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#1
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Erbitte Lesehilfe: Taufeintrag von 1673 - nur ein Wort
Quelle bzw. Art des Textes: Taufeintrag Jahr, aus dem der Text stammt: 1673 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Berklingen Hallo zusammen! Ist Andreas Bues aus Kl. Biewende der "Vatter" oder der "Vetter" von Lüdke Bues? Vielen Dank und viele Grüße consanguineus |
#2
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Hallo
ich lese ein a, das e sieht aus wie ein echtes e.. |
#3
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Hallo Alexander,
vielen Dank für Deine Einschätzung! Sie überzeugt mich aber noch nicht. Schau Dir mal "Biewende" an. Viele Grüße consanguineus |
#4
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Hallo
wo im Text finde ich Biewende? Das a hat einen Bauch nach unten und das e am Ende vor dem r so gut wie keine Wölbung. Deswegen meine ich Vatter. |
#5
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Biewende ist das Wort vor Vetter.
Und vor Vetter ist das gestrichene Wort Schwager. Also auch von daher nach meiner Meinung nicht Vatter, sondern Vetter. Zwischen Vetter und Schwager kann man sich vertun, aber der Sprung vom Schwager zum Vater ist viel weiter. Wo wurde denn überhaupt im deutschen Sprachraum von Kirchenbuchführern der Vater als "Vatter" bezeichnet? |
#6
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Vatter wurde in der Mundart offenbar früher auch mit Grossvater gleichgesetzt, wenn ich mich nicht irre. Vatter könnte plattdeutsch für Vater sein.
Vielleicht bin ich jetzt aber zu sehr in Richtung Vatter, weil einer meiner Grossväter so geheissen hatte. Oder ich liege falsch und es heisst in der Tat doch Vetter. |
#7
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Zitat:
Ich habe mich viemehr gefragt, ob ein Kirchenbuchführer es, von der Schreibweise mal abgesehen, überhaupt so formuliert hätte, wenn Andreas Bues der Vater des Vaters des Täuflings gewesen wäre. Klingt einem älteren Mann gegenüber doch etwas respektlos, wenn da einfach "Vatter" resp. "Vater" steht. Man würde da möglicherweise so etwas wie "dessen Vater" erwarten. Oder sehe ich das falsch? Viele Grüße consanguineus |
#8
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Zitat:
Viele Grüße consanguineus |
#9
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Also in meinem Beitrag von vorhin in dieser Rubrik steht auch "Vatter", da wäre Vetter aber auch vom Sinn her Quatsch.
VG Marco |
#10
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Ich kann für meinen Fall leider wenig zum Sinn des Wortes sagen, da ich den Vater des Lüdke Bues nicht kenne. Im selben Ort gab es ab 1634 einen zugeheirateten Hans Bues, dessen Trauung in jenem Jahr sehr gut zur errechneten Geburt von Lüdke (1633) paßt. Zumindest dann, wenn man die Altersangabe "80 Jahre" in dessen Beerdigungseintrag nicht ganz so starr auslegt. Gerade in der Zeit gibt es aber eine große Lücke im Taufregister, sodaß die Taufe des Lüdke, falls er denn dort getauft wurde, nicht verzeichnet ist. Darüber erfahren wir den Namen des Vaters nicht. Den Umständen nach halte ich es für sehr gut möglich, daß Hans der Vater von Lüdke ist.
Die Biewender Kirchenbücher beginnen überhaupt erst unmittelbar nach dem mutmaßlichen Geburtstermin Lüdkes. In Biewende gibt es zwar tatsächlich einen Andreas Bues, aber der ist fast genauso alt wie Lüdke, kann also nicht sein "Vatter" sein, ganz gleich, ob damit nun Vater oder Großvater gemeint ist. Andreas' Vater heißt Hans, womit er kaum der Bruder des möglichen Vaters von Lüdke sein wird, da der ja ebenfalls Hans heißt. "Vatter" im Sinne von "Großvater" oder "Vater" fällt für das verwandtschaftliche Verhältnis von Andreas zu Lüdke wohl also aus. "Vetter", zumindest 1. Grades, auch. Aber hat man sich um so etwas wie einen Vetter 2. oder höheren Grades denn so weit Gedanken gemacht, daß man die Vetternschaft in einem Taufeintrag erwähnt hätte? Viele Grüße consanguineus |
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