Verwendung der Daten statthaft?

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5535

    Verwendung der Daten statthaft?

    Hallo zusammen!

    Der Mann einer Cousine 2. Grades meiner Großmutter (sie war gleichzeitig Patentante meines Vaters) ist vor etwa zwei Jahren in hohem Alter gestorben. Ich kannte ihn nicht und hatte auch zu seiner Familie keinerlei Kontakt. Da er eine ziemlich bekannte und hochgeachtete Persönlichkeit war, gab es Traueranzeigen en masse. Auch von der Familie natürlich. Da stehen seine Kinder drin, deren Ehepartner mit Geburtsnamen, wiederum deren Kinder und Ehepartner mit Geburtsnamen, auch etliche Urenkel.

    Wäre es denn grundsätzlich erlaubt, diese in der Traueranzeige aufgelisteten Personen allesamt bei Ancestry oder MyHeritage oder sonstwo einzupflegen? Ich meine, indem diese Anzeigen im Internet und in jeder bedeutenden deutschen Zeitung zu lesen sind bzw.waren, sind die Namen der Nachkommen des Verstorbenen ja ohnehin kein Geheimnis mehr. Wie seht Ihr das?

    Viele Grüße
    consanguineus
    Zuletzt geändert von consanguineus; 05.08.2020, 15:10.
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Die Personen werden ja als "lebend" eingetragen z.B. bei Ancesty und dürften damit für andere gar nicht sichtbar sein lt. System - wenn du es nicht anderen zulässt in deinem Baum. Die Einstellung gibt es ja und daher sollten die Daten nicht sichtbar sein.
    Es mag "umgehungen" geben um sie zu sehen, daher nochmal prüfen. Mein Baum ist jedoch komplett privat da sieht keiner was, hoffe ich.

    Zudem wie du sagst, in der Zeitung ist es öffentlich und damit auch für jederman zugägnlich - daher würd ich es einpfegen oder zumindest für weitere Forschung anfragen bei den Personen.
    Gruß
    Zuletzt geändert von OliverS; 06.08.2020, 11:36.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5535

      #3
      Danke, Oliver! Dann werde ich mir diesen "Schatz" nicht entgehen lassen.
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
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      • Nebelmond
        • 03.09.2019
        • 535

        #4
        Hallo consanguineus,
        aber das ist ein ganz handfestes Argument, um auf irgendwelche Traueranzeigen entweder komplett zu verzichten oder wenigstens keine Namen Lebender zu nennen ! Ich für mein Teil würde absolut keinen Wert darauf legen, als Sammelstück auf diversen Plattformen eingepflegt zu werden ! Danke, daß sich hier in dieser Richtung jemand outet ...

        Gruß Nebelmond

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        • fps
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2010
          • 2161

          #5
          Moin,
          Ich sehe es so wie Oliver. Die Personeninformationen sind mit den Annoncen öffentlich.
          Einen Stammbaum, der im Internet veröffentlicht ist, würde ich dennoch immer so einstellen, dass alle lebenden Personen nur für autorisierte Personen sichtbar sind und nicht für die Öffentlichkeit.

          Und noch etwas ging mir durch den Kopf: Wie sehr hat sich doch unsere Einstellung zu solchen Themen verändert! Hätten wir uns noch vor 15 oder 20 Jahren solche Gedanken gemacht? Auch heute ist ja die Nennung von vielen Anverwandten bei Traueranzeigen eher die Regel.
          Gruß, fps
          Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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          • JeLa
            Benutzer
            • 30.12.2018
            • 87

            #6
            Hallo,

            grundsätzlich: Nur weil personenbezogene Daten öffentlich zugänglich sind/waren, können diese nicht beliebig ohne Einverständniserklärung oder einer Rechtsgrundlage verwendet werden. Das würde ja bedeuten, dass z. B. die Daten aus Telefonbüchern (Print, DVD-ROM, Online) mit etwa 100 Millionen privaten und gewerblichen Kontaktdaten einfach durch Dritte für andere Zwecke verwendet werden könnten.

            Selbst ein Angehörige/r, der/die eine Traueranzeige veröffentlicht, muss die Personen informieren, die in der Anzeige genannt werden: https://www.datenschutz-notizen.de/i...zeige-3222453/

            Greifen könnte aber, dass die DSGVO nicht gilt, wenn die personenbezogenen Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verwendet werden (Artikel 2 Abs. 2 lit. c) DSGVO).
            Zuletzt geändert von JeLa; 05.08.2020, 18:23.

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 5535

              #7
              Vielen Dank für die Gedanken, die Ihr Euch gemacht habt. Vielleicht meldet sich auch noch ein Jurist zu Wort. Vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet würde ich sagen, wer kein Problem damit hat, seinen Namen freiwillig in der gesamten Republik, ja der ganzen Welt zu veröffentlichen, der wird auch keinen Herzinfarkt bekommen, wenn ein Privatmann ihn in seine Genealogieplattform mit aufnimmt.

              Ich glaube, in Deutschland, dem Land der Berufsbedenkenträger und Besorgten, ist es anders als überall auf der Welt. Anderswo weiß jeder Bürger, wieviel Steuern sein Nachbar zu zahlen hat. Muß man nicht gut finden. Ist aber so. Auch in meinem Beruf bin ich dazu verdonnert, fast komplett gläsern zu sein. Seltsamerweise erwartet dieselbe Gesellschaft, die hundertzwanzigprozentigen Schutz ihrer eigen Daten fordert, selbst wenn sie diese zuvor freiwillig ins Netz gestellt hat, das von mir.

              Ist schon kurios, nicht wahr?

              In diesem Sinne viele Grüße
              consanguineus

              P.S. Lebende Personen kann bei mir selbstverständlich niemand sehen.
              Zuletzt geändert von consanguineus; 05.08.2020, 20:41.
              Suche:

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              Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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              • Scherfer
                Moderator
                • 25.02.2016
                • 2511

                #8
                Hallo,

                das erinnert mich ein wenig an die Frage, ob Grabsteinfotos im Internet veröffentlicht werden dürfen. (Siehe auch Grabsteinprojekt, Abschnitt "Dürfen wir das?"). Diese ging vor ein paar Jahren vor Gericht und wurde so beantwortet, dass verstorbene Personen nicht vom Datenschutz betroffen sind und die Ersteller des Grabsteins selbst die Öffentlichkeit hergestellt haben.

                Mit noch lebenden Personen sieht es freilich anders aus. Es stimmt, wie bereits hier geschrieben, dass die Namen und Daten lebender Personen generell nicht öffentlich einsehbar sind in Online-Stammbäumen. Auch eingeladene Seiten-Mitglieder können sie eigentlich nicht sehen, wenn das entsprechend vom Seitenbetreiber ausgeht wurde.

                ABER: Ich möchte an dieser Stelle einmal ausdrücklich auf eine rechtliche Grauzone dieser Online-Datenbanken hinweisen, nämlich die Matches ("Smart matches" und "record matches" bei MyHeritage bzw. Hinweise bei Ancestry). Mit diesen kann man nämlich sehr wohl die Daten noch lebender Personen herausbekommen!

                Beispiel 1: Du, consanguineus, pflegst die Lebensdaten des verstorbenen Hans Müller ein sowie den Namen seiner in der Traueranzeige genannten Tochter Anna Müller. Zufällig weißt Du auch noch aus anderer Quelle, wann Anna Müller geboren wurde und ergänzt das. Anna Müller lebt zwar noch, aber das macht ja nix, das Geburtsdatum kann ja niemand einsehen außer Dir. Oder? Falls ein Dritter aufgrund der Traueranzeige oder anderer Quellen den Namen Anna Müller ebenfalls in seinem Stammbaum ergänzt, bekommt er als Hinweis die Übereinstimmung mit Deinem Stammbaum samt Geburtsdatum angezeigt. Einfach noch übernehmen, Datenschutz umgangen!

                Beispiel 2: Du pflegst die Namen ein und stößt zufällig auf den Stammbaum eines entfernten Cousins dieses Astes. Der findet umgekehrt auch Deinen Stammbaum und ergänzt nach und nach aus Neugier die Verbindung zu Dir. Wie in Beispiel 1 beschrieben, kommt er nun auch an Dein Geburtsdatum, denn Du als Stammbaumverwalter hast ja Deinen Namen schon veröffentlicht.

                Ganz so simpel ist es also leider nicht mit der Behauptung "Ich habe ja alles auf privat eingestellt..." Meines Erachtens eine Nachlässigkeit der Datenbankbetreiber, denn rein theoretisch müsste es ja einfach sein, die Matches bei noch (potentiell) lebenden Personen eben nicht anderen anzuzeigen. Aber das ist offensichtlich nicht gewollt. Und mich als Nutzer freut es natürlich auch, mehr zu erfahren, solange es eben nicht meine eigenen Lebensdaten sind...

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                • Scherfer
                  Moderator
                  • 25.02.2016
                  • 2511

                  #9
                  Mal sehen, ob ich hier auch wieder als "Lobbyist" für eben jene Datenbankbetreiber beschimpft werde oder als Verharmloser von Datneschutzproblemen - wie an anderer Stelle in diesem Forum...

                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 5535

                    #10
                    Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
                    Beispiel 1: Du, consanguineus, pflegst die Lebensdaten des verstorbenen Hans Müller ein sowie den Namen seiner in der Traueranzeige genannten Tochter Anna Müller. Zufällig weißt Du auch noch aus anderer Quelle, wann Anna Müller geboren wurde und ergänzt das. Anna Müller lebt zwar noch, aber das macht ja nix, das Geburtsdatum kann ja niemand einsehen außer Dir. Oder? Falls ein Dritter aufgrund der Traueranzeige oder anderer Quellen den Namen Anna Müller ebenfalls in seinem Stammbaum ergänzt, bekommt er als Hinweis die Übereinstimmung mit Deinem Stammbaum samt Geburtsdatum angezeigt. Einfach noch übernehmen, Datenschutz umgangen!
                    Hallo Scherfer,

                    bleiben wir bei meinem konkreten Fall: die Geburtsdaten der in der Anzeige aufgeführten Hinterbliebenen kenne ich nicht. Anderenfalls würde ich sie ohnehin nicht auf einer Online-Plattform veröffentlichen. Die Daten des Verstorbenen sind der Todesanzeige zu entnehmen. Auch bei Wikipedia findet man sie. Da der Mann tot ist, ist es ja ohnehin kein Kapitalverbrechen, sie zu veröffentlichen.

                    Gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Namen und Daten Lebender bei Myheritage wirksam zu "schwärzen"? Ich bekomme häufig Smart Matches zu irgendeiner Person, deren lebende Verwandte aber nur als "privat" aufgeführt sind, wobei ich nicht davon ausgehe, daß der jeweilige Seiteninhaber da wirklich jedesmal nur "privat" eingetragen hat, sondern einen Namen, welchen ich trotz des Matches aber nicht sehen kann. Wie verhält es sich damit?

                    Viele Grüße
                    consanguineus
                    Suche:

                    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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                    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                    Kommentar

                    • fps
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.01.2010
                      • 2161

                      #11
                      Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
                      ABER: Ich möchte an dieser Stelle einmal ausdrücklich auf eine rechtliche Grauzone dieser Online-Datenbanken hinweisen, nämlich die Matches ("Smart matches" und "record matches" bei MyHeritage bzw. Hinweise bei Ancestry). Mit diesen kann man nämlich sehr wohl die Daten noch lebender Personen herausbekommen!
                      Gerade die Matscherei bei MyHeritage ist schon übel; da kann man nicht mehr von einer Grauzone sprechen. Die Herrschaften dort haben für dieses Thema allerdings keine Antenne.
                      Gruß, fps
                      Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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                      • consanguineus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.05.2018
                        • 5535

                        #12
                        Zitat von fps Beitrag anzeigen
                        Die Herrschaften dort haben für dieses Thema allerdings keine Antenne.
                        Sie sind dort eigentlich auch zu blöde dazu. Habe ich, hier mal ein konstruiertes Beispiel, weil mir der Name des realen Beispieles nicht einfällt, einen "Johann Schmidt, geboren um 1840", dann kommt garantiert folgendes Match: "John Smith, geboren 1840". Soll man darüber nun lachen oder weinen? Andererseits habe ich neulich versehentlich einen Vornamen klein geschrieben. Heute habe ich den Fehler entdeckt und berichtigt. Schwupps, habe ich gleich ein Match. Ist doch eigentlich egal, ob es sabine oder Sabine ist, oder nicht?
                        Suche:

                        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                        • Bienenkönigin
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.04.2019
                          • 1696

                          #13
                          Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                          Sie sind dort eigentlich auch zu blöde dazu. Habe ich, hier mal ein konstruiertes Beispiel, weil mir der Name des realen Beispieles nicht einfällt, einen "Johann Schmidt, geboren um 1840", dann kommt garantiert folgendes Match: "John Smith, geboren 1840". Soll man darüber nun lachen oder weinen?
                          Gerade bei dem Beispiel ist es aber doch nicht ganz abstrus, denn viele Auswanderer haben ihren deutschen Namen amerikanisiert bei der Ankunft (oder spätestens deren Nachkommen).
                          Hier noch eine Erklärung zu den seltsamen Matches (bei ancestry), muss gleich weg, deshalb klatsche ich einfach das Zitat hier rein, mit dem mir woanders das Prinzip erklärt wurde:
                          That looks like it is Soundex matching on the husband’s name and child’s name. The surnames of both husbands would, I think, fall under the same Soundex code.

                          ETA: Yes, the Soundex code for both husband’s surnames is B-256.

                          In soundex coding, you take the first letter and write that down, then a dash. Ignore all vowels and treat consonants as though they were identical with all consonants of the same type and assign a number to them. The CK and the G are both type 2, the N is type 5 and the R is type 6.

                          Here is a better written explanation of Soundex: https://www.archives.gov/research/census/soundex

                          VG
                          Bienenkönigin
                          Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

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                          • pascho
                            Erfahrener Benutzer
                            • 16.06.2020
                            • 242

                            #14
                            Jedenfalls Danke für den Hinweis.

                            Ich werde zukünftig auf den Druck Traueranzeigen vollständig verzichten.

                            Und zwar nicht, weil ich ein Problem mit Privatgenealogen habe, sondern mit Gelddruckereien wie MyHeritage und Ancestry (auf den Gräbern meiner Vorfahren stehen schon nur die Jahreszahlen - jetzt weiß ich auch warum...)
                            Viele Grüße Pascal

                            Kommentar

                            • mabelle
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.10.2017
                              • 722

                              #15
                              Hallo,

                              ich sehe immer gezielt solche Plattformen durch. Zur Verwendung gibt gibt es ein Grundsatzurteil vom LG Saarbrücken aus dem Jahr 2014, welches meines Wissens danach auch von Obergerichten bestätigt wurde - da müßte ich nochmal gezielter suchen.



                              Vielleicht hilt das ja weiter. Aber das Urteil eines Juristen, der sich mit dieser Materie auskennt und vor allem Zugriff auf die entsprechenden Datenbank hat, wäre nicht schlecht.

                              Viele Grüße
                              mabelle
                              Axinger: Michelsneukirchen, Aipoln, Pittsburgh, Pennsylvania, USA
                              Bezold: Eckenhaid/Eckental, Eschenbach, Tirschenreuth, Moosburg, Ebersberg, Kitzingen, Landshut, Halle-Saale, Duisburg, Hudson, New Jersey, USA
                              Krömer: Bieskau, Schweidnitz, Schlesien
                              Meißner: Lauterbach, Großkonreuth
                              Rother: Königszelt, Költschen, Schweidnitz, Schlesien
                              Thamm: Peterwitz, Saarau, Schlesien

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