Schleif, Vorschleiff, Vorschlepp

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1177

    [ungelöst] Schleif, Vorschleiff, Vorschlepp

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 17. Jh.
    Region, aus der der Begriff stammt: Region Halberstadt


    Hallo allerseits,

    in diversen "Christlichen Eheberedungen" aus der Zeit des 30-jährigen Krieges ist mir immer mal wieder ein Begriff unter gekommen, der teils als "Schleif", "Vorschleiff" oder "Vorschlepp" bezeichnet wurde und allem Anschein nach mit der Hochzeitsfeier zu tun hatte: ein Elternteil hat gelegentlich im Vertrag angegeben, ihn entweder halb oder gar komplett "geben" zu wollen.

    Hat jemand von euch eine Idee, was sich dahinter verbirgt?

    Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
    - im Württembergischen Amt Balingen
    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    hier wird in Regensburg von Unterschleiff gesprochen, ein Wort, welches hier zwar erklärt wird, aber im genannten Zusammenhang dann doch noch nicht so klar ist.
    Unterschleiff= Unterschlupf? bzw Ort, an dem etwas stattfindet, aber halber Vorschleiff wäre dann ja doch etwas anderes.
    Hier Vorschlepp = Verzögerung? (Verschleppung) https://books.google.de/books?id=7ZJ...chlepp&f=false

    Grüße

    Thomas
    Zuletzt geändert von Kasstor; 21.05.2022, 09:03.
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • eifeler
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2011
      • 863

      #3
      Guten Morgen Sbriglione,


      spinne ich den Faden Kasstors weiter, so wurde den frisch Vermählten eventuell eine Art "Wohnrecht" eingeräumt.
      So waren sie rechtlich, auch gegenüber dem Grundherrn, nicht wohnsitzlos.
      Gruß
      Dietmar,der Eifeler

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      • KeineAhnenung
        Erfahrener Benutzer
        • 09.04.2019
        • 156

        #4
        Hallo,
        da spinne ich mal weiter:
        In oberbay. Urkunden aus der Zeit gibt es ein Willengelt bei Heirat, das den Brauteltern
        zusätzlich zum Betrag der Einheirat/ Aussteuer bezahlt wird.
        Ähnlich wie bei Hauskauf, wo neben dem Preis für den Hauskauf noch der "Anfahl"
        bezahlt wird (für den Aufwand zum Richter zu kommen, die Kosten für die Beurkundung, Bewirtung, Anreise... und als "Schmuhgeld" für die Truhe.

        So wird auch neben dem Betrag für die Einheirat oder Aussteuer ein "Willengelt"
        an die Braut-/Bräutigamseltern bezahlt. Ob es zum Ausrichten der Hochzeitsfeier verwendet wird kann ich nicht feststellen.

        Ich denke, es ist vergleichbar .
        Der Bezug zur "Unterschlagung" liegt nahe, weil die Brauteltern das Geld für sich
        behalten durften und nicht Bestand des eigentlichen Ehevertrages war.
        Vorschleif bedeutet auch "vorbereiten"
        Zuletzt geändert von KeineAhnenung; 03.06.2022, 08:56.
        Viele Grüße
        Rudi

        Wer ist Burghard Wolf?
        Ich erforsche den Namen Wolf im Jahr 1400 bis ca 1650/ heute
        in den Regionen und Landkreisen: Dachau, Schlehdorf, Unterau, Weilheim, Bad Tölz, Garmisch und im Bay. Oberland.

        mit den Orten Benediktbeuern, Kochel,Murnau,
        Ohlstadt, Weichs, Sindelsdorf, Bad Tölz, Antdorf, Hugelfing, Spatzenhausen, Apfelbichel, Ober- und Unterbraunen, Ettal
        Schwaigen, Ober-/ Untersöchering, Egelfing, Egenried, Habach,Rottenbuch,

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        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4072

          #5
          Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
          Hallo,

          hier wird in Regensburg von Unterschleiff gesprochen, ein Wort, welches
          frühneuhochdeutsch.

          schwartzenbach 1564, beherbergen, einem herberg, wohnung oder vnderschleiff geben...
          also unterschlupf, wahrscheinlich waren die eltern dann inwohner.
          Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von beherbergen auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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          • Pommerellen
            Erfahrener Benutzer
            • 28.08.2018
            • 1597

            #6
            Hallo,

            also der Unterschleif ist mir aus der Schule bekannt:
            § 57 Gymnasialschulordnung – GSO von Bayern
            Unterschleif
            (1) Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.
            Also "Betrug" oder freundlicher schummeln.

            Viele Grüße

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4842

              #7
              Zitat von sternap Beitrag anzeigen
              frühneuhochdeutsch.

              schwartzenbach 1564, beherbergen, einem herberg, wohnung oder vnderschleiff geben...
              also unterschlupf, wahrscheinlich waren die eltern dann inwohner.
              https://fwb-online.de/lemma/beherber...chleiff&page=3
              Ich sehe das eher so, daß die Eltern den Neuvermählten Unterkunft versprochen haben damit die überhaupt heiraten durften, d.h. vom zuständigen Gericht die Heiratslizenz bekamen.
              Gruß
              gki

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              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4072

                #8
                Zitat von gki Beitrag anzeigen
                Ich sehe das eher so, daß die Eltern den Neuvermählten Unterkunft versprochen haben damit die überhaupt heiraten durften, d.h. vom zuständigen Gericht die Heiratslizenz bekamen.

                das klingt tatsächlich vernünftiger.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                • Scriptoria
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.11.2017
                  • 2757

                  #9
                  Zitat von KeineAhnenung Beitrag anzeigen
                  Vorschleif bedeutet auch "vorbereiten"

                  Hallo Rudi,
                  woher kommt diese Information?


                  Gruß
                  Scriptoria

                  Kommentar

                  • Scriptoria
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.11.2017
                    • 2757

                    #10
                    Hallo, Sbriglione,

                    viellleicht helfen Textbeispiele weiter. Wie sieht es mit Dialekten in Halberstadt neben vermutlich Niederdeutsch aus ?


                    Grüße
                    Scriptoria

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                    • KeineAhnenung
                      Erfahrener Benutzer
                      • 09.04.2019
                      • 156

                      #11
                      aus dem Wörterlexikon der Gebr. Grimm
                      https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB#1

                      vorschleife,f.,vorangehende zierfigur in der musik: triller mit vorschleifeRiemannmusiklex.9 1218b.

                      vorschleifen,verb.Campe; fürschleifen fehlt th. 4, 1, 1,sp. 800.
                      1) zu schleifenim technischen sinne, etwas vorbereitend, vorläufig, obenhin schleifen;

                      jemandem etwas vorschleifen,damit er sehe oder lerne;

                      dem C. auf dem glase noch ein I. H. vorschleifen Campe;
                      übertragen:du hasts zu ungschickt angegriffen und hast dein wort nit vorgeschliffen
                      Zuletzt geändert von KeineAhnenung; 08.06.2022, 16:39.
                      Viele Grüße
                      Rudi

                      Wer ist Burghard Wolf?
                      Ich erforsche den Namen Wolf im Jahr 1400 bis ca 1650/ heute
                      in den Regionen und Landkreisen: Dachau, Schlehdorf, Unterau, Weilheim, Bad Tölz, Garmisch und im Bay. Oberland.

                      mit den Orten Benediktbeuern, Kochel,Murnau,
                      Ohlstadt, Weichs, Sindelsdorf, Bad Tölz, Antdorf, Hugelfing, Spatzenhausen, Apfelbichel, Ober- und Unterbraunen, Ettal
                      Schwaigen, Ober-/ Untersöchering, Egelfing, Egenried, Habach,Rottenbuch,

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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6450

                        #12
                        Hallo Giacomo,
                        ich würde mir auch ein, zwei Textbeispiele wünschen.
                        Viele Grüße
                        Peter

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