Zitat von consanguineus
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Das Bürgerrecht in Augsburg wurde auch über das Hochzeitsamt erworben, dazu mussten Bürgen gestellt und für Ortsfremde 50 Gulden gezahlt werden. Das war eine große Hürde für viele. Damit wurde der Zuzug beschrängt. Es gab aber auch die Möglichkeit des Beisaß, dafür musste man dann eine deutlich höhere Steuer im Jahr zahlen, die sogenannte "Gedingene Steuer".
Was ist denn das für ein Aufsatz über das Bürgerbuch? Ich kenne nur die Originale und das Buch von Claudia Kalesse über das Bürgerrecht (1288-1497), Wißner-verlag, 2001.
viele liebe Grüße
Johann
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