Heiratsort einer Witwe o. Geschiedenen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Benpaetz
    Erfahrener Benutzer
    • 09.10.2006
    • 455

    Heiratsort einer Witwe o. Geschiedenen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1720-1900
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Kreis Heydekrug, Ostpreussen
    Konfession der gesuchten Person(en): ev
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):

    Guten Morgen.
    Die meisten Hochzeiten wurden am Geburtsort der Frau durchgeführt.
    Galt das auch wenn Diese Witwe war oder Geschiedene?
    Was sind eure Erfahrungen u. Erkenntnisse?
    Vielen Dank u. einen schönen Sonntag
    Benpaetz
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19711

    #2
    Erfahrungswert, über (m)einen Kamm geschoren:
    Witwe dort, wo sie zuletzt lebte.
    Handwerkerwitwen in Städten ohnehin als Trittbrett für auswärtige Männer ohne Bürgerrecht.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5525

      #3
      Witwe dort, wo sie zuletzt lebte. Es sei denn der Mann war selbst Witwer. Dann tendenziell eher in seinem Ort.
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

      Kommentar

      • Benpaetz
        Erfahrener Benutzer
        • 09.10.2006
        • 455

        #4
        Vielen Dank euch Beiden.
        Dazu habe noch eine Frage;
        wie lange war der zeitl. Abstand von Tod des 1. Partners hin zu Hochzeit mit dem 2. Partner?
        Gab es damals ( besonders in der einfachen Bevölkerung v. Bauern u. Losmänner)eine Tendenz. Z.B. 2 Jahre?
        LG. Benpaetz

        Kommentar

        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 19711

          #5
          Oh,
          ein Handwerker in der Stadt, dessen ältere Frau gerade verstorben war, mit der er keine Kinder mehr haben konnte (siehe Dein anderes Thema Gebärfähigkeit), hat sicherlich alle obrigkeitlichen Vorgaben auszuschöpfen versucht, um möglichst schnell wieder in den Stand der Ehe treten zu dürfen.


          Waren Kleinkinder zu versorgen (die Zwillinge der 51-jährigen aus dem anderen Thema ), dann ging das manchmal innert Wochen über die Bühne.


          Mag sein, dass die Obrigkeiten oftmals das Trauerjahr beachtet haben wollten.
          Aber erfahrungsgemäß wurde das nicht zwingend eingehalten.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • Benpaetz
            Erfahrener Benutzer
            • 09.10.2006
            • 455

            #6
            Vielen Dank HOrst

            Kommentar

            • GiselaR
              Erfahrener Benutzer
              • 13.09.2006
              • 2173

              #7
              Hallo,
              ich bin vor kurzem beim googeln an einem Gesetzestext aus dem 17. oder 18. Jahrhundert vorbeigekommen, darin war genau die Vorgehensweise vorgeschrieben:

              Prinzipiell am Wohnort der Eltern. Wenn die Braut länger als einen bestimmten Zeitraum (ich glaube 1/2 Jahr) an einem anderen Ort lebt, dann Trauung dort. Die Proklamation muss aber in beiden Orten stattfinden. Für Witwen gab es auch eine Regelung, ich glaube der letzte Wohnort des Ehepaares war ausschlaggebend.

              Leider weiß ich nicht mehr, was ich damals tatsächlich gesucht habe, kann also die Fundstelle nicht mehr rekonstruieren.

              Grüße
              Gisela
              Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

              Kommentar

              • Benpaetz
                Erfahrener Benutzer
                • 09.10.2006
                • 455

                #8
                Hallo Gisela, ganz vielen Dank
                Lg. Benpaetz

                Kommentar

                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5525

                  #9
                  Es wird sicherlich, je nach den Umständen (Region, Herkommen, Staat, Konfession etc.), nicht überall gleich gehandhabt worden sein.
                  Suche:

                  Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                  Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                  Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                  Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                  Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                  Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                  Kommentar

                  • Benpaetz
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.10.2006
                    • 455

                    #10
                    danke Consagueness

                    Kommentar

                    • GiselaR
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.09.2006
                      • 2173

                      #11
                      richtig, consanguineus
                      aber wo ein Gesetzestext ist mögen auch noch andere sein, mit Glück

                      und 2.: die Grudlage für solche Regelungen war überall die selbe: eventuell vorliegende Ehehindernisse waren in einer ganz fremden Gemeinde eher nicht bekannt, sehr wahrscheinlich aber in der Heimatgemeinde bzw. am letzten längeren Aufentalts-/Wohnort.
                      Grüße
                      Gisela
                      Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

                      Kommentar

                      • schulkindel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.02.2018
                        • 871

                        #12
                        Benpaetz:
                        wie lange war der zeitl. Abstand von Tod des 1. Partners hin zu Hochzeit mit dem 2. Partner?
                        Ich hatte schon mal im Forum unter der Rubrik Erfahrungsaustausch - Plauderecke /Gute alte Zeit dies geschrieben:
                        Ich kann dazu aus dem Milieu der sogenannten kleinen Leute, Kleinbauern, Büdnern und Tagelöhner folgendes beisteuern:
                        Ich habe mich manchmal sehr gewundert, dass in einigen Fällen der Mann noch im ersten Monat nach dem Tode seiner Frau wieder geheiratet hat.
                        So hat ein Vorfahr seine Frau im Mai 1857 verloren und heiratete im Juni 1857 wieder.

                        Ein anderer Fall: Die Frau starb im Januar 1875, er heiratete die nächste Frau im April 1875.
                        Ein nächstes Beispiel: Im September 1849 verstarb die Frau, Er heiratete im März 1851 wieder, das ist ja noch nicht mal bemerkenswert.

                        Ich habe das immer so gesehen, dass die Männer sich und ihre Kinder mit der neuerlichen Heirat versorgt sehen wollten.


                        Renate

                        Kommentar

                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 5525

                          #13
                          Gisela, die Ehehindernisse waren doch nicht überall gleich hoch. Bei uns Evangelen stellte beispielsweise eine Heirat zwischen Vetter und Cousine 1. Grades kein Hindernis dar. Die Zustimmung des Konsistoriums war nichts weiter als eine Formsache. Ich meine gehört zu haben, daß man da bei den Schwarzen sehr viel strenger war. Genau weiß ich es nicht, da ich nicht einen einzigen katholischen Vorfahren habe. Zumindest nicht nach Erfindung der Reformation.

                          Viele Grüße
                          consanguineus
                          Suche:

                          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                          Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                          Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                          Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                          Kommentar

                          • Pommerellen
                            Erfahrener Benutzer
                            • 28.08.2018
                            • 1583

                            #14
                            Hallo Consanguineus,

                            bei den Katholiken was das bzgl. der Eheschließung strenger. Die Heirat zwischen Cousine und Vetter war eine Blutsverwandschaft, welche einen Bischöflichen Dispens benötigte. Das wird auch oft in den Kirchenbüchern eingetragen. Die Dokumente dazu sind vielfach noch vorhanden (Bistumsarchive). In Köln gibt es eine Buchreihe die "Kölner Generalvikariatsprotokolle" die diese Dispense aufschließen. Eine schöne Quelle für manchmal nicht vorhandene Kirchenbücher. Wer näheres zum Thema "Dispens" in der katholischen Kirche wissen möchte, im Netz gibt es genügend Quellen.

                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • GiselaR
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.09.2006
                              • 2173

                              #15
                              Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                              Gisela, die Ehehindernisse waren doch nicht überall gleich hoch. ......
                              Ja Consanguineus, das stimmt. Ich will auch gar nicht sagen, dass eine Regelung in Gesetzesform allgemeingültig war. Ich wäre die letzte, die das für die Zeit vor der Einführung des (z.B) BGB vertreten würde. Dennoch kann man das Thema etwas abstrakter betrachten: nicht, ob sich einzelne Regeln unterscheiden, sondern dass es flächendeckend welche gab, die bestimmte Gemeinsamkeiten hatten; nicht wieviele Verwandtschaftsgrade ein Hindernis waren, sondern dass Verwandtschaft eine Rolle spielt, und in geringem Maße auch noch spielt.
                              Ich selbst habe vor vielen Jahren die Ahnenforschung auch mit der Vorstellung begonnen, dass i.d.R. am Herkunftsort der Braut (=Wohnort von deren Eltern) geheiratet wird. Das musste ich dann auch relativieren und habe dabei festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit groß war, dass die Braut vor der Hochzeit längere Zeit an einem fremden Ort in Dienst war. (nur als Beispiel).


                              Es gab auch andere Ehehindernisse: ggf. Dauer der Witwenschaft, worüber man an einem weit entfernten Ort des Bräutifams z.B. nicht unbedingt etwas wusste. Wenn dann bei der Dimission ein bisschen gemogelt wurde ... usw.

                              Grüße
                              Gisela
                              Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X