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  #1  
Alt 03.11.2014, 11:07
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kaktuswolfgang kaktuswolfgang ist offline männlich
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Rotes Gesicht Paul und Auguste Schulz, geb. Barteck aus Wehlau

Ich suche weiterreichende Informationen zu meinem Großonkel Paul Schulz, geboren am 10.12.1885 in Königsberg. Er heiratete irgendwann Auguste Schulz, geb. Barteck, geboren am 13.07.1894 in Wehlau. Sie hatten mehrere Kinder namens
Gerhard, geboren am 06.06.1915 in Wehlau,
Heinz, geboren am 08.04.1917 in Wehlau,
Ilse Gertraut, geboren am 17.12.1919 in Wehlau,
Kann hier jemand Angaben zum Verbleib der Personen machen?
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  #2  
Alt 03.11.2014, 11:10
Klingerswalde39_44
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Hallo,
auch hier kannst Du im EZAB in Berlin fündig werden.

PS an die Mods: Vielleicht nach Ostpreußen verschieben?
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  #3  
Alt 03.11.2014, 11:30
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jacq jacq ist offline
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Moin,

Zitat:
Nr. 141
Auguste Johanne Barteck
* 13.07.1894 in Wehlau
~ 26.08.1894
V: Friedrich Barteck, Arbeiter
M: Johanne geb. Suckau
Zitat:
Wehlau, Stadtgemeinde
Nr. 8
oo 20.06.1915
bürgerl. Eheschließung: 29.03.1915 / Heiratsregister Wehlau Nr. 5/1915

Paul Schulz, Malergehilfe aus Wehlau
Auguste Johanne Barteck, Kellnerin? aus Wehlau
Volksbund Gräbersuche:

Heinz Fritz Ernst Schulz
wurde noch nicht auf einen vom Volksbund errichteten Soldatenfriedhof überführt.
Nach den uns vorliegenden Informationen befindet sich sein Grab derzeit noch an folgendem Ort: Manujlowo / Kingisepp - Rußland

Nachname: Schulz
Vorname: Heinz Fritz Ernst
Dienstgrad: Gefreiter
Geburtsdatum: 08.04.1917
Geburtsort: Wehlau
Todes-/Vermisstendatum: 12.08.1941
Todes-/Vermisstenort: In Manuilowo
__________________
Viele Grüße,
jacq

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  #4  
Alt 03.11.2014, 12:24
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kaktuswolfgang kaktuswolfgang ist offline männlich
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Daumen hoch

Hallo Jacq,
Wahnsinn! So schnell kann man also Antworten auf seine Fragen bekommen. Da hast Du ja schon einmal den Verbleib einer weiteren (Neben)-Person aus meiner direkten Linie geklärt - Vielen Dank dafür.
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  #5  
Alt 01.11.2015, 16:34
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Hallo Jacq,
auf den Tag genau, als Du mir am 03.11.2014 geantwortet hattest, hatte ich auch den Auskunftsantrag an den Voksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. dazu angeschrieben. Am 28.10.2015 bakam ich dann vom Voksbund eine neue Information, dass Heinz Fritz Ersnt Schulz in Manjlow/Kingisepp, An der Straße Manilowo-Choroshewo in einem Grab mit Holzkreuz liegen soll.
Ist da morgen jemand mit einer Kamera unterwegs und könnte mir ein Foto machen? Nein im Ernst, könnte man sowas überhaupt in Erwägung ziehen, das sich da irgendjemand mit den Gräbern vor Ort auskennt und das Grab zielstrebig finden kann und davon ein Foto machen könnte?
Bitte um Erfahrungsberichte.

Mit besten Grüßen, Wolfgang
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  #6  
Alt 14.12.2015, 21:17
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kaktuswolfgang kaktuswolfgang ist offline männlich
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Rotes Gesicht Widersprüche

Ich hätte jetzt mal eine Frage an die erfahrenen Genealogen unter euch. Auf der Suche nach Informationen zu meinem Großonkel Paul Schulz habe ich im März 2015 über den Suchdienst des DRK erfahren, dass er seit Januar 1945 als vermisst gilt.
Ein weiterer Suchantrag von mir zu seiner Frau Auguste, Johanne Schulz ergab, dass diese in den 1950er Jahren in Oberhausen, Nordrhein-Westfalen, Neumühlen Str. 10 gewohnt hat. Weiter steht da "Sie wurde seinerzeit von ihrem Ehemann Paul Schulz, geb. am 10.12.1885 in Königsberg, gesucht. Die Anschrift von Herrn Schulz lautete 1947: Rostock, Patriotischer Weg 96"!?!?
Als ich den Suchdienst des DRK über diese Unstimmigkeiten informierte, teilte man mir mit, dass hier irgendetwas nicht stimmen kann und man dem nachgehen würde.
Vor wenigen Tagen bekam ich vom DRK-Suchdienst ein weiteres Schreiben, dass Paul nach Auskunft des Stadtamtes Rostock am 26.03.1962 in Rostock verstarb und dort auch beigesetzt wurde. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes Rostock gibt es aber auch im Archiv keine Meldeunterlagen von ihm. Kann das sein? Jemand lebt 15 Jahre in Rostock und ist dort nicht gemeldet? Oder wurden diese Unterlagen wirklich nach 50 Jahren vernichtet?
Ich habe eben die Friedhofsverwaltung Rostock angeschrieben, ob seine Grabanlage noch existent ist.
Wie seht ihr die Möglichkeit, dass dieses Grab nach 53 Jahren noch existiert? Gibt es für ältere Gräber so was wie einen Bestandsschutz?

Weiter steht im Schreiben des DRK "Zu seiner Ehefrau Auguste Schulz, geboren am 13./18.07.1894, liegen in Rostock keine Meldeunterlagen (mehr?)vor".

Allem Anschein nach, hat Paul seine Frau gesucht, aber vielleicht durch fehlende Informationen nicht gefunden - wäre ein trauriges Schicksal, beide überleben den Krieg und kommen dennoch nicht zusammen. Oder sie haben sich doch gefunden, aber auch sie war nicht in Rostock gemeldet oder auch ihre Unterlagen wurden bereits vernichtet.

Ein Schreiben an das Standesamt Oberhausen zum Verbleib von Auguste Schulz wurde wie folgt beantwortet:
..."beim Einwohnermeldeamt werden Meldeunterlagen gemäß gesetzlichen Bestimmungen für 50 Jahre aufbewahrt. Es wäre also möglich, dass keinerlei Meldeunterlagen mehr vorhanden sind. Die Suche in Archivdaten ist gebührenpflichtig und beträgt 30 Euro, die im Voraus zu begleichen sind. Anhand von standesamtlicher Urkunden wollen Sie uns bittte Ihr verwandtschaftliches Verhältnis zur gesuchten Person nachweisen, um ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft zu machen"...


Vor über vier Wochen habe ich anhand von standesamtlichen Unterlagen mein "berechtiges Interesse" versucht nachzuweisen. Aber seit dieser Zeit hüllt man sich (oder mich) in Schweigen.


Wüsste gerne von euch, was ihr von der Sache haltet?


Liebe Grüße, Wolfgang
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  #7  
Alt 15.12.2015, 20:21
Bernhardo Bernhardo ist offline männlich
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Hallo Wolfgang,

Ich denke du solltest nicht das Standesamt Oberhausen anschreiben.
Ich geh mal davon aus, das Auguste Schulz vor mehr als 30 Jahren auch in Oberhausen gestorben ist.
Laut Personenstandsgesetz sind nach 30 Jahren nach dem Tod die Unterlagen für jedermann zugänglich. Die Unterlagen gehen dann auch ans Zuständige Archiv.
Du solltest es, vorausgesetzt das der Tod 30 Jahre her ist und auch in Oberhausen, dein Glück beim Stadtarchiv Oberhausen versuchen.
Ruf einfach mal beim Stadtarchiv an und frag nach, welche Jahrgänge im Stadtarchiv liegen und welche noch im Standesamt.

Stadtarchiv Oberhausen
Eschenstraße 60
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 3095209-0
Fax: 0208 3095209-39
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de

Nach der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung des Personenstandsrechts gibt es nunmehr rückwirkende Fortführungsfristen, nach deren Ablauf die Register dem zuständigen öffentlichen Archiv anzubieten sind.


Hier mal ein Auszug aus dem PSTG:

Kapitel 2

Führung der Personenstandsregister


(1)Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich 1.ein Eheregister (§ 15),
2.ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17),
3.ein Geburtenregister (§ 21),
4.ein Sterberegister (§ 31).
Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupteintrag und Folgebeurkundungen) und einem Hinweisteil.
(2) Die Personenstandsregister werden elektronisch geführt. Die Beurkundungen in den Personenstandsregistern sind jährlich fortlaufend zu nummerieren und mit der Angabe des Familiennamens des zugriffsberechtigten Standesbeamten abzuschließen. Die Identität der Person, die die Eintragung vornimmt, muss jederzeit erkennbar sein. Das Programm muss eine automatisierte Suche anhand der in die Personenstandsregister aufzunehmenden Angaben zulassen; die Register müssen jederzeit nach Jahreseinträgen ausgewertet werden können.

§ 4 Sicherungsregister


(1) Die Beurkundungen in einem Personenstandsregister sind nach ihrem Abschluss (§ 3 Abs. 2) in einem weiteren elektronischen Register (Sicherungsregister) zu speichern.
(2) Das Sicherungsregister ist wie das Personenstandsregister am Ende des Jahres abzuschließen. Es ist nach Fortführung des Personenstandsregisters zu aktualisieren.


§ 5 Fortführung der Personenstandsregister


(1) Die Registereinträge sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes durch Folgebeurkundungen und Hinweise zu ergänzen und zu berichtigen (Fortführung).
(2) Folgebeurkundungen sind Einträge, die den Beurkundungsinhalt verändern.
(3) Hinweise stellen den Zusammenhang zwischen verschiedenen Beurkundungen her, die dieselbe Person, deren Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder betreffen.
(4) Die Fortführung obliegt dem für die Führung des Personenstandsregisters (§ 3 Abs. 1) zuständigen Standesamt. Öffentliche Stellen haben diesem Standesamt Anlässe, die zu einer Folgebeurkundung oder zu einem Hinweis führen, mitzuteilen.
(5) Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:

1.Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
2.Geburtenregister 110 Jahre;
3.Sterberegister 30 Jahre.


Kapitel 9

Abschnitt 2:

Benutzung der Personenstandsregister

§ 61 Allgemeine Vorschriften für die Benutzung


(1) Die §§ 62 bis 66 gelten für die Benutzung der bei den Standesämtern geführten Personenstandsregister und Sammelakten bis zum Ablauf der in § 5 Abs. 5 festgelegten Fristen. Benutzung ist die Erteilung von Personenstandsurkunden aus einem Registereintrag, die Auskunft aus einem und die Einsicht in einen Registereintrag sowie die Durchsicht mehrerer Registereinträge; hierzu gehört auch eine entsprechende Verwendung der Sammelakten.
(2) Nach Ablauf der in § 5 Abs. 5 festgelegten Fristen für die Führung der Personenstandsregister und Sammelakten sind die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend.

§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.


Gruß Bernhard Opretzka
__________________
Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
Kirchspiel Rheinswein
Folgende Namen:

Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

Mitglied im VFFOW
Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

Geändert von Bernhardo (16.12.2015 um 07:06 Uhr)
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  #8  
Alt 16.12.2015, 20:28
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kaktuswolfgang kaktuswolfgang ist offline männlich
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Hallo Bernhardo,
Vielen Dank für deine Ausführungen. Du hast dir ja richtig Zeit genommen. Das ganze ist ziemlich aufschlussreich. Meinst Du, ich dass ich für meinen Großonkel überhaupt Auskunft bekomme? Bin ja kein direkter Abkömmling oder ein Geschwisterteil. Vom Rathaus Günzburg bekam ich wegen eines anderen Großonkels gestern folgende Mitteilung: Sehr geehrter Herr Schulz, die von Ihnen gesuchten Personen sind lt. unserem Melderegister bereits alle Verstorben. Der von Ihnen gewünschte Sterbeeintrag in Kopie von Herrn Schulz fällt in den Bereich Archivarbeit und es entstehen dabei Gebühren in Höhe von ca. 35,-- €. Sollten Sie dies also nach wie vor wünschen, wenden Sie sich bitte mit einer Kopie Ihres Personalausweises schriftlich an das Standesamt Günzburg oder per Email: standesamt@rathaus.guenzburg.de.


Aha! Archivarbeit! Meinst Du hier wäre eine Nachfrage direkt im Archiv einfacher? Oder handelt es sich hier schon um das Archiv? Gebühren für Archivsuche 30 - 35€ sind normal?



Etwas konfus für mich, Gruß Wolfgang
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  #9  
Alt 16.12.2015, 21:10
Bernhardo Bernhardo ist offline männlich
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Hallo Wolfgang,

ich denke du solltest das Archiv Günzburg direkt anschreiben.
Wenn das Standesamt die Urkunde im Archiv besorgen muss wird es teuer.
Diese Erfahrung hab ich selber schon einmal gemacht.
Frag einfach mit den Daten die du von einer Person hast bei dem zuständigen Archiv nach. Am besten vorher anrufen und vorab abklären ob es überhaupt für diesen Zeitraum Akten gibt und wie die Aussichten sind ob das Archiv überhaupt fündig wird. Bei der Gelegenheit gleich nachfragen, was es ungefähr kosten kann.

Stadtarchiv Günzburg
Straße: Rathausgasse 2
PLZ: 89312
Ort:
Günzburg
Telefon: (08221) 38828
Fax:
(08221) 2074843

Gruß Bernhard Opretzka
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auguste , barteck , königsberg , paul , schulz , wehlau

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