Leibeigene Vorfahren

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  • didirich
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2011
    • 1344

    Leibeigene Vorfahren

    Mich würde mal interessieren wer noch leibeigene Vorfahren hatte ?
    In einer alten Urkunde konnte ich lesen:
    Ein leibeigener Mann gibt das best houpt vichs zu Hauptrecht, das gehört der Herrschaft zu. Und soll sich danocht mit dem amptmann umb das best klaid vertragen.
    Eine leibeigene Frau gibt das best klaid, so sie zu heuchzeitlichen tagen zu kirchen und strassen getragen hat; das hat bisher der Amtmann genommen.
    Schreckliche Zeiten und wie ist Eure Meinung ?
    Gruß von didirich
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11322

    #2
    Moin didirich,

    bei meinem Ahnen Johann Adam Schmidt, ~ 07.02.1724 in Römershausen (Hessen) ist ausdrücklich vermerkt, daß er leibeigen war. Er hat sich dann aber weggemacht ins Wittgensteinische; da war er dann als Schneider tätig.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • Schlumpf
      Erfahrener Benutzer
      • 20.04.2007
      • 358

      #3
      Tja...
      Das ist eine Frage....
      Jeder hat Leibeigene als Vorfahren. Das ist ähnlich wie bei den Nachfahren Karls des Großen.
      Wenn man weit genug zurückgeht, hat man alle möglichen Schichten und auch Nationen unter
      seinen Vorfahren. Hier aber eher etwas ungelenk:
      Die Bauernbefreiung fand in Preussen ab 1807 statt. In Mecklenburg wurde 1864 die Prügel-
      strafe für Bauern wieder eingeführt. Das nahm Bismark zum Anlass: "Wenn ich wüsste, dass
      Morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch nach Mecklenburg ziehen,
      da passiert alles 50 Jahre später."

      Hier im Westen sieht die Sache so aus: Die Bewohner der Bannmeile um die Stadt wurden
      alle im Jahre 1283 befreit, als das Bürgerrecht auf die sog. Außenbürger ausgeweitet
      wurde. Aber das Lehnswesen war längst nicht so stark ausgeprägt wie z.B. in Frankreich
      oder Württemberg.
      Im Jahre 1459 wurde das Bürgerrecht mit der Aufhebung der Leibeigenschaft auf das
      gesammte Kirchspiel ausgeweitet. Daher kam es, dass in einer Bauernschaft, die zu einem
      anderen Gerichtsbezirk gehörte, ab da die Leute zu einer Lehnsrührigkeit kamen. Das
      bedeutet nur, dass die Leute bei einem Grundstückskauf oder Erbfall zum Lehnsgericht
      mussten und das dem Lehnsherren anzeigten. Waren das noch Leibeigenen?
      Nein, denn man war nicht an die Scholle gebunden, konnte verkaufen und wegziehen.
      1807 wurde das System aufgehoben und die Lehnsakten als personstandsgeschichtliche
      Quelle reichen von 1509 - 1806. Als man ab 1658 versuchte, einige Entwicklungen zurück-
      zu drehen, musste der Landesherr klein beigeben. Wir waren hier ein "recht fryes
      Völckschen."

      Viel Spaß damit
      Schlumpf
      Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

      Kommentar

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