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#1
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"Unbeliebte" Vorfahren?!
Moinsen,
ich bin die letzte Zeit mal etliche Heiratseinträge von 1770-1800 der Gemeinde durchgegangen, aus der etliche meiner Vorfahren kommen - was mir dabei auffiel: "Meine" Vorfahren tauchen da so gut wie nie als Trauzeugen auf; zwei konnte ich finden, die jeweils einmal als Trauzeugen erwähnt wurden, aber das war's dann. Sonst taucht da keiner auf - seltsam, oder? Wie kommt sowas?! Waren meine Vorfahren einfach nicht präsent, hielten sie sich aus dem Heiratsgeschäft heraus, waren sie gar so unbeliebt, daß sie keiner als Trauzeugen haben wollte?! *hmm* Habt ihr ähnliche Erfahrungen diesbezüglich?! Übrigens waren in dieser Zeit soweit ich das sehen konnte ausschließlich Männer Trauzeugen. Durften Frauen früher nicht Trauzeugen sein? Viele Grüße -Jens |
#2
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Ich habe ähnliches in Bezug auf Taufpaten festgestellt. In einer Generation hatten sie bis zu 5 Patenkinder und dann gab es eine Generation, die habe ich überhauptnicht als Paten gefunden. Da vermute ich allerdings, dass sie eventuell in einem Nachbardorf Paten waren.
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#3
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Hallo
Nun denn....das ist bei uns allen so: Die eigenen Vorfahren tauchen augenscheinlich selten als Pate oder Zeuge auf: Trauzeugen waren gerne die Eltern oder die Brüder der Brautleute. Ich hab selten gesehen, dass man jemand anderes genommen hat. Ebenfalls werden nicht in jeder Gemeinde Frauen als Trauzeugin zugelassen. Es gibt auch Gemeinden, bei denen fast durchweg der Küster als Trauzeuge eingetragen ist. Das, obwohl hinter dem Küster als Zeuge immer " mit vielen anderen Freunden und Verwandten" notiert ist. Taufpaten ist was ganz anderes. Ich habe nur ganz selten Verheiratete Personen als Paten. Wenn also die Vorfahren keine Patenkinder hatten ( also 18. und 19 Jahrhundert), dann lag das daran, dass man als Pate nur ganz selten verheiratete Personen nahm. Der Grund ist einleuchtend: Wenn die Eltern sterben sollten, werden die Paten gefragt, ob sie für das Kind sogen möchten. Als Paten nahm man gerne die unverheirateten Geschwister oder Nachbarn. Ab ca 1880 hatte man diesbezüglich ein Problem: Es gab nicht mehr so viele unverheiratete Leute, die für die vielen Kinder Pate werden konnten. Also wurde ab ca 1870ff die Sache anders. |
#4
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Zitat:
das hat wohl etwas mit der damals sehr eingeschränkten rechtlichen Stellung der Frauen zu tun. Immerhin war eine Bezeugung gegenüber einer Amtsperson - die ein Pfarrer wie auch ein Richter damals war - schon immer ein "hoheitlicher" Akt. |
#5
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Hallo Jens,
ich sehe auch oft die selben Trauzeugen in den KB. Oft handelt es sich um Leute, die in der Nähe der Kirche wohnten (Küster, Haushälterin usw.). Die Taufzeugen sind aber oft Verwandte oder Nachbarn. Ich vermute, dass die Taufzeugen wichtiger waren und dass die sorgfältig ausgewählt wurden. Man sieht dasgleiche bei den Heiratsakten nach 1811 in den Niederlanden. Bis ca. 1880 sind es Zeugen, die nicht mit den Ehepartnern verwandt sind. Später werden es immer mehr Verwandte der beiden. Hartelijke groeten vanuit Hengelo naar Schloss Neuhaus, Dein Germanistik-Kollege Freddy |
#6
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Hallo Schlumpf
Zitat:
Zitat:
Beste Grüße -Jens |
#7
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Zitat:
danke für Deine Rückmeldung; ich denke mir das auch so - nur ist eine Taufe nicht ebenfalls eine Bezeugung gegenüber einer Amtsperson?! Weibliche Taufpaten waren aber wohl immer schon "zulässig". Viele Grüße -Jens |
#8
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Zitat:
durch die tw. recht ausführlichen Protokollkopulationseintäge (<-- schönes Wort, oder? ) weiß ich, daß hier schon ab etwa 1800 immer wieder auch Verwandte und Anverwandte Trauzeugen waren. Der Pfarrer schrieb dann immer "XYZ, Bruder der Braut", "XYZ, Schwager des Bräutigams", "XYZ, Halbschwester der Braut" usf. Und der Küster taucht wie gesagt sowieso immer mal wieder auf; oft auch der Lehrer. Zitat:
-Jens |
#9
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Zitat:
die (christliche) Taufe ist aber kein rechtsverbindlicher Akt gegenüber dem Staat, sondern als Sakrament die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen. Den Staat interessiert dies doch erst bei Erhebung der Kirchensteuer. |
#10
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Hallo Gerhard,
Zitat:
Viele Grüße -Jens |
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