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#1
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Geburtsdatum oder Taufdatum?
Hallo
seit Jahren quält mich die Frage, ob in den Taufbüchern das Geburtsdatum oder das Taufdatum eingetragen wurde. Zuindest hier scheint es beweisbar zu sein, dass es das Geburtsdatum ist. Denn nur so lässt sich erklären, dass in der Taufreihenfolge nach dem Datum 26.11. der 25.11. folgt: https://www.ancestry.de/imageviewer/.../1055934-00112 Wie sind eure Erkenntnisse oder Vermutungen zu dem Thema? |
#2
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Hallo,
das Buch heißt immerhin Taufbuch, da würde ich jetzt vom Taufdatum ausgehen. Bei katholischen Kirchenbüchern kenne ich es so, daß normalerweise steht: Am .... wurde getauft ..., geboren am .... Steht letzteres nicht dabei, notiere ich es als Taufe. Bei KB mit Spalten steht normalerweise Tauf- oder Geburtsdatum als Spaltenüberschrift. Steht nur ein Datum und das Buch heißt Taufbuch, notiere ich es als Taufe. |
#3
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Das genannte Buch ist ein Taufbuch, im ersten Eintrag 1558 wird auch eindeutig das Taufdatum genannt. Es erschließt sich mir nicht, warum das auf der verlinkten Seite anders sein sollte. Inwiefern beweisen denn zwei Einträge, die in ihrer Chronologie vertauscht sind, dass es sich um Geburtsdaten handelt?
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#4
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Hallo zusammen!
Man sollte wohl den Einzelfall betrachten. Wenn alle Einträge auf einen Sonntag fallen, würde ich es als einen großen Zufall ansehen, daß unter der Woche keine Geburten stattfanden... Viele Grüße consanguineus |
#5
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Hallo,
ein Taufbuch verzeichnet die Taufen. Wenn zusätzlich zum Taufdatum auch noch das Geburtsdatum angegeben ist, schön, aber wenn nur ein Datum da ist, ist es das der Taufe. Alles andere würde in einem Taufbuch gar keinen Sinn machen. Vertauschte Einträge bedeuten eigentlich nur, dass der Pfarrer beim Verfassen des KB nicht besonders aufgepasst hat. Sowas habe ich sogar in Spaltenkirchenbüchern, in denen Geburts- und Tauftag klar benannt werden, gesehen. Wen jemand sein Kirchenbuch nicht immer sofort mit den durchgeführten Taufen/Eheschließungen/Beerdigungen füllte, dem rutscht beim Nachtragen schon mal was aus der Reihenfolge. LG, Antje |
#6
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Für mich ist es auch klar das Taufdatum, wenn nicht noch separat das Geburtsdatum steht.
In "meinem" Dorf in Süditalien wurden die Kinder im 19 Jhd. zwar oft nur Stunden nach der Geburt getauft, also oft am selben Tag der Geburt oder am nächsten Tag. Aber solange da nichts zusätzliches steht, gehe ich auch erstmal davon aus, dass es sich um das Taufdatum handelt. Aber ich habe schon die merkwürdigsten Abweichungen gefunden zwischen den Geburtsdaten aus Kirchenbüchern und Standesanmtlichen Registern. Sowas wie geb. 12. März, get. 13. März im Kirchenbuch und geb. 14. März und get. 15. März im Standesamt. Ja, was denn nun? Ich hatte auch schon ein (hübsches) Kirchenbuch gesehen, in dem der Pfarrer offenbar so sehr hintenher hinkte mit seinen Einträgen, dass am Ende jede Menge lose Zettel mit-eingebunden wurden. Wenn das Vorgehen mit den Zetteln so üblich war, dann erklärt das eine Menge! |
#7
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Tauf- und Geburtsdatum
Ich durchforste im Moment (z.Z. gerade 1866) ev. KBs rund um Czarnków in Polen, da ist stets das Geburtsdatum des Täuflings als erstes vermerkt und ziemlich weit hinten steht dann das Taufdatum. Das scheint also wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt worden sein.
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#8
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Bei vertauschten Chronologien ist es oft so gewesen, dass der Pfarrer vorgetragen hat, die Daten dann erst später eintrug. Bei diesen "vertauschten" Einträgen sieht man, dass sie in Vergleich enger zu einander geschrieben stehen als die chronologischen.
Beste Grüße Seb |
#9
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OK. Ihr habt mich überzeugt.
Da hat er vielleicht einen Stapel Spickzettel abgearbeitet, als er sie ins Taufbuch übertrug, oder wie auch immer. Bislang hatte ich es sowieso immer als Taufe angesehen, und kann es dank euch beruhigt auch in Zukunft so handhaben. |
#10
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Letzte Argument, um dich über-überzeugen ist, dass diese Kirchenbücher angelegt wurden, um zu belegen, dass man die Taufe erhielt, sich nur mit einer Person gleichzeitig verheiratete und Sterbesakramente erhielt. Kurzum, dass man festhielt und belegen konnte, dass man die Sakramente erhielt.
Die Bedeutung des Geburtstags (im Sinne Tag der Geburt) hat sich erst später durchgesetzt. LG Seb |
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