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  #1  
Alt 11.10.2020, 17:59
Benutzerbild von Scherfer
Scherfer Scherfer ist offline
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Standard Hans Veit von Thüna, geb. 1611 - wurde er in Tettau begraben?

Quellen, Belege, Literatur zum genannten Adel/Namen:
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: ca. 1630-vor Juni 1686
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Südthüringen, Nähe Ludwigstadt/Lauenstein
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):


Liebe Adelsexpert*innen,

mein Vorfahre vor zehn Generationen, Hans Veit von Thüna (in manchen Quellen auch Johann Vitus von Thüna), ist ein kleines Mysterium.

Mit ihm verarmte diese Adelslinie von Thüna. 1622 gab die Mutter Veronica Dorothea von Thüna geb. von Waldenfels (gest. 1634) ihren noch nicht volljährigen Söhnen Christoph (geb. 1609) und Hans Veit (geb. 1611) die Erlaubnis zum Verkauf der Herrschaft Lauenstein an die Markgrafschaft Brandenburg. Während von Sohn Christoph noch weitere Daten vorliegen, ist ausgerechnet mein Vorfahr Hans Veit auf Wirbach und Kitzerstein wesentlich schwieriger zu finden.

Valentin König schreibt denn schon 1736 in seiner "Genealogisch-Historischen Beschreibung" (3. Teil, Seite 1120, Nummer 36) zu Hans Veit: "Von diesem mangelt zur Zeit noch gründliche Nachricht." In den Lindnerschen Stammtafeln (ebenfalls 18. Jahrhundert) steht er sogar als ledig verzeichnet.

Das aber ist definitiv falsch. Hans Veit heiratete eine Ursula Sabine von Vippach und war zumindest eng mit dem Ort Unterwirbach verbunden. Ich berichtete hier im Forum vor zwei Jahren über die in der dortigen Kirche freigelegten Wappen auf der Patronatsloge, darunter auch die der von Thüna, von Waldenfels und von Vippach.

Das Problem nur: In den Kirchenbüchern von Unterwirbach finden sich zwar Taufen, aber nicht die Begräbnisse von Hans Veit von Thüna und seiner Gemahlin. Sie müssen also anderswo gestorben sein.

Auf der weiteren Suche stieß ich hier (linke Seite) auf einen Hinweis, dass ein unbekannter junger Mann in Tettau begraben worden war, sogar mit der dort vermerkten Vermutung, es könnte sich um ein Mitglied der Familie von Thüna gehandelt haben, die auch Tettau im Besitz hatten. Nun frage ich mich: Könnte das mein gesuchter Hans Veit von Thüna gewesen sein?
(Die Kirchengemeinde Tettau habe ich vor langer Zeit diesbezüglich angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten.)

Hier im Forum wurde geschrieben, dass die Einträge von Tettau ab 1627 in den Kirchenbüchern von Langenau zu finden seien, aber in den auf Archion verfügbaren Kirchenbüchern Langenau finde ich zumindest im Register keinen einzigen von Thüna.

Ich würde mich sehr über weitere Ideen von euch freuen.

Geändert von Scherfer (11.10.2020 um 18:05 Uhr)
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  #2  
Alt 12.10.2020, 19:28
Jettchen Jettchen ist offline
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Hallo Scherfer,


in Lauenstein gibt es einen Heimatforscher - Herrn Scheidig, ich glaube, er heißt mit Vornamen Siegfried.


Er war, zumindest in den vergangenen Jahren, immer sehr beschäftigt. Aber versuche mal, ob du über ihn etwas herausfinden kannst.


Viel Erfolg wünscht dir Jettchen
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  #3  
Alt 12.10.2020, 19:32
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Scherfer Scherfer ist offline
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Hallo Jettchen,

danke für den Hinweis. Ja, Herr Scheidig ist wohl der Experte für Lauenstein. Ich habe ihn schon mal angeschrieben, leider ohne Antwort.
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  #4  
Alt 13.10.2020, 21:28
kalex1946 kalex1946 ist offline
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Hallo Scherfer,

Falls hier noch nicht versucht, vielleicht hilft das Kontaktformular unter diesem Link.

https://www.ludwigsstadt.de/news/art...sheimatpflege/

Ich wünsche viel Erfolg.

Gruß aus South Carolina
Kurt
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  #5  
Alt 07.02.2022, 21:05
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Scherfer Scherfer ist offline
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Hallo zusammen,

ich möchte mein eigenes altes Thema mal wieder hervorgraben und mit einer weiteren Facette versehen - siehe Anhang.

In den Kirchenbüchern von Quittelsdorf (ebenfalls einem Besitz der von Thüna) fand ich diesen Begräbniseintrag des Veit Curdt von Vippach (ca. 1627-23.7.1640), der an den Blattern starb. Sein Vater Friedrich Wilhelm von Vippach (1585-1669) wird ebenfalls genannt.

Das Detail, das mich hier interessiert, ist die Erläuterung in Klammern:
"Friedrich Wilhelm von Vippach zu Birschitz (welcher seinen Eidam Hans Veiten von Thüna zu [...] besuchet".

Ein Eidam war nach meinem bisherigen Verständnis der Schwiegersohn. Aber nach meinen sonstigen Unterlagen war Friedrich Wilhelm von Vippach der Großvater der Gemahlin Ursula Sabine von Vippach des Hans Veit von Thüna. Oder anders formuliert der Vater des Schwiegervaters des Hans Veit (siehe dazu Anhang aus Sinapio 1728, rechte Seite Mitte).

Daher meine Frage: Wurde der Begriff "Eidam" möglicherweise auch in einem erweiterten Sinne gebraucht, nämlich als "Vater des Schwiegersohnes"? Oder sollte ich eher die Angaben aus der überlieferten Genealogie in Frage stellen und Friedrich Wilhelm als den Vater der Ursula Sabina und damit als den Schwiegervater des Hans Veit von Thüna annehmen?

Geändert von Scherfer (07.02.2022 um 21:07 Uhr)
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  #6  
Alt 07.02.2022, 21:09
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Scherfer Scherfer ist offline
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Aktualisierter Link zur Gruft unter der Kirche von Tettau:
http://www.kirche-tettau.de/index.ph...i=navi-chronik

(siehe Eingangsbeitrag)
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  #7  
Alt 08.02.2022, 04:26
kalex1946 kalex1946 ist offline
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Beiträge: 464
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Hallo Scherfer,

Hier

https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB#1

in Grimms Wörterbuch wohl as Scwiegersohn zu verstehen, wenn ich das richtig lese.

Gruß aus South Carolina, wo die Einheimischen auch öfters nicht zu verstehen sind
Kurt
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  #8  
Alt 08.02.2022, 09:32
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Scherfer,

aus der entgegengesetzten Perspektive kenne ich einen Fall, in dem jemand (1569) den Großvater mütterlicherseits seiner Frau als "Alterschweher" und "alten Schweher" bezeichnet. Es mag daher durchaus sein, dass "Eidam" im konkreten Fall auch den Ehemann der Enkelin umfasst. Mir selbst ist aber eine andere Bedeutung als "Schwiegersohn" noch nicht begegnet.

In Deinem Fall ist vielleicht entscheidend, ob und wie Du den Zusammenhang der Personen auf andere Weise nachgewiesen hast (KB? Verträge? Lehenbriefe? u.ä.). Wenn Du da sicher bist, dann weißt Du ja, ob auch der Ehemann der Enkelin gemeint sein muss. Anderenfalls solltest Du m. E. besser die Angaben der überlieferten Genealogie in Frage stellen, denn der Begriff Eidam ist ansonsten nach meinem Verständnis/Quellenerfahrung eindeutig.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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