Zitat von Robin2002
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Meyersgaz basiert auf Angaben von 1912. Zu dieser Zeit gab es die Standesämter Dresden I bis XI plus die Standesämter der Vororte (eingemeindete und nicht eingemeindete). Dresden-Altstadt war damals nicht nur ein Stadtteil, sondern auch eine von zwei Dresdner Amtshauptmannschaften.
Ab 14.02.1945 gab es die Standesämter Dresden 1 bis 7, die dann auch die Zuständigkeit für eingemeindete Vororte mit bis dahin eigenen Standesämtern übernahmen. Die Altstadt gehörte zu Standesamt Dresden 4, die Südvorstadt zu Standesamt Dresden 6.
Übersicht über die Standesämter: https://archiv.dresden.de/detail.aspx?ID=1563010
Die meisten Vororte wurden bis 1945 eingemeindet.
Grüße
Basil
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