchen ...

                        Der Enkel hat mir seit 2012 noch nicht mal die Namen seiner Geschwister mitgeteilt, obwohl ich x-fach darum gebeten habe; von seinem Vater kenne ich nur den Vornamen und habe weitere Infos einer Todesanzeige entnommen, die ich im Inet gesucht und gefunden habe. - Was ich weiß, habe ich mir selbst zusammenkombiniert, darin habe ich inzwischen "Übung", und die Erfahrung hat gezeigt, dass ich meistens richtig liege.

                        Was will man mit einer solchen Verwandtschaft anfangen in unserem "Geschäft"? Hier aus dem Forum habe ich in den vielen Jahren weitaus mehr Hilfe bekommen als von der Familie!!!
                        Herzliche Grüße
                        Scheuck

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