Grund für erneute Sterbebeurkundung nach 14 Jahren?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Dickel
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2011
    • 355

    Grund für erneute Sterbebeurkundung nach 14 Jahren?

    Hallo,
    bei der Durchsicht der Sterberegister des Standesamtes Bork ist mir folgender Sachverhalt aufgefallen:

    Am 25.02.1891 ist in Bork der 17jährige Sohn des Kötters Dresken in Bork, Bauerschaft Übbenhagen verstorben. Es wird im Standesamt der Eintrag Nr. 23 angelegt und der Sachverhalt dokumentiert: Standesamt Bork Sterberegister Nr. 23/1891

    Allerdings ist diese Urkunde am 16.06.1905 (also mehr als 14 Jahre später!) für ungültig erklärt worden. Als Randbemerkung wird notiert:
    "Bork, 16. Juni 1905 - Die nebenstehende Eintragung gelangte nicht zum Abschlusse; der gesamte Tex[t] und Vordruck ist gestrichen. Die Beurkundung des nebenbezeichneten Sterbefalles ist in dem Sterberegister des Standesamts Bork unter Nr. 64 des Jahrgangs 1905 erfolgt. Der Standesbeamte Busch [...]"

    In dem Eintrag des Jahres 1905 ist nahezu derselbe Text mit unwesentlichen Änderungen gegenüber dem Originaleintrag von 1891 enthalten:
    Standesamt Bork Sterberegister Nr. 64/1905

    Kann mir jemand erklären, worin der Sinn bestand, 14 Jahre später die originale Sterbeurkunde für ungültig zu erklaren, und eine nahezu gleichlautende auszustellen? Weder am Sterbedatum, den Umständen oder anderes wurde ja etwas geändert. Oder übersehe ich etwas?

    Viele Grüße

    Thomas Dickel
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo Thomas,

    eine Antwort kann ich dir zwar nicht liefern, aber mir ist aufgefallen, dass beide Einträge aus den Nebenregistern stammen. Eventuell findet sich die Antwort ja, wenn man die eigentlichen Einträge aus den Hauptregistern anschaut.

    LG,
    Antje

    Kommentar

    • Raschdorf
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2012
      • 505

      #3
      Hallo,
      in einem Punkt besteht wohl doch ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Urkunden:
      In der ersten steht: "Sohn des Anzeigenden und der Lisette Müllenhoff",
      in der zweiten: "Sohn des Anzeigenden und seiner Ehefrau Lisette geborene Müllenhoff".

      Bei der ersten Urkunde kann man sich fragen, warum der Sohn Dresken heißt, wenn die Mutter Müllenhoff heißt.

      Gruß
      Jo

      Kommentar

      Lädt...
      X