Eltern verheiratet?

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  • Benpaetz
    Erfahrener Benutzer
    • 09.10.2006
    • 455

    Eltern verheiratet?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1799-1805
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Kirchspiel Ruß
    Konfession der gesuchten Person(en): ev
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Guten Abend.
    wenn ich z.B. Taufeinträge in Kirchenbücher (z.B. Ancestry, Deutschland, ausgewählte evangelische Kirchenbücher
    Heydekrug-Ruß-Taufe 1804 )durchstöbere, wie kann ich herausfinden , ob ein Kind legitim geboren, bzw. Eltern verheiratet waren?
    Vielen Dank im Vorraus
  • Su1963
    Erfahrener Benutzer
    • 08.01.2021
    • 1243

    #2
    Zitat von Benpaetz Beitrag anzeigen
    [fragebogen]..., wie kann ich herausfinden , ob ein Kind legitim geboren, bzw. Eltern verheiratet waren?
    Auch wenn sich Geburtseinträge regional und auch über die Zeit stark unterscheiden, hatte ich bisher bei unehelichen Kindern immer einen entsprechenden Vermerk (z.B. "illeg.") .

    Ohne eine solche Anmerkung ist meiner Erfahrung nach davon auszugehen, dass es sich um eheliche Geburten handelt.


    Gruß, Susanna

    Kommentar

    • Benpaetz
      Erfahrener Benutzer
      • 09.10.2006
      • 455

      #3
      danke Susanna

      Kommentar

      • * felizitas *
        Erfahrener Benutzer
        • 21.08.2011
        • 1108

        #4
        Unterschiedliche Kennzeichnungen

        Hi,

        Zitat von Su1963 Beitrag anzeigen
        Auch wenn sich Geburtseinträge regional und auch über die Zeit stark unterscheiden, hatte ich bisher bei unehelichen Kindern immer einen entsprechenden Vermerk (z.B. "illeg.").
        Genau; alternativ wird die Mutter explizit als "unverheiratet" bezeichnet o. ä. Meist ist der Vater dann auch gar nicht mit angegeben oder es ist explizit eine nachträgliche Anerkennung des Vaters notiert worden.

        Wenn keine solchen Anmerkungen vorhanden sind, würde ich davon ausgehen, dass das Kind im Rahmen eine Ehe geboren wurde. - Allerdings ist es meines Wissens so, dass wenn ihm Rahmen einer Ehe ein Kind geboren wurde, das einen anderen Vater hat, dennoch der Familienname des Ehemannes der Mutter eingetragen wird, also implizit davon ausgegangen wird, dass die im Rahmen einer Ehe geborenen Kinder, die Kinder des Ehepaares sind.

        Sonnige Grüße aus Berlin :-)

        * felizitas *
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        Kommentar

        • Benpaetz
          Erfahrener Benutzer
          • 09.10.2006
          • 455

          #5
          hallo Felizitas, lieben Dank.
          vernebelte Grüsse zurück aus der Prignitz

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