Hertwig, Waldenburg später Berlin

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  • Lothar123
    Neuer Benutzer
    • 30.06.2013
    • 1

    Hertwig, Waldenburg später Berlin

    Hallo,
    endlich habe ich mich auch angemeldet und bin dabei!
    Ich bin auf der Suche nach Vorfahren mit dem Namen Hertwig aus der Gegend um Waldenburg, später (ca. 1905) in Berlin. Sowie nach dem Namen Barow aus Berlin. Einige Daten habe ich bereits gefunden, die ich gerne zur Verfügung stelle.
    Mein Urgroßvater Bruno Hertwig wurde 1889 in Waldenburg geboren - seine Geburtsurkunde habe ich vor kurzem erhalten.
    Seine Eltern hießen August Hertwig und Adelheid Hertwig geb. Wiesner.
    Bruno Hertwig adoptierte meinen Großvater Lothar (geb. 1909) im Jahre 1916.
    Lothar Hertwig starb sehr jung, daher wusste mein Vater nicht einmal, dass dieser adoptiert war.
    Auch dass Lothar Hertwig eine Schwester Käthe Hertwig hatte, wurde erst anhand eines Fotos klar, dass mein Vater von Bruno Hertwig erhalten hat. Inzwischen weiß ich, dass Käthe Hertwig geheiratet hat und Barow hieß. 1950 lebte sie in Berlin-Köpenick, Wendenschloss. Leider komme ich nicht weiter, da zwar unsere Familie immer noch den Namen Hertwig trägt, aber trotzdem durch die Adoption kein Anspruch auf Auskunft besteht. Gerne hätte ich Nachfahren von Käthe Barow geb. Hertwig gefunden.
    Aber auch sonst hat mich bereits das "Fieber" gepackt und ich erfahre gerne mehr über den Familiennamen Hertwig.

    Lothar
    Zuletzt geändert von Lothar123; 30.06.2013, 14:06.
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    Zitat von Lothar123 Beitrag anzeigen
    Bruno Hertwig adoptierte meinen Großvater Lothar (geb. 1909) im Jahre 1916.
    Lothar Hertwig starb sehr jung, daher wusste mein Vater nicht einmal, dass dieser adoptiert war.
    Leider komme ich nicht weiter, da zwar unsere Familie immer noch den Namen Hertwig trägt, aber trotzdem durch die Adoption kein *) Anspruch auf Auskunft besteht.
    *) Kein Anspruch ..... ???? Nach der Rechtsprechung der obersten Gerichte und des Bundesverfassungsgericht hat jeder einen Anspruch darauf, seine biologischen Vorfahren zu kennen. Sie haben deshalb sehr wohl einen Anspruch darauf, eine v o l l s t ä n d i g e Kopie [mit allen Rand- und Fußvermerken] des Geburtseintrages von 1909 zu bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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