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#81
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Hallo Lizzy,
mit richtig befunden meinte ich: inklusive Schlussfolgerungs- und Faktenüberprüfung. Ich handhabe es so, dass es in einigen Neben-Zweigen von mir nicht anhand der Primärquellen überprüfte, aber auf Plausibilität abgeklopfte Daten gibt. Da steht dann die Sekundärquelle bzw. Forscher/Forscherin dabei, zwecks späterer Verifizierung, wenn es ein für mich wichtiger Zweig wird. Andere können bis dahin jederzeit sehen, wie bis zu welchem Grad die Daten abgesichert sind, und ggf. beim betreffenden Forscher/der Forscherin nachfragen. Sagen unsere Foren-Regeln (die finde ich gerade nicht) eigentlich etwas aus, oder gibt es einen Leitfaden? Falls nicht, könnten vielleicht die Moderatoren (immer auf die Armen) einen entwickeln und zur Diskussion stellen. Dann hätten wir ein eigenständiges Thema und müssten uns nicht an ein Fall-Thema anhängen. Viele Grüße Xylander |
#82
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Hallo offer,
doch Uneinigkeit. Für mich ist die Auswahl des richtigen unter mehreren möglich erscheinenden Ahnen anhand eigener Recherche, Kombination und Schlussfolgerung mit hohem Schwierigkeitsgrad und hohem eigenen Erkenntnisgrad eine persönliche geistige Schöpfung. Ich bin kein Jurist, wäre aber auf einen Kommentar von fachlicher Seite gespannt. Konstruierter (!!!) Fall: jemand hat nach Jahrzehnten Ahnenforschung ein Lebenswerk geschaffen. Mit einem mit umfangreichen Quellenangaben, Belegen und Hintergrundinformationen versehenen Stammbaum. Einem bis dahin befreundeten Mitforscher schickt er das Ganze großzügig und stolz auf CD oder Stick. Und der geht her, macht ne Website und präsentiert alles als seine eigenen Ergebnisse, ohne geringsten Hinweis auf den, der die wahre Arbeit gemacht hat. Würdest Du das immer noch nicht als Urheberrechtsverletzung betrachten? Viele Grüße Xylander |
#83
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Benutzungsordnung
Hallo,
ich habe mir mal die Benutzungsordnung vom Landesarchiv Berlin vorgenommen: Zitat:
Zitat:
Zu der Frist von 70 Jahren vom Urheberrecht: Hier bilde Ich mir ein, dass man das Urheberrecht verlängern oder Besitzansprüche neu einreichen kann. In der Musikindustrie gab es doch auch diverse Klagen über Verwertungsreche. Allerdings möchte ich keinesfalls Vergleiche zwischen Ahnenforschung und dem Musikgenre anstellen. Grß DM |
#84
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Zitat:
ich denke nicht, daß wir einen verbindlichen Leitfaden für Diskussionen benötigen. Zum einen sind wir ja alle erwachsen, zum anderen sind, wie im normalen Leben auch, Freundlichkeit, Toleranz und Sachlichkeit die Grundlagen für einen vernünftigen Umgang miteinander. Viele Grüße AlAvo |
#85
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Hallo AlAvo,
Missverständnis, ich meinte nicht den Umgangston und die Nettigkeit und Höflichkeit, sondern einen Leitfaden mit Informationen zum Thema Urheberrecht und Ahnenforschung und mit Empfehlungen zum Umgang mit Quellen und Quellen-Nennung. Deswegen auch meine Anregung zu einem allgemeinen Thema (nein, nicht von mir zu erstellen, ich bin ja Partei), damit wir wegkommen von diesem etwas belasteten Thread. Viele Grüße Xylander |
#86
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Hallo Xylander,
abschliessend würde ich sagen, dass wir wohl dasselbe meinen aber mich das Wort "Schlußfolgerung" ein wenig irritierte. Kommt dem Resümee gleich. Also Fakten, Überlegungen und Anhaltspunkte auswerten und sich dazu eine Erklärung basteln. Zum kontruierten Fall würde ich sagen: Dumm gelaufen! Es würde mich persönlich aufregen und sehr ärgern, aber ob da Urheberrechte verletzt wurden oder nur der Anstand, weiss ich nicht zu sagen. LG Lizzy |
#87
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Hallo Lizzy,
wenn wir statt "basteln" auch "erarbeiten" sagen können, wäre ich auch einverstanden. Zum konstruierten Fall: sicher, mein erster Gedanke wäre auch, das war aber auch zu und zu gutgläubig. Wäre ich Anwalt, würde ich prüfen, welches Delikt hier vorliegen könnte, Urheberrechtsverletzung, Diebstahl geistigen Eigentums, Betrug. Ich habe das laienhafte Gefühl, die Klage hätte Erfolg. Viele Grüße Xylander |
#88
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Hallo Lizzy,
mir fällt gerade ein, wie es sich in folgendem Fall verhält: Es werden ja viele Scans von KB Einträgen zwecks Lesehilfe und Übersetzung eingestellt. Und damit meine ich jetzt nicht die Stellen, die ihre KB ins netz stellen, sondern die Personen, die auf Grund ihrer Recherche diese KB Einträge oder Urkunden erworben haben. Wenn sich nun jemand hinsetzt und alle Daten, Namen, Berufe, verwandtschaftlichen Verbindungen usw. abschreibt, könnte in dem einen oder anderen Fall schon mal, ich sage mal, eine kleine Ahnentafel entehen. Und wenn der Abschreibende die ganzen Daten zusamengefasst ins Netz einstellt oder die Daten sogar verkauft, was dann! Also, Urheberrechte ziehen hier nicht, es sei denn, die Kirchen und Staatsarchive würde verlangen, dass diese Veröffentlichungen freigegeben werden müssten. Oder wenn man seine Daten hier einstellt, weil man eine Frage dazu hat. Ich meine, damit müssen wir leben, wenn wir soviele Daten und Fakten ins Netz stellen. Man kann doch in vielen Fällen überhaupt nicht mehr prüfen, woher ein Dritter seine Angaben her hat. Gruß Joanna |
#89
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Hallo Joanna!
Zitat:
http://matricula-online.eu/ auch "zu den Matrikelbüchern" klicken, dann siehst Du: Zitat:
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#90
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Zitat:
Zitat:
Ich kann Euch hier nur soviel sagen, was ich von Hina weiß, die Daten alleine unterliegen keinem Urheberrecht. Wenn aber jemand eine Chronik o.ä. verfasst und in etwa schreibt Zitat:
Bei z.B. matricula kann man ganz deutlich sehen, die Bilder unterliegen dem Urheberrecht, die Daten nicht, denn die darf ich übernehmen. Bevor diese Diskussion, so interessant sie auch sein mag, nun aber in einen Bereich abdriftet, den wir hier nicht abdecken können, sehe ich mich leider gezwungen, das Thema zu schließen. |
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