"Namensrettung"?

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  • Oswaldius
    Neuer Benutzer
    • 11.10.2013
    • 1

    "Namensrettung"?

    Hallo zusammen,

    schon länger treibt mich der Gedanke um die Erhaltung des Familiennamens meiner mütterlichen Linie um. Vermutlich ist aber "nichts zu machen", dennoch stelle ich hier mal den Fall vor.

    Um es vorab klarzustellen: Es geht mir hier nicht um einen wirklichen Adelstitel, sondern ggf. um die Erhaltung einer Namenslinie.

    Zur Story: Mein Onkel mütterlicherseits ist direkter Nachfahre des Eberhard I. von Württemberg und führt auch den Namen weiter (allerdings ohne Adelszusatz, Titel, oder ein "von" im Namen).
    Ein Stammbaum ist vorhanden, ebenso der originale Siegelring des Eberhard I., der in direkter Linie als Familienerbstück weitergereicht wurde und sich im Familienbesitz befindet. Mit ihm (dem Onkel) wird allerdings die Namenslinie aussterben, da es keine Nachfahren in direkter männlicher Linie gibt. Er hat allerdings zwei Neffen, die beiderseits den Nachnamen ihrer Väter "bekommen" haben. Der eine lebt in Italien (und führt den Titel des Chevaliere seines leiblichen Vaters weiter), ich lebe in Deutschland. Besteht die Möglichkeit, dass ich (oder mein Cousin) den Geburtsnamen der Mutter (also ohne Titel und auch ohne "von") im eigenen (juristisch gültigen) Nachnamen weiterführen kann? Quasi eine Änderung des Nachnamens unter zusätzlicher Hinzunahme (nicht als Ersatz) des Geburtsnamens der Mutter? Oder ist dies nicht möglich.
    Nur, um es nochmals zu verdeutlichen: es geht definitiv NICHT um einen Adelstitel, sondern nur um die Erhaltung der Namenslinie (wohlwissend, dass diese ja eigentlich über die männliche "Blutlinie" vererbt wird).

    Danke für mögliche Informationen.
  • Billet
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2007
    • 1985

    #2
    ... nur mal so nebenbei :

    Die 1474 geschlossene Ehe mit Barbara Gonzaga von Mantua (gestorben 1503) blieb kinderlos.
    Weiteres Zitat:
    "Barbara hatte zeitlebens Heimweh nach Italien. Die einzige Tochter aus dieser Ehe verstarb im Säuglingsalter. Eberhard hatte noch Kinder „von ledigen Frauen außerhalb der Ehe geboren“. Dr. Ludwig Wirtemberger (1465–1495) und Hans Wirtemberger wurden aufgrund der guten Beziehungen Eberhards zu Kaiser Friedrich III. 1484 von diesem in den Stand versetzt, als seien sie ehelich geboren. Des Weiteren gibt es Quellen, die weitere Kinder aus der Beziehung mit Ottilie von Gosheim angeben. Nach Ludwig folgten Dr. Gregor Lamparter von Greifenstein und Margarete Württemberger († 1493). Die Mutter der Franziskanernonne Katharine Württemberger bleibt wie die von Hans ungenannt."

    Gehören Sie zu den vorig genannten Familien Dr. Ludwig Wirtemberger (1465–1495)
    und Hans Wirtemberger


    ... oder habe ich da was falsch verstanden
    Ihr Wunschdenken dürfte aussichtslos bleiben. :
    Wappen-Billet.de
    M.d.WL.
    M.d.MWH.

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4843

      #3
      Das deutsche Namensrecht ist ziemlich rigide, ohne zusätzliche Maßnahmen (Adoption) dürfte da nichts zu machen sein.

      Abhilfe würde die Auswanderung in ein Land mit weniger rigidem Namensrecht (zB Großbritannien) bieten. Inwiefern der deutsche Staat einen dortigen Namenswechsel irgend wann mal anerkennt, ist mir allerdings nicht klar.
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 4918

        #4
        Zitat von gki Beitrag anzeigen
        Das deutsche Namensrecht ist ziemlich rigide, ohne zusätzliche Maßnahmen (Adoption) dürfte da nichts zu machen sein.
        Ich denke auch, dass Adoption der einzige gangbare Weg ist.

        LG Wolfgang

        Kommentar

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