Taufeintrag

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  • Petterping
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2010
    • 195

    Taufeintrag

    Hallo,

    seit einiger Zeit versuche ich mit meiner Mutter an den Taufeintrag ihrer Mutter zu kommen. Diese wurde 1924 geboren und wir wissen, dass sie definitiv im Dom Fürstenwalde getauft wurde.
    Für uns sind im Besonderen ihre Taufpaten interessant. Leider können wir niemanden mehr fragen, da meine Oma bereits 1977 verstorben ist. Der Dom weigert sich uns die Kopie zu geben, weil erst in 13 Jahren die berühmten 100 Jahre rum sind.
    Gibt es da wirklich nichts dran zu rütteln? Kommt man wirklich nicht an den Eintrag der eigenen Mutter?

    LG, Petterping
    LG Petterping

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    Häusler, Bartsch (Pruszkowo)
    Leder (Poppenhagen und Liebenfelde, Kreis Köslin)
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    Modrok, Wyrwa (Borek, Kreis Kreuzburg)
  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1264

    #2
    Hallo,

    hier mal ein Auszug aus dem Personenstandsgesetz von 2009.

    Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die Personenstandsregister während der folgenden Fristen bei Standesämtern weitergeführt:
    Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre Geburtenregister 110 Jahre Sterberegister 30 Jahre Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG). Ob dies z.B. die Staatsarchive, Personenstandsarchive (in Nordrhein-Westfalen) oder kommunale Archive sein werden, wird von den (je nach Bundesland unterschiedlichen) archivrechtlichen Vorschriften (§ 7 PStG) abhängen (siehe den Abschnitt in diesem Artikel sowie den Artikel Archivgesetz)
    Mit dem Ende der genannten Fristen (also nicht erst nach der tatsächlichen Abgabe an das Archiv) gelten für die Benutzung die archivrechtlichen Vorschriften (§ 61 Abs. 2). Da diese in der Regel gegenüber dem PStG kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen vorsehen, werden in der Praxis nach Ablauf der oben genannten Fristen die Register für die genealogische Forschung frei zur Verfügung stehen.
    Ab dem 1. Januar 2009 stehen damit also zur Verfügung
    Eheregister bis 1928 Geburtenregister bis 1898 Sterberegister bis 1978 Danach werden - im Gegensatz zur Regelung bis 2008, die alle Register ab 1876 weitgehend von der Benutzung durch Familienforscher ausschloss - im Laufe der Zeit jeweils weitere Jahrgänge für die Familienforschung verfügbar.
    Benutzung vor Ablauf der Fristen

    In einigen Fällen ist die Ausstellung von Urkunden auch vor Ablauf der Fristen möglich. Selbstverständlich bezieht sich diese Möglichkeit nur auf die einzelne Urkunde - eine Durchsicht der betreffenden Bände ist weiterhin nicht möglich.
    Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge

    Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.
    Geschwister über 16 Jahre

    Beim Geburten- und Sterberegistern reicht allerdings nun ein berechtigtes Interesse aus, wenn ein Geschwister des Kindes bzw. des Verstorbenen einen Antrag auf Erteilung einer Personenstandsurkunde stellt. Antragsbefugt sind aber nur Personen über 16 Jahre (§ 62 Abs.1 PStG).
    30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“


    Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
    • Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
    • Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
    • (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)
    Ob dies auch bei Kirchlichen Archiven zurm tragen kommt, entzieht sich meiner Kenntniss!

    Gruß Bernhardo
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28371

      #3
      Hallo,

      das Personenstandsgesetz gilt für Standesamtsunterlagen.
      Petterping versucht aber einen kirchlichen Taufeintrag zu bekommen.

      Eigentlich sollte man meinen, daß die Tochter den Taufeintrag der Mutter, als direkt verwandt, bekommen sollte. Andererseits habe ich einmal die Auskunft bekommen, daß kirchliche Archive für die Zeit, in der es bereits standesamtliche Unterlagen gibt, generell keine Auskünfte erteilen.
      Es soll aber wohl Ausnahmen geben
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Katze58
        Erfahrener Benutzer
        • 14.02.2009
        • 334

        #4
        Hallo zusammen!

        Genau, es gibt Ausnahmen. Es kommt immer auf die zuständigen Mitarbeiter an. Leider gibt es da immer Mitarbeiter, die mit der eigentlichen Arbeit so überlastet sind, daß sie uns Forscher als ziemlich lästig empfinden und jede Gelegenheit nutzen uns abzubeißen. Aber zum Glück gibt es auch die anderen und deshalb geben wir nie auf!

        HG

        - Petra -
        LG - Petra -


        Das Chaos sei willkommen -
        die Ordnung hat versagt !

        Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

        Kommentar

        • Catha-Tina
          Erfahrener Benutzer
          • 14.10.2009
          • 1791

          #5
          Hallo Petterping,
          dass man deiner Mutter den Taufeintrag der eigenen Mutter verweigert, verstehe ich auch nicht! Da sollte man doch kulanter sein...
          Wohnt ihr weit weg von Fürstenwalde? Wenn nicht, würde ich mit deiner Mutter mal persönlich im Pfarramt vorsprechen und herzlich um den Taufeintrag der Mutter/Oma bitten !
          Viele Grüße
          Catha-Tina

          Suche
          - die Herkunft des Joh. August Kuhblank, Geburt um 1722, Tod 1808 in Schafstädt, seit 1751 in Schafstädt nachweisbar, sowie
          - die Herkunft des Joh. Gottfried Siegmund, Holz- und Revierförster bei den Grafen von Stolberg in Wachau (Sachsen), Geburt um 1719,
          Heirat 1751 in Wachau mit Johanna Rosina Förster, Tod 1805 in Wachau

          Kommentar

          • Petterping
            Erfahrener Benutzer
            • 10.05.2010
            • 195

            #6
            Danke für die Antworten!
            Ich wohne direkt in Fürstenwalde und war auch schon direkt im Dom. Allerdings haben wir dort nur die Auskunft bekommen, dass sich eine ehrenamtliche Mitarbeiterin um die Anfragen kümmert. Weiter kam man vor Ort nicht und telefonisch erwischt man dort permanent niemanden... Man kann also nur auf Scgriftverkehr unds mehr Kulanz hoffen. Auf andere Anfragen habe ich teilweise sogar gar keine Antwort bekommen. Traurig aber wahr...
            Vielleicht probiere ich es einfach immer wieder mal - vielleicht gerät man ja irgendwann an einen anderen Bearbeiter.
            Vielen Dank nochmal.

            LG, Petterping
            LG Petterping

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            • Chriss
              Benutzer
              • 21.04.2010
              • 92

              #7
              Hallo Petterping

              Weißt du wer die Person ist, die sich ehrenamtlich darum kümmert?
              Das wäre evtl. die beste Anlaufstelle, habe ich vom lesen den Eindruck.
              Hast du dich mit denjenigen schon in Verbindung gesetzt oder in Erfahrung gebracht wann sie/er im Dom ist.
              Vielleicht kannst du einen Termin ausmachen.

              Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe es klappt.

              Schöne Grüße
              chriss

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              • Petterping
                Erfahrener Benutzer
                • 10.05.2010
                • 195

                #8
                Hallo Chriss,

                wir haben bereits im letzten Jahr versucht, vor Ort näheres zu erfahren. Dort wurden wir aber regelrecht am Eingang abgewimmelt. Es wurde lediglich gesagt, dass dies eine ehrenamtliche Arbeit ist. Zu genaueren Arbeitszeiten wollte die Dame, mit der wir sprachen sich auch nicht äußern. Sie gab uns lediglich eine Karte mit der Telefonnummer der Mitarbeiterin, aber egal wann man dort anruft, es meldet sich keiner...
                Ich habe aber im Juni im EZAB einige Einträge aus dem Dim eingesehen. Wenn also die Frist abgelaufen ist, werde ich direkt dort hingehen und es selbst einsehen und abschreiben. Bekommt der Dom halt kein Geld mehr von uns

                Danke für die rege Anteilnahem von euch allen.
                LG, Petterping
                LG Petterping

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