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  • Oberhessin
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2011
    • 106

    Datenschutz?

    Guten Tag in die Forumsrunde,


    also eigentlich hätte mein Post ja besser in den "Schrei-Thread" gepasst, aber ich bringe es mal hier, verbunden mit der Frage ob jemand von euch so etwas auch schon passiert ist:

    Also ich suche zur Vervollständigung meines Familienstammbaumes eine Cousine meines Vaters, zu der er bis zu seinem Tod in 1986 in persönlichem Kontakt stand. Da ich nur sehr dürftige Angaben hatte, bin ich aber durch die freundliche Hilfe eines Forenmitglieds an die letzte bekannte Adresse gekommen. Wohlbemerkt waren sowohl die Cousine als auch deren Ehemann so ungefähr Jahrgang 1911 und hatten keine Nachkommen. Also ich wandte mich erwartungsfroh an die Vermieter der letzten bekannten Wohnung (eine gemeinnützige GmbH), die mich sogar anriefen und mir mitteilten, wann das Ehepaar die dortige Wohnung kündigte und in welche Pfegeeinrichtung sie danach zogen. Also, neue freundliche Mail dorthin, den Sachverhalt erklärt und gebeten mir Sterbe und Geburtsdaten mitzuteilen.
    Die lapidare Antwort per Mail: Keine Auskunft wegen Datenschutz.

    Logischerweise muss ich mich jetzt an das dortige Standesamt wenden, aber ich frage mich wirklich worauf, sich das letztgenannte, ebenfalls gemeinnützige Pflegeheim rechtlich stützt, zumal ich mich doch als entfernte Verwandte legitimiert hatte und Daten vorliefern konnte?

    Also wie gesagt, der Schrei-Thread wäre wohl besser, aber ich wollt es einfach mal loswerden. Vielleicht kennt das jemand?

    Freundliche Grüße

    Oberhessin
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    #2
    Hallo Oberhessin,

    dir ist ja scheinbar der letzte Wohnort der Gesuchten bekannt. Fordere doch einfach
    im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegisterauskunft an, dann sollte man
    dir zumindest das Sterbedatum nennen.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Acanthurus
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2013
      • 1657

      #3
      Hallo, ich denke es gehört schlichtweg nicht zu der Aufgabe einer Pflegeeinrichtung, entsprechende Auskünfte zu geben. Wenn du fragst, worauf das Pflegeheim sich "rechtlich stützt", so kann man auch fragen, woher du deinen Anspruch nimmst, dass dir entsprechende Auskunft erteilt wird. Selbst wenn das im Pflegeheim intern nicht geregelt ist, wird es doch entsprechende Anweisungen zur Auskunft zu Bewohnern generell oder jüngst Verstorbenen geben. Das ist vermintes Gelände, denn Pflegeheim betrifft oft genug auch Gesundheitsinformationen. Kein Mitarbeiter wird sich da zum Fenster raushängen und möglicherweise unberechtigte Auskünfte zu geben.

      A.

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