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#21
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Hallo Andrea,
also mal angenommen - für dich "Anna Schweinhuber (Auer, Zauner)" wäre meine Vorfahrin, dann würde ich sie wie folgt im Stammbaum vermerken: - Anna Zauner vw. Auer (geb. Schweinhuber). Die Uroma von meinem Mann hab ich zum Beipiel als - Gertrud ELLA Freudenberg (vw. Spanka und vw. Oelkers) (geb. Schintke später Vogel) Sie wurde unehelich als Schintke geboren, als sie ca. 3 Jahre als war heirate Ihre Mutter Herrn Vogel. Er hat sie als Tochter anerkannt, auch wenn er nicht ihr Vater war. Sie selbst hat zuerst Herrn Spanka (direkter Vorfahre von meinem Mann) geheiratet, dann Herrn Oelkers und ganz zum Schluss Herrn Freudenberg. Bei mir jedenfalls steht der Geburtsname immer in Klammern und die Ehenamen davor in Kombi mit verwittwet oder geschieden. War ja damals schon in den Kirchenbüchern so, dass erst der Ehename und dann der Geburtsname kam. Liebe Grüße Doro |
#22
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Beispiel: Helena Hanser heiratet 12.5.1710 in Hippach den Andreas Hotter von Satleg (heute: Sottlecken), und stirbt 10.2.1752 als "Helena Hanserin auf der Satleg vidua", ohne Angabe des Ehenamens! Siehe Anhänge. Viele Grüsse |
#23
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![]() Hallo
Das fände ich auch noch eine gute Lösung, wenn da dann wirklich "geb." und "vw." steht. Das ist dann zwar international nicht mehr ganz verständlich, aber das liesse sich ja irgendwo erklären. Im Kanton Bern stand bei mir bisher üblicherweise im Original auch "Anna Müller, geb. Meier". In Italien hingegen behalten die Frauen ihren Geburtsnamen, das macht die Sache einfacher. Mein Genealogie-Programm hat übrigens kein eigenes Feld für den Ehe-Namen. Bei moderneren Zeiten wüsste ich aber meistens sowieso den Ehe-Namen gar nicht, heute gibt es ja viele Möglichkeiten, wie Frauen und auch Männer nach der Heirat ihren Namen führen dürfen. |
#24
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![]() Hallo Doro,
Zitat:
Bei mir (Suchgebiet Bistum Passau) steht sehr oft auch im Sterbeeintrag der Geburtsname bei den Ehefrauen. Auch wenn sie als Witwe neu heiratete wird dort oftmals nur der Geburtsname aufgeführt. Daß sie schon mal verheiratet war ist dann nur daran zu erkennen, daß keine Eltern dabei stehen. Es hängt allerdings stark vom Pfarrer ab, wie er es handhabte. Manche schreiben auch einfach nur den letzten Ehenamen (falls natürlich vorhanden) in die Heirats- oder Sterbeeinträge, manche schreiben verwitwete XY, geb. YZ. Also eine generelle Regel gibt es da nicht! |
#25
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![]() Ich muss betonen, dass Genealogie eine "Geschlechtsforschung" ist, dementsprechend ist der "Geschlechtsname" das Entscheidende.
Es geht um die Abstammung, also von welchem Geschlecht die Ahnen abstammen. Genealogie ist keine Personenforschung, dass heißt die einzelnen Individuuen und ihre Ehebiografien sind zweitrangig zu behandeln. Quelle für Anhang: Joachim Heinrich Campe (1813): Wörterbuch zur Erklärung und Verdeutschung der unserer Sprache aufgedrungenen fremden Ausdrücke Geändert von Anna Sara Weingart (15.11.2018 um 12:01 Uhr) |
#26
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Wobei sie nicht unwichtig sind, wenn die Frauen doch mit ihrem vorherigen Ehenamen in den Registern auftauchen. Nicht immer ist es ja die erste Ehe, aus der die eigenen Vorfahren entstammten und evtl. folgten ja noch andere Ehen bevor die Frau starb.
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#27
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![]() Hallo Doro.
Zitat:
Das ist ja kompliziert. Was hat die Vorfahrin auch so oft geheiratet. ![]() Spass beiseite: Bisher komme ich mit meinem System, dass ich nicht mal selbst erfunden, sondern von einem Onkel (Bruder meiner Mutter) erklärt bekommen habe. Er verwendet es auch selbst und hat bisher kein Chaos in seinen Unterlagen und er kennt sich bei der Ahnenforschung viel besser aus, als ich. Jeder, wie er mag. Wäre doch fad, wenn jeder das gleiche System verwenden würde. Herzliche Grüße. Andrea |
#28
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![]() Hallo
Geht man nicht immer vom Geburtsnamen einer Person aus? Gerade im Münsterland hat oft der männliche Partner bei Einheirat auf einen Hof den Namen der Ehefrau oder den Hofnamen weitergeführt. Der Geburtsname bleibt immer gleich. Ich zum Beispiel führe seit der zweiten Heirat einen Doppelnamen der sich aus den Nachnamen meiner Ehemänner bildete. Ich bin eine geborene H in erster Ehe heiratete ich T in zweiter Ehe M Im aktuellem Stammbuch ist mein derzeitiger Nachname T M, Familienname M und Geburts oder Mädchenname H anika anika |
#29
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![]() Hallo anika.
Im Ahnenblatt sind die Frauen bzw. auch Männer wie folgt eintragen: Frauen: Geburtsname Männer: Geburtsname Eine Ausnahme bilden hierzu vorehelich geborene Männer, da steht der Geburtsname in Klammern. Das sieht dann z.B. so aus: Johann Loidl (Daxner) (1927-1978). Ja mein Großvater väterlicherseits war eines von den Kindern, die vorehelich geboren und später, anlässlich der Hochzeit der Eltern, legitimiert worden sind. Ab und an kommt es vor, dass Kinder vor der Eheschließung der Eltern geboren worden und dennoch oder gerade deshalb unter den Familiennamen des Vaters im Taufregister/Taufbuch eingetragen sind. Gar nicht so einfach, das herauszufinden, wo man suchen muss. Herzliche Grüße. Andrea |
#30
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Hi, woher soll man da wissen welcher der Geschlechtsname ist (Name des Vaters). So was ist doch absoluter "No-Go". Der eine schreibt so, der andere machts genau andersherum. Der Leser wird im Unklaren gelassen.
Bei legitimierten vorehelichen Kindern sollte man Mutters Name (Geburtsname) besser ganz weglassen! Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (16.11.2018 um 19:40 Uhr) |
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