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Veröffentlichung von alten Postkarten und Fotos
Hallo,
ich bin am überlegen irgendwann gesammelte Fotos und Ansichtskarten von meinem Heimatort zu veröffentlichen. Weiss jemand wie lange das Urheberrecht bei alten Postkarten und Fotos gilt? Was muss man bei evtl. Veröffentlichungen (im Internet, als Buch, etc...) beachten? Bin für jede Hilfe sehr dankbar. Grüße Ralf |
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RE: Veröffentlichung von alten Postkarten und Fotos
Hallo Ralf,
ich weiß nicht, ob es noch aktuell ist, aber hier findet man etwas: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte Lieben Gruß Marlies |
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Und das wäre noch zur Lektüre zu empfehlen.
Ist nicht der gleiche Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte hiernach kann man sich ungefähr richten, ohne das man sich der Gefahr von Haftungsansprüchen ausetzt. Allerdings gehen auch die schon ganz sicher. Im Normalfall wird bei deinen Bildern (nehm ich mal an) der Urheber schon längst verstorben sein oder noch nicht einmal mehr wissen, dass er die Fotos gemacht hat. Sollten dann auch keine entstellenden Großaufnahmen von bestimmten Personen auf den Fotos sein, bist du eigentlich relativ sicher. Durch die Veröffentlichung im I-Net kannst Du in zwei Rechtsphären eingreifen. Einmal in die des Urhebers und einmal in die der auf dem Foto abgebildeten Person. Hier solltest Du dich einfach rein logisch fragen, woher das Bilde stammt und ob Widersprüche des Urhebers bzw. der abgebildeten Person zu erwarten sind. Schöne Grüße Friese |
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