Hallo allerseits.
Kann es sein, dass ein uneheliches Kind unter dem Familiennamen des Kindsvaters im Kirchenbuch eingetragen ist/wird, wenn der Kindsvater das Kind anerkennt ?
Ist das rechtlich möglich ?
Was meint ihr dazu ?
Ich selbst habe bei meinen Ahnen und Ahninnen das eine oder das andere uneheliche Kind, das jedoch immer unter dem Familiennamen der Mutter eingetragen ist.
Im 21. Jahrhundert ist mir ein aktueller Fall bekannt, wo das Paar zusammenwohnt, jedoch nicht verheiratet ist bzw. nicht dass ich wüsste. Die Kinder tragen den Familiennamen des Kindsvaters. Mehr darf ich dazu nicht schreiben, Datenschutz etc.
Es ist nur eine allgemeine Frage, nicht konkret auf ein Land/eine Stadt/ein Dorf oder eine Zeitspanne bezogen.
Herzliche Grüße
Andrea
Kann es sein, dass ein uneheliches Kind unter dem Familiennamen des Kindsvaters im Kirchenbuch eingetragen ist/wird, wenn der Kindsvater das Kind anerkennt ?
Ist das rechtlich möglich ?
Was meint ihr dazu ?
Ich selbst habe bei meinen Ahnen und Ahninnen das eine oder das andere uneheliche Kind, das jedoch immer unter dem Familiennamen der Mutter eingetragen ist.
Im 21. Jahrhundert ist mir ein aktueller Fall bekannt, wo das Paar zusammenwohnt, jedoch nicht verheiratet ist bzw. nicht dass ich wüsste. Die Kinder tragen den Familiennamen des Kindsvaters. Mehr darf ich dazu nicht schreiben, Datenschutz etc.
Es ist nur eine allgemeine Frage, nicht konkret auf ein Land/eine Stadt/ein Dorf oder eine Zeitspanne bezogen.
Herzliche Grüße
Andrea
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