Bundesanzeiger Erbe

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  • Geufke
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2014
    • 1073

    Bundesanzeiger Erbe

    Moin,
    hier im Forum habe ich über das Thema Zufallsfunde aus dem Bundesanzeiger von DerBerliner einen Verwandten meines Großvaters entdeckt, für dessen Nachlass kein Erbe gefunden wurde. Meine Frage ist, ob ein Cousin erbberechtigt ist. Wenn ja, sollte ich das Thema angehen? Was sagt ihr?
    Viele Grüße, Anja

    Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Wenn die Zeit nicht abgelaufen ist zum melden, why not, anrufen im Amt und nachfragen.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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    • Wolfg. G. Fischer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.06.2007
      • 4918

      #3
      Hallo,

      man kann noch so entfernt verwandt sein, wenn es keine näheren Verwandten gibt, ist man erbberechtigt.

      Mit besten Grüßen
      Wolfgang

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      • Geufke
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2014
        • 1073

        #4
        Hallo ihr beiden,
        danke Euch. Ich mache das mal.
        Schöne Woche noch!
        Viele Grüße, Anja

        Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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        • renatehelene
          • 16.01.2010
          • 1983

          #5
          Hallo Anja,

          und sag' bitte Bescheid, was daraus geworden ist.

          Kommentar

          • Geufke
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2014
            • 1073

            #6
            Moin renatehelene,
            mache ich. Kontakt ist schon aufgenommen.
            Viele Grüße, Anja

            Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

            Kommentar

            • Geufke
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2014
              • 1073

              #7
              Moin,
              ja, das Land Sachsen hat sich nun das Erbe geholt. Es waren keine Geschwister oder deren Abkömmlinge festzustellen und mein Großvater zählte als Cousin wohl nicht als berechtigt.
              Viele Grüße, Anja

              Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 4383

                #8
                Erbe

                Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
                Moin,
                ja, das Land Sachsen hat sich nun das Erbe geholt. Es waren keine Geschwister oder deren Abkömmlinge festzustellen und mein Großvater zählte als Cousin wohl nicht als berechtigt.
                Moin, Anja!

                Wer kam zu dieser erstaunlichen Erkenntnis??? - In meinem Fall ist die Erblasserin eine Cousine 2.Grades meiner Großmutter, und dass ich erbberechtigt bin, habe ich bereits seit über einem Jahr schriftlich. So lange sind die Erben-Ermittler auch schon tätig und haben einige Mit-Erben bereits aufgespürt.

                Lag es daran, dass die entsprechenden Fristen nicht eingehalten wurden, sodass das Land zugreifen konnte?
                Verstehen kann ich's nicht so ganz, denn wie schon Wolfgang sagte, "man kann noch so entfernt verwandt sein, wenn es keine näheren Verwandten gibt, ist man erbberechtigt."

                P.S.: Ich habe übrigens von dem Erb-Fall nichts im Bundesanzeiger gelesen, ich wurde angeschrieben via Nachlass-Gericht > Nachlass-Pfleger > Erben-Ermittler. Amts-Gericht und Nachhlass-Pfleger waren offenbar hinsichtlich potentieller Erben mit ihrem Latein am Ende und haben die Sache in professionelle Hände gegeben.
                Zuletzt geändert von scheuck; 24.08.2018, 07:08.
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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                • Geufke
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2014
                  • 1073

                  #9
                  Moin Scheuck,
                  ich hatte das Gefühl, dass hat die gar nicht groß gejuckt, dass ich mich gemeldet hatte, hier die Antwort:


                  "nachdem ein Erbrecht nach dem Verstorbenen innerhalb der Anmeldefrist gemäß der Öffentlichen Aufforderung nicht nachgewiesen werden konnte, wurde der Freistaat Sachsen als Erbe festgestellt. Der Verstorbene hatte wohl noch mehrere Geschwister, welche zunächst in der Erbordnung vorab berufen wären. Ebenso evtl. Abkömmlinge dieser Geschwister. Eine Anmeldung der Erbrechte erfolgte innerhalb der Anmeldfrist ebenfalls nicht. Der Freistaat Sachsen war daher als Erbe festzustellen."


                  Ich habe auch meinen Stammbaum hingeschickt, aus dem ersichtlich sein sollte, dass es Cousins sind. Zumal man sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, die Geschwister festzustellen, ganz schön dreist.
                  Viele Grüße, Anja

                  Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

                  Kommentar

                  • scheuck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2011
                    • 4383

                    #10
                    Moin, Geufke!

                    Da bin ich relativ sprach- und fassungslos

                    Meiner Ansicht nach ist das Nachlassgericht/Amtsgericht im Fall von Personen, die ohne Testament und ohne bekannte, lebende Nachfahren verstorben sind, verpflichtet, potentielle Erben zu suchen. - Ob das jemanden juckt oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle.

                    Schon klar, man veröffentlicht einen solchen Erbfall im Bundesanzeiger, hofft wahrscheinlich darauf, dass den eh niemand liest (wer tut das auch schon?) und schlägt dann zu, nachdem die Frist abgelaufen ist.

                    Was ich wirklich nicht verstehe, man kann doch in einem solchen Fall nicht mit zweierlei Maß messen, oder?
                    Das Amtsgericht/Nachlassgericht in Berlin sucht zunächst auf eigene Faust nach Erben (ich weiß gar nicht, ob es eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger gegeben hat), kommt nicht weiter und übergibt die Sache einem Erben-Ermittler.
                    Ein Amtsgericht/Nachlassgericht in Sachsen wartet darauf, dass die Frist abläuft (und scheint selbst derweil gar nichts zu unternehmen), um dann selbst zu erben.

                    Nur mal so angemerkt, in meinem Fall ist die Erblasserin 2009 verstorben, und der Erben-Ermittler ist seit 2016 mit der Sache betraut. - Eine ziemlich lange Frist!

                    Wie auch immer, dieser Ausgang ist ganz sicher nicht im Sinne der/des Verstorbenen gewesen und tut mir für Dich und Deine Familie mehr als leid!
                    Herzliche Grüße
                    Scheuck

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                    • Kasstor
                      Erfahrener Benutzer
                      • 09.11.2009
                      • 13440

                      #11
                      Hallo,


                      hier gibt es einen Auszug aus einem Kommentar zu den einschlägigen Paragrafen des BGB. https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI8311713.html

                      Entscheidend sind also die Daten, zu denen Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten und Feststellung des fiskalischen Erbvrechts erfolgt sind. Gegen diese Feststellung hätte man dann noch vorgehen können.

                      Ob sich jetzt noch eine Klage lohnt, hängt natürlich von der Höhe der Erbschaft ab. Das kann dann aber nur ein Fachanwalt für Erbrecht sagen.


                      Frdl Grüße
                      aus dem wieder normal temperierten Norden


                      Thomas
                      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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                      • Geufke
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.01.2014
                        • 1073

                        #12
                        Moin meine Lieben,
                        ich hätte da wohl mehr nachhaken sollen, aber ich dachte, nachdem ich den Stammbaum hingeschickt hatte, werden die schon die Verwandtschaft feststellen und alles wird seinen Gang gehen, aber Pustekuchen. So wie ich das verstanden haben, hat man auf ein Lebenszeichen der Geschwister gewartet, und als das nicht kam, hat man sich das Geld eingesackt.

                        Tja soll schnell kann's gehen. Klage wird sich nicht lohnen, da es nur 10.000€ sind und mein Großvater noch dazu einen Haufen Geschwister hat und die dann auch noch wieder einen Haufen Kinder und Enkel haben, die ja dann mit erbberechtigt wären. Da lohnt sich der Aufwand nicht.

                        Bleibt zu hoffen, dass das Land Sachsen das Geld wenigstens in etwas sinnvolles investiert!
                        Viele Grüße, Anja

                        Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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                        • GiselaR
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.09.2006
                          • 2182

                          #13
                          Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
                          ....
                          "nachdem ein Erbrecht nach dem Verstorbenen innerhalb der Anmeldefrist gemäß der Öffentlichen Aufforderung nicht nachgewiesen werden konnte,

                          Ist mM eindeutig: das Zauberwort heißt Anmeldefrist
                          Ob man gegen diese jetzt noch Widerspruch einlegen kann, weiß ich nicht.


                          LG
                          Gisela
                          Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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