Ihr Lieben,
gestern war ich zu einem verwandtschaftlichen Kaffee-Klatsch, und wir sind auf Grund von Akten auf eine Frage gekommen:
es geht um Erbschaftsangelegenheiten, die Frau des Herrn x gehört zu einer Erben-Gemeinschaft (bestehend aus vier weiteren Frauen, die Schwestern sind).
Diese Schwestern haben wohl ihre elterliche Erbschaft geklärt, alles gerichtlich durch notarielle Verträge abgesichert. Bei den Akten haben wir eine Rechnung gefunden, da geht es einerseits um die Belange der Frau x (bzw. um die Dinge, die sie mit ihren Schwestern ausgemacht hat), und in einer zweiten Rechnung geht es explizit um die "Zustimmungserklärung" des Herrn x.
Herr x ist angeheiratet und hat mit der ganzen Erbschaft gar nichts am Hut.
Warum musste er dem zustimmen, was seine Frau als eine der Erbinnen mit ihren Schwestern ausgemacht hat?
Uns sind spontan nur zwei Möglichkeiten eingefallen: Herr x war eine Art Vormund für Frau x, weil sie selbst nicht "so ganz auf der Höhe war" bzw. nicht geschäftsfähig, oder es war generell üblich, dass ein Mann 1958 dem "Tun" seiner Ehefrau zustimmen musste (für heutige Begriffe eine gar fürchterliche Vorstellung). - Ich weiß, dass ein Ehemann früher zustimmen musste, wenn seine Frau arbeiten wollte, aber ...
In dieser Erbschaftsangelegenheit sind uns die jeweiligen Urkunden-Nummern bekannt, da müsste man die dazugehörigen Verträge eigentlich unschwer finden können, aber so weit sind wir noch nicht.
Hat "erstmal" jemand eine Idee dazu, warum der Herr x zustimmen musste?
Besten DANK schon mal vorab!
gestern war ich zu einem verwandtschaftlichen Kaffee-Klatsch, und wir sind auf Grund von Akten auf eine Frage gekommen:
es geht um Erbschaftsangelegenheiten, die Frau des Herrn x gehört zu einer Erben-Gemeinschaft (bestehend aus vier weiteren Frauen, die Schwestern sind).
Diese Schwestern haben wohl ihre elterliche Erbschaft geklärt, alles gerichtlich durch notarielle Verträge abgesichert. Bei den Akten haben wir eine Rechnung gefunden, da geht es einerseits um die Belange der Frau x (bzw. um die Dinge, die sie mit ihren Schwestern ausgemacht hat), und in einer zweiten Rechnung geht es explizit um die "Zustimmungserklärung" des Herrn x.
Herr x ist angeheiratet und hat mit der ganzen Erbschaft gar nichts am Hut.
Warum musste er dem zustimmen, was seine Frau als eine der Erbinnen mit ihren Schwestern ausgemacht hat?
Uns sind spontan nur zwei Möglichkeiten eingefallen: Herr x war eine Art Vormund für Frau x, weil sie selbst nicht "so ganz auf der Höhe war" bzw. nicht geschäftsfähig, oder es war generell üblich, dass ein Mann 1958 dem "Tun" seiner Ehefrau zustimmen musste (für heutige Begriffe eine gar fürchterliche Vorstellung). - Ich weiß, dass ein Ehemann früher zustimmen musste, wenn seine Frau arbeiten wollte, aber ...
In dieser Erbschaftsangelegenheit sind uns die jeweiligen Urkunden-Nummern bekannt, da müsste man die dazugehörigen Verträge eigentlich unschwer finden können, aber so weit sind wir noch nicht.
Hat "erstmal" jemand eine Idee dazu, warum der Herr x zustimmen musste?
Besten DANK schon mal vorab!
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