Nationalitäten durch Ahnenforschung erhalten?

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  • Donnerwetter
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    Nationalitäten durch Ahnenforschung erhalten?

    Hallo,

    Ich frage mich, ob wohl in diesem Forum der eine oder andere eine ausländische Nationalität durch die Ahnenforschung beantragt hat. Ich meine, es könnte ja vor kommen das ein Urgroßvater oder Ururgroßvater aus einem gewissen Land herkam, von dem die Familie gar nichts wusste, was ja durch aus vorkommt. Ich habe im Forum gelesen das jemand Einträge von Italienern in glaube Schlesien oder Böhmen gefunden hat.

    Zum Beispiel, weiß ich das viele Personen in Argentinien Italienische Vorfahren hatten, egal ob ein Großvater, Urgroßvater oder weiter zurück. Diese haben meistens Anspruch auf die Nationalität. Dauert zwar eine Ewigkeit weil dort sehr viele Menschen diese beantragen, aber nach einigen Jahren bekommen sie diese.
    Das gleiche gilt für Polen, dort gibt es keine Generationsgrenze so weit ich weiß. Allerdings müssen die Vorfahren während der Polnischen Republik ausgewandert sein. Also, im Falle der Polen, die vor der Gründung, oder besser gesagt neu Gründung des Landes ausgewandert sind, gibt es kaum eine Möglichkeit.

    Da kann ich vielleicht noch eine kleine Geschichte einbringen. Es gibt jemand in unserem Verwandten Kreis, der aus Uruguay kommt. Er hatte glaube eine italienischen Urgroßvater. Und nach vielen, vielen Jahren, glaube es waren mindestens 5 maximal 10, weiß ich nicht mehr genau, hat er diese erhalten.

    Wie gesagt, fände interessant zu wissen ob es hier solche Fälle gibt.

    Mfg,

    Donnerwetter
  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2140

    #2
    Hallo

    Hier wären jetzt Fakten interessant. Also nach wie vielen Generationen man in welchem Land noch Anspruch auf die Nationalität hat und ob das gleich viel kostet wie eine Einbürgerung, die man neu beantragt.

    Ich selbst habe noch nie von so einem Fall gehört.

    Ich bin selbst seit Geburt Doppelbürgerin, aber ehrlich gesagt käme ich nicht auf die Idee, jetzt das Bürgerrecht von dem Land zu erwerben, in dem ich nicht aufgewachsen bin. Ich würde es nicht einfach so abgeben wollen, immerhin lebt die Hälfte meiner Verwandtschaft dort, eine gewisse Verbundenheit besteht durchaus und ich spreche auch (eher schlecht als recht) die Sprache seit Geburt. Aber das Bürgerrecht nachträglich zu erwerben fände ich eher merkwürdig. Und man sollte auch nicht vergessen, dass damit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten entstehen. Das mag bei Italien nicht so sein, aber z.B. in den USA zahlt man meines Wissens auch Steuern, egal wo man dann tatsächlich lebt.
    Viele Grüsse von Garfield

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    • Mr. Black
      Erfahrener Benutzer
      • 12.08.2009
      • 760

      #3
      Hallo Donnerwetter,

      so wirklich passend ist meine Antwort nicht, weil sie sich nicht auf das Forum hier bezieht. Aber mich schrieb letztes Jahr jemand aus Südafrika an; seine Vorfahren stammen aus Westpreußen und er sucht nun seine Abstammung zu belegen – mit dem Ziel, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

      Ich konnte ein wenig helfen und ihm Geburtseintrag und Heiratseintrag übermitteln – wobei er das beglaubigt haben wollte – was dann wieder eine interessante Frage im Rahmen der Verfahrensweise ist. Der Heiratseintrag liegt in Berlin, der Geburtseintrag im derzeitigen Polen - gehörte damals aber zu Westpreußen.

      Alles Gute

      Marcus
      Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
      http://ahnensuche.wordpress.com/

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      • Silke Schieske
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 4398

        #4
        Hallo Donnerwetter,

        Mein 3x Urgroßvater ist gebürtiger Franzose und soweit ich weiß soll wohl ein Sohn des Urenkels dann nach Frankreich zurück gegangen sein. Ob das stimmt konnte ich bis heute nicht herausfinden. Also was sollte ich mit der französischen Staatsbürgerschaft???? Mit versteht sich der Sinn dahinter gar nicht. Ich kenne diese Ahnen selbst ja auch überhaupt nicht.

        Auf der mütterl Seite sind einige nach USA und Kanada gegangen die man nicht kennt, soll man da die Staatsangehörigkeit annehmen...... Von uns käme jedenfalls keiner auf diese Idee

        LG Silke
        Wir haben alle was gemeinsam.
        Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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        • Lock
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2016
          • 452

          #5
          Moin Zusammen

          Für mich sind Nationalität und Bürgerrecht bzw. Staatsbürgerrecht zwei verschiedene Paar Schuhe.
          Wenn ich die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Staates erfülle kann ich überall Bürger werden.
          Und wenn der Grund dafür ist das x-Generationen mal in der Gegend gelebt haben sei es ebenso.
          Im deutschsprachigem Raum wird das schon äußerst kompliziert. Vor 1871 hatte ja jeder kleine "König" seinen eigenen Staat.
          Allen noch ein entspanntes Restostern gewünscht

          v.G. Gerhardt

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