Uneheliche Kinder Vater finden

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  • SarahBonn
    Benutzer
    • 05.07.2018
    • 44

    Uneheliche Kinder Vater finden

    Ich bin bei meinen Forschungen schon um 1900 auf ein Uneheliches Kind gestoßen. Vaters nirgends vermerkt. Werder auf der Geburtsurkunde noch auf der Sterbeurkunde und auch nicht im Taufeintrag. Gibt es dennoch eine möglichkeit heraus zu finden wer der Vater war ???
  • SarahBonn
    Benutzer
    • 05.07.2018
    • 44

    #2
    Im Taufeintrag des Kindes steht drin ( Ernst Lorent ist illegal, also Unehelich geboren) und aus der Sammelakte der Heirat des unehelichen Kindes steht folgendes drin " Die Mutter, Elisabeth Wipperfürth (verheiratete Lux)

    Könnte es sogar evtl sein das dieser Herr Lux der Vater des Kindes ist und Sie erst nach der Geburt geheiratet haben?

    Und wie sah es damals mit den Nachnamen aus? Gab es schon Damen die ihren Mädchennamen behalten haben und das Kind diesen auch behalten hat?

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    • Araminta
      Erfahrener Benutzer
      • 12.11.2016
      • 599

      #3
      Leider kann ich dir auch nicht helfen.
      Aber ich habe auch viele uneheliche Vorfahren/Kinder Warund es ist unterschiedlich.
      Ich denke aber, dass der Herr Lux nicht der Vater von Ernst Lorent ist, sondern eher ein Herr Lorent, da die Mutter ja eine geborene Wipperführt ist.
      Wenn der Herr Lux der Vater wäre, hätte er sicher, spätestens nach der Hochzeit, seinen Namen geltend gemacht.

      Ob um 1900 eine Frau ihren Mädchennamen behalten hat und ihrem Sohn einen ganz fremden gab, glaube ich nicht. Aber sicher bin ich natürlich nicht.

      War Elisabeth Wipperführt schon eine verheiratete Lux als Ernst Lorent zur Welt kam?

      Kommentar

      • SarahBonn
        Benutzer
        • 05.07.2018
        • 44

        #4
        Nein erst in der Sammelakte zur Hochzeit stand sie als verehelichte Lux drin. Zu dem Zeitpunkt war Sie schon verstorben. Der Name Lorenz kommt denke ich vom Taufpaten der Laurent Mund hieß

        Kommentar

        • Kai M
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2017
          • 232

          #5
          Hallo Sarah,

          wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde oder Taufurkunde benannt wurde und in der Familie nichts weitergegeben wurde, ist das leider das Ende der Fahnenstange.
          Auch ich war früh bei meiner Forschung auf zwei uneheliche Kinder gestoßen. Damals hatte ich noch die Hoffnung über das Amtsgericht (Vormundschaftsakten) etwas zu finden. Aber da gab es keine Amtsvorgänge.
          Wäre der spätere Ehemann der Mutter auch der Kindsvater, dann hätte es eine nachträgliche Legitimation gegeben, die so auch in der standesamtlichen Geburtsurkunde vermerkt worden wäre.
          Es ist natürlich gerade am Anfang der Suche "ärgerlich", wenn man einen leeren Zweig in der Ahnentafel hat, aber so ist es nun mal.

          Viele Grüße
          Kai

          Kommentar

          • SarahBonn
            Benutzer
            • 05.07.2018
            • 44

            #6
            Vormundschaftsakten?? Das hört sich aber auch Interessant an, ws genau ist das und wo gibts das? Wäre ja ein Versuch wert.

            Kommentar

            • Ginster43
              Erfahrener Benutzer
              • 03.06.2014
              • 254

              #7
              Hallo Sarah,

              wenn weder im Kirchenbuch noch in den Standesamtsunterlagen ein Vater angegeben ist, wirst Du sicher keinen Vater mehr finden, es sei denn, es leben noch Nachkommen der unehelichen Mannes, die den Namen aus Erzählungen kennen, wenn ihn die Mutter genannt hat.

              Ich habe alle möglichen Fälle von unehelichen Kindern. In älteren KB steht teilweise
              - Vater soll sein....
              - Vater ist angeblich....
              - Vater ist...., Vaterschaft wurde anerkannt
              - Vater ist...., haben geheiratet
              aber auch Fälle, bei denen der Vater nicht angegeben ist und wo manchmal garstige Pfarrer noch bei der Heirat des unehelichen Kindes schrieben, dass das "Hurenkind" heiratet .

              Anfang des 20. JH habe ich einen Fall, bei dem zwar der Beruf des Vaters bekannt ist, aber nicht der Name, weil ihn die Mutter nicht genannt hat. Das weiß ich aus Erzählungen, die innerhalb der Familie weiter gegeben wurden.

              VG
              Angelika

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              • OliverS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2014
                • 2938

                #8
                Zitat von SarahBonn Beitrag anzeigen
                Gibt es dennoch eine möglichkeit heraus zu finden wer der Vater war ???

                Eigentlich wie andere schon sagten, eher nicht.
                Hsb die gleiche Situation, und komme da eher nicht weiter.
                Beim DNA Test habe ich jetzt aber diverse matche, die nicht in meinen Stammbaum passen und da wird es wieder spannend, denn dort kann man, wenn bei denen auch ein Stammbaum da ist, Namen, Orte und so eingrenzen. Vielleicht finde ich so was, denn sonst gibt's kaum 'ne Chance weiter zu kommen.
                Dauersuchen:

                1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                Kommentar

                • holsteinforscher
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.04.2013
                  • 2491

                  #9
                  Moinsen zusammen,

                  Und wie sah es damals mit den Nachnamen aus?
                  I.d.R. führten uneheliche Kinder den Familiennamen der Mutter, selbst dann
                  wenn der Kindesvater bekannt war…, was ja nicht automatisch dazu führte,
                  dass er das Kind als *leibeigen* anerkannt hat.

                  Aus Erzählungen meiner Schwiegermutter weiss ich, das Hebammen/Schwestern
                  dazu angehalten waren, Angaben zum Kindsvater zu *erwirken*. Dennoch gab
                  es viele Mütter, die keine Angaben machten, auch keine Ansprüche an den
                  Kindsvater stellten…, somit stellt sich natürlich die Frage, ob es gerichtliche
                  Unterlagen zur Sache gibt…???


                  Je nach Struktur der Region, waren für solche Angelegenheiten die Amtsgerichte
                  zuständig. Hier muss man sich allerdings informieren, wie die Gerichtsbarkeit
                  vor Ort organisiert war, bzw. welche Archive diese Unterlagen im Bestand
                  führen…!!!

                  Sofern weder der Kindesvater, noch der spätere Ehemann, das Kind anerkannt
                  haben, bleibt Ernst Lorent ein geb. Wipperfürth, evtl. tauchen auf einigen
                  Urkunden Bezeichnungen auf wie * Ernst Lorent geb. Wipperfürth genannt Lux*.
                  Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                  Roland...


                  Kommentar

                  • gki
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2012
                    • 4823

                    #10
                    Hallo Sarah,

                    ich glaub, Du mußt da noch etwas Informationen liefern, da fehlt die Hälfte...

                    Wann wurde das Kind geboren? Wann heiratete die Mutter? Wie hieß das Kind bei seiner eigenen Hochzeit mit Nachnamen?

                    Im Deutschen Reich (oder wo sonst?) um 1900 müßte ein uneheliches Kind den Mädchennamen der Mutter geführt haben. Wenn das nicht der Fall war, muß man überlegen wo der Name sonst herkam.
                    Gruß
                    gki

                    Kommentar

                    • SarahBonn
                      Benutzer
                      • 05.07.2018
                      • 44

                      #11
                      Zitat von gki Beitrag anzeigen
                      Hallo Sarah,

                      ich glaub, Du mußt da noch etwas Informationen liefern, da fehlt die Hälfte...

                      Wann wurde das Kind geboren? Wann heiratete die Mutter? Wie hieß das Kind bei seiner eigenen Hochzeit mit Nachnamen?

                      Im Deutschen Reich (oder wo sonst?) um 1900 müßte ein uneheliches Kind den Mädchennamen der Mutter geführt haben. Wenn das nicht der Fall war, muß man überlegen wo der Name sonst herkam.
                      Das Kind ist 1900 in Bonn geboren. Jahr der Eheschließung der Mutter weiss ich noch nicht. Muss zwischen 1900 und 1935 gewesen sein. Das Kind hieß 1935 bei der eigenen Hochzeit Wipperfürth.

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                      • Manfred77
                        Erfahrener Benutzer
                        • 26.05.2017
                        • 104

                        #12
                        Bei einem Zweig von mir ist auch ein uneheliches Kind dabei. In der Geburtsurkunde ist der Vater nicht aufgeführt und auch nicht in der Heiratsurkunde. Die Mutter ging extra zur Geburt von Ruppichteroth nach Bonn. Es war ja mehr als eine Schande um 1860 ein uneheliches Kind zur Welt zu bringen.


                        Gruß Manfred

                        Kommentar

                        • Kai M
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.07.2017
                          • 232

                          #13
                          Zitat von SarahBonn Beitrag anzeigen
                          Vormundschaftsakten?? Das hört sich aber auch Interessant an, ws genau ist das und wo gibts das? Wäre ja ein Versuch wert.
                          Hallo Sarah,

                          solche Akten sind im zuständigen Amtsgericht zu finden. Wenn sie schon abgegeben und nicht kassiert wurden, im zuständigen Archiv - meist ein Landesarchiv.
                          Ansonsten auch einfach mal nach Vormundschaftsakten hier im Forum suchen, da gibt es ein paar Beispiele und weitere Infos.

                          Viele Grüße
                          Kai

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                          • Zetteltante
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.11.2009
                            • 615

                            #14
                            Hallo Sarah,


                            auf der Heiratsurkunde der Mutter könnte als Randvermerk stehen, wenn der Ehemann das Kind als das seine anerkannt hat, wenn er der Vater war oder ihm nur seinen Nachnamen erteilte, wenn er nicht der Vater war.


                            Viele Grüße


                            Zetteltante

                            Kommentar

                            • nina1103
                              Erfahrener Benutzer
                              • 19.09.2017
                              • 128

                              #15
                              Hallo Sarah,

                              wir haben bei einem unehelichen Kind (geb. 1942) nach dem Vater gesucht.
                              In der Geburtsurkunde steht beim Vater unbekannt.
                              Bei einem Anruf im Archiv verwies mich die freundliche Dame an das Standesamt des Geburtsortes.
                              Dort bekamen wir die Auskunft, dass im Geburtsregister ein Vater eingetragen wurde.
                              Da von 1900 die Unterlagen schon im Archiv liegen werden, mal dort nach einem Auszug aus dem Geburtsregister fragen.

                              Viel Glück und viele Grüße Nina

                              Ahnen in Molschleben/Friemar Thüringen;
                              Suche: Baudach Kreis Crossen Neumark; Saalfeld Kreis Mohrungen Ostpreußen; Nagold Enz Kreis Baden-Württemberg
                              Novy Dwor Masowien; Worms/ Odessa; Josephstal/ Jekaterinoslaw; Elisabethtal/Taurien

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