Lesehilfe Bucheintrag um 1535

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • zummelt
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2016
    • 510

    [gelöst] Lesehilfe Bucheintrag um 1535

    Quelle bzw. Art des Textes: Seite aus Magistratsbuch?
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1534
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Brandenburg


    Hallo,

    ich bräuchte bei folgender Seite eure Unterstützung; ich kann leider lediglich Fragmente erahnen...

    Besten Dank vorab

    Steffen
    Angehängte Dateien
    Beste Grüße
    Steffen
  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 881

    #2
    Hallo,

    Ob der Anthonius jetzt Boltzen oder Goltzen geheissen hat, kann ich nicht genau beantworten.
    In der vorletzten Zeile kann ich ebenfalls einen Buchstaben nicht entziffern.

    Ansonsten lese ich:

    Kupffer Mülle
    Anthonius Boltzen vnd anderr
    Sengler bolangenn, So des Raths
    althe kopffer Mollen vmb Zw Zins
    gebrauchenn

    Dinstags am abendt Martini Anno etc.
    XXXIIII hatt ein Rathe Anthonio Boltzenn
    Die althe koppffer Mollenn die Zugebrauchen vor-
    gonnet vnnd eingethann, das ehr dem Rathe alle Iar
    Vff Martini Im XXXVten Iar erstlich an
    Zuhebenn Drey Gulden Zw Zinße entrichten vnnd
    beZalenn ßoll.

    So auch ander Sencklerr, bewthler, etc. ein werck
    (wie ßie es nhennen) awßmachenn wurdenn, sollen
    davor alle mhall, dem Rathe acht groschen geben
    vnd ßoll Inen Irer notturfft nach, von Antonio
    nicht geweigert ..? sondern Zw Ider Zeitt vor-
    gonnett werdenn etc.



    Aber vielleicht fällt dem "nicht wohlbenahmbten" Alten Mansfelder noch etwas ein.



    LG
    Wanderer40
    Zuletzt ge?ndert von Wanderer40; 28.02.2016, 20:35.

    Kommentar

    • zummelt
      Erfahrener Benutzer
      • 15.02.2016
      • 510

      #3
      Hallo Wanderer40,

      sei herzlichst bedankt für Deine Entzifferung. So kann ich endlich ahnen, was der Text beinhaltet!!!!

      Ist es eventuell möglich, eine zeitgemäße Übersetzung hinzubekommen. Denn alles erschließt sich mir nicht.

      Steffen

      (der froh ist, dass er doch die Zeile mit Dinstag richtig gedeutet hat)
      Beste Grüße
      Steffen

      Kommentar

      • PrauseRode
        Erfahrener Benutzer
        • 20.11.2015
        • 270

        #4
        Hallo,

        der Text ein bisschen umgebaut sollte das Verständnis ermöglichen. Im Wesentlichen ist es ein Mietvertrag für die Mühle.

        Kupffer Mühle
        Anthonius Boltzen und Andreas
        Sengler handeln aus, des Raths
        alte Kupffer Mühle für Miete (Zw Zins)
        zu gebrauchen

        Dienstags am Abend Martini Anno etc.
        XXXIIII hatt ein Rathe dem Anthonius Boltzen
        die alte Kupffer Mühle zu gebrauchen ver-
        gönnt und eingethann (zur Voraussetzung gemacht),
        das er (der Antonius) dem Rathe alle Jahr
        auf Martini, erstlich im XXXVten Jahr zu
        erheben, drei Gulden Miete entrichten und
        bezahlen soll.

        Falls auch Andreas Sengler, beuthler?, etc. ein Werk
        (wie sie es nennen) ausmachen würden (die Mühle auch nutzt), soll er
        dafür allemal (also ebenso jedes Jahr) dem Rathe acht Groschen geben
        und (die Mitnutzung) soll ihnen ihrer Notdurft nach
        (den Notwendigkeiten ihrer Nutzung entsprechend),
        von Antonius (Boltzen) nicht verweigert, sondern zu jeder Zeit ver-
        gönnet werden etc.
        Liebe Grüße

        Volker

        Gesucht:
        FN Prause, Bialystok, Polnisch-Kamnitz (Kamenica Polska), Neulomnitz (Nova Lomnica)
        FN Rode, Raum Dresden
        FN Flügel, Raum Gefrees
        /Zell, Fichtelgebirge

        Mit PC geht alles viel schneller - es dauert halt nur ein bisschen länger ...

        Kommentar

        • Wanderer40
          Erfahrener Benutzer
          • 06.04.2014
          • 881

          #5
          Nochmals hallo,

          Bei aller Wertschätzung des PrauseRode, aber wenn man die Schrift nicht einmal ansatzweise lesen kann, ist es nicht sinnvoll, diese auch noch in den heutigen Sprachgebrauch übersetzen zu wollen. Das, was da teilweise geschrieben wurde ist, mit Verlaub, haarsträubend. Meine Übersetzung möge vielleicht auch nicht das Gelbe vom Ei sein, ich versuche aber, diese seriöser anzugehen.

          Zum Ersten ist das kein Mietvertrag, sondern es wurde dem Anthonius Boltzen das Recht verliehen, gegen die Abgabe eines jährlichen Mühlzins von 3 Gulden diese zu nutzen. Auch wurde ihm das Recht verliehen, sich Handwerker zu halten (nicht nur Säckler und Beutler), für welches Recht er einen Handwerkszins von 8 Groschen zu erlegen hatte. Der Rat trägt ihm aber auf, den Handwerkern den Bedarf an notwendigen Dingen besonders zum Leben, den notwendigen Unterhalt („das notwendig bedurfte“) nicht zu verweigern sondern zu gewähren.


          Anthonius Boltzen vnd anderr Sengler bolangenn,
          Anthonius Boltzen und anderer Säckler Interessen,

          So auch ander Sencklerr, bewthler, etc. ein werck
          (wie ßie es nhennen) awßmachenn wurdenn, sollen
          davor alle mhall, dem Rathe acht groschen geben
          vnd ßoll Inen Irer notturfft nach, von Antonio
          nicht geweigert ..? sondern Zw Ider Zeitt vor-
          gonnett werdenn etc.


          Wenn andere Säckler, Beutler, usw. Ihr Handwerk
          (wie es auch heißen möge) ausüben (ihr Werk ausmachen=es zu Ende bringen) würden, soll
          er (Anhonius Boltzen) dem Rat dafür 8 Groschen geben
          und soll ihnen (den Handwerkern) ihre Notdurft, von Antonio
          nicht verweigert... sondern jederzeit gewährt werden




          LG
          Wanderer40

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4661

            #6
            Hallo zusammen,

            ich lese mit geringfügigen Abweichungen zum Wanderer:

            Kupffer Mülle
            Anthonius Goltzen vnd anderr
            Sengler bolangenn, So des Raths
            althe kopffer Mollen vmb Jar Zins
            gebrauchenn

            Dinstags am abende Martini Anno etc.
            xxxiiij° hatt ein Rathe Anthonio Goltzenn
            Die althe koppffer Mollenn die Zugebrauchen vor=
            gonnet vnnd eingethann, das ehr dem Rathe alle Jar
            Vff Martini Jm xxxvten Jar erstlich an=
            Zuhebenn Drey Gulden Zw Zinße entrichten vnnd
            beZalenn ßoll.

            So auch ander Sencklerr, bewthler, etc. ein werck
            (wie ßie es nhennen) awßmachenn wurdenn, sollen
            davor alle mhall, dem Rathe acht groschen geben
            vnd ßoll Jnen Jrer notturfft nach, von Antonio
            nicht geweigert Bsondern Zw Jder Zeitt vor=
            gonnett werdenn etc.


            "Übersetzen" würde ich den Text aber noch ein bisschen anders:

            Anthonius Goltze und andere
            Senkler belangend, die des Rats
            alte Kupfermühle gegen Jahreszins
            gebrauchen

            Dienstags am Martiniabend
            1534 hat der Rat Anthonius Goltze
            die alte Kupfermühle zu gebrauchen er-
            laubt und (sie ihm) übergeben ("eingethann"), wofür er dem Rat jedes Jahr
            an Martini, 1535 be-
            ginnend, 3 Gulden Zins entrichten und
            bezahlen soll.

            Wenn auch andere Senkler, Beutler usw. ein Werk
            (wie sie es nennen) herstellen, sollen (sie)
            dafür jedes Mal dem Rat 8 Groschen geben,
            (das) soll ihnen ihren (Geschäfts-) Notwendigkeiten nach von Anthonius
            nicht verweigert, sondern jederzeit er-
            laubt werden.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar

            • PrauseRode
              Erfahrener Benutzer
              • 20.11.2015
              • 270

              #7
              Zitat von Wanderer40 Beitrag anzeigen
              Bei aller Wertschätzung des PrauseRode, aber wenn man die Schrift nicht einmal ansatzweise lesen kann, ist es nicht sinnvoll, diese auch noch in den heutigen Sprachgebrauch übersetzen zu wollen. Das, was da teilweise geschrieben wurde ist, mit Verlaub, haarsträubend. Meine Übersetzung möge vielleicht auch nicht das Gelbe vom Ei sein, ich versuche aber, diese seriöser anzugehen.
              Mein Gott, hast Du es so nötig?
              Liebe Grüße

              Volker

              Gesucht:
              FN Prause, Bialystok, Polnisch-Kamnitz (Kamenica Polska), Neulomnitz (Nova Lomnica)
              FN Rode, Raum Dresden
              FN Flügel, Raum Gefrees
              /Zell, Fichtelgebirge

              Mit PC geht alles viel schneller - es dauert halt nur ein bisschen länger ...

              Kommentar

              • zummelt
                Erfahrener Benutzer
                • 15.02.2016
                • 510

                #8
                Hallo,

                und herzlichen Dank allen Mithelfern. Ich habe gelernt, dass es auch nach der eigentlichen Übersetzung nicht immer einfach ist, die richtige Interpretation zu finden.
                Jetzt weiß ich wenigstens, in welche Richtung dieser Eintrag geht und welche Informationen bei weiteren Blättern zu erwarten sind. Ich hoffe, dann wieder auf eure Kenntnisse zurückgreifen zu können.

                Besten Dank

                Steffen
                Beste Grüße
                Steffen

                Kommentar

                Lädt...
                X