Randnotiz Traueintrag von 1787

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  • hotdiscomix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2008
    • 755

    [gelöst] Randnotiz Traueintrag von 1787

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1787
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Freyburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Schönbrod


    Guten Abend,
    bei folgender Randnotiz habe ich mit den letzten beiden Zeilen Probleme. Das Aufgebot war im Juli/August 1787, aber die eigentliche Eheschließung fand erst am 18. November statt.
    Der Bräutigam war ein ortsfremder "Carabinier" - vielleicht hatte es damit zu tun.


    cop an 24. p.Tr. allh:
    nachdem die eingelaufene .......
    ............... worde.


    Steffen
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    ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~
  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1686

    #2
    Hallo Steffen,

    ich lese:
    nachdem die eingelaufene Appel-
    lation [rejiciert?] worde

    rejizieren, von lat. reicere - verwerfen ablehnenn, abweisen. Offensichtlich gab es Einwände gegen das Aufgebot, durch die Trauung sich verzögerte. Gibt der vollständige Eintrag dazu etwas her?

    Gruß Christian
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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    • hotdiscomix
      Erfahrener Benutzer
      • 20.05.2008
      • 755

      #3
      Hallo Christian,

      das einzige besondere am vollständigen Eintrag ist, das dort "ein Junggeselle" wieder durchgestrichen wurde - ansonsten nichts besonderes.

      Steffen
      ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

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      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 1686

        #4
        Deutet das nicht darauf, dass es für den Bräutigam ein Ehehindernis gegeben hat?
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Jedenfalls hat Christian Recht. Dort steht eindeutig:

          nachdem die eingelaufene Appellation rejiciret worden

          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

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          • hotdiscomix
            Erfahrener Benutzer
            • 20.05.2008
            • 755

            #6
            Vielen Dank für die Lösung.
            Ich habe mal gegoogelt und "Appellation rejiciret" war eine öfters benutzte Formulierung - für mich war sie neu.

            Steffen
            ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

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