Seit wann gibt es das Standesamt

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  • Marlies
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    Seit wann gibt es das Standesamt

    In früherer Zeit wurden die so genannten Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte. Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.


    Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches), in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsbehörde seit 1876) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsbücher, zur Erstellung von Abstammungsurkunden u.a.
  • Alex71
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2007
    • 592

    #2
    Ergänzung

    Das Personenstandswesen gibt es in weiten Teilen Deutschlands schon sehr viel länger, nämlich seit ziemlich genau 200 Jahren.

    Mit der Einführung des Code Civil durch Napoleon wurde der Laizismus und damit die zivilstandsamtliche Dokumentierung und Beurkundung von Geburten, Trauungen und Sterbefällen im Jahre 1807 in den von Frankreich annektierten linksrheinischen deutschen Gebieten (Rur-Departement, Saar-Departement, Rhein-Mosel-Departement und Donnersberg) und 1811 in den Frankreich einverleibten nordwestdeutschen Gebieten (Departements der Elb- und der Wesermündungen, Lippe-Departement und Ost-Ems-Departement) eingeführt. Einige Rheinbundstaaten (Königreich Westphalen, Herzogtum Arenberg, Großherzogtum Frankfurt, Herzogtum Berg, Herzogtum Anhalt-Köthen) übernahmen zur gleichen Zeit den Code Civil ohne große Änderungen. In den meisten Gebieten wurde er auch nach der Niederlage Napoleons beibehalten.

    Gruß
    Alexander

    Herkunft meiner Ahnen bei Google Maps

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