Unterhalt für uneheliches Kind 1874?

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  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #16
    Hallo Heike,

    hast Du beim Staatsarchiv auch nachgefragt, ob es evtl. Gerichtsakten über Unterhaltszahlungen gibt?

    Ich hatte Glück und habe vom zust. Staatsarchiv eine ganze Akte über Vaterschaftsanerkennung und Unterhalstsregelungen von 1879 bekommen. Allerdings fand ich auch einen Hinweis im Randvermerk beim Geburtseintrag des Kindes.

    Aber wenn Du die Vermutung hast, daß es offiziell geregelt wurde, was er an Unterhalt zu zahlen hat, wäre das noch ein Ansatzpunkt.,

    Viele Grüße
    Christine
    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • heike_b
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2007
      • 382

      #17
      Hallo Christine,

      ich habe inzwischen die Taufeinträge der drei Geschwister gesehen, und leider steht bei keinem einzigen der Vater. Zwar habe ich die Einträge nur in der Kirchenbuchkartei und nicht im Original gesehen, aber ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Vater nur nicht mit auf die Karteikarte übernommen wurde.

      Auch in der Heiratsurkunde meiner Urgroßmutter ist nur ihre Mutter angegeben. Deshalb bezweifle ich immer mehr, dass es eine offizielle Unterhaltsregelung gegeben hat.

      Was stand denn genau in dem Randvermerk des Geburtseintrags, sprich wie genaue Angaben konntest Du dem Staatsarchiv machen? Und wurde der Vater später im Heiratseintrag seines Kindes erwähnt?

      Vielen Dank und viele Grüße,

      Heike

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28326

        #18
        Hallo Heike,

        der Randvermerk bei mir lautete in etwa:

        Laut Mitteilung des Landgerichts Landau vom ... hat sich Paul Stegmüller zum Vater nebenbez. Kindes bekannt.

        Auf ihrer Heiratsurkunde steht nur "Tochter der ledigen..." kein Vater und auf der Sterbeurkunde steht auch kein Vater.

        Bei mir stand es allerdings schon im standesamtlichen Geburtsregister.

        Wenn Du die Möglichkeit hast, würde ich mir auf jeden Fall die Originale ansehen, vielleicht hast Du ja doch Glück und es steht mehr drauf als in der Kartei.

        Viel Erfolg
        Christine
        Viele Grüße .................................. .
        Christine
        sigpic .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Bierke
          Benutzer
          • 09.11.2007
          • 18

          #19
          Hallo,
          auf jeden Fall immer eine Kopie des Geburtseintrags MIT ALLEN RANDVERMERKEN oder eine Abstammungsurkunde MIT ALLEN RANDVERMERKEN anfordern, sonst werden die abgedeckt und nicht mitkopiert und in einer normalen Geburtsurkunde sind sie sowieso nicht drin. Nur in den Randvermerken der standesamtlichen Urkunde findet man den unehelichen Vater oder in der Beischreibung der Taufunterlagen.
          Vielleicht findest du ja doch noch was.
          Viel Glück

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          • heike_b
            Erfahrener Benutzer
            • 15.07.2007
            • 382

            #20
            Hallo Christine,

            vielen Dank für die Antwort! Dass auf der Heiratsurkunde kein Vater stand, ist interessant, dann könnte ich ja tatsächlich noch Glück haben.

            Hallo Bierke,

            vielen Dank für Deine Hinweise; meine Urgroßmutter ist leider schon vor der Einführung von Standesämtern geboren worden.

            Viele Grüße,

            Heike

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