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#1
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Nachnamen-Wechsel: Erst Mädchenname der Mutter, dann Name des Stiefvaters
Liebe Ahnenforscher, seit Monaten recherchiere ich in allen Richtungen um heraus zu finden wie es beim Halbbruder meines Opas dazu gekommen ist dass er (laut Taufurkunde 1906) unehelich mit dem Mädchenname der Mutter eingetragen wurde und laut Heiratsurkunde (1928) den Namen vom Stiefvater trägt? Die Mutter heiratete 1908.
Die Geburtsurkunde kann ich erst 2016 anfordern! Welche Möglichkeiten habe ich noch? Die Sterbeurkunde hilft auch nicht weiter die habe ich. Gruß jasper |
#2
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Hallo
Na, klingt doch relativ logisch: Er wurde unehelich geboren, also erhält er den Nachname der Mutter. Das ist eigentlich normal üblich, auch wenn es da laut anderen Topics hier Abweichungen gibt. 1908 hat die Mutter geheiratet und ihr Mann hat entweder das Kind als eigenes anerkannt (wobei ich dann annehme, dass das auf der Taufurkunde nachgetragen worden wäre) oder adoptiert. Hast du schon die Heiratsurkunde von ihm selbst oder von der Mutter? |
#3
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Nachname
Inhalt der Taufurkunde habe ich über das Pfarramt in Erfahrung bringen können.Da ist nichts Vermerkt.Wohl der Eintrag das Josef (mit Mädchenname der Mutter eingetragen) im Jahre 1928 geheiratet hat. Auf Heiratsurkunde steht aber der Name vom Stiefvater ???
Ich glaube das ich nur über die Geburtsurkunde was erfahren kann.Da er selbst keine Kinder hatte und gradlinig keiner mehr lebt muß ich bis 2016 warten. |
#4
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Hallo Jasper!
Es gibt auch noch die einfache Möglichkeit einer Namenserteilung. Da gibt dann der spätere Ehemann zwar den Namen aber rein rechtlich gesehen passiert nichts. Z.B. ist das Kind dann nicht erbberechtigt. Bin kein Rechtsexperte ziehe meine Weisheit nur aus der eigenen Familie. LG - Petra - |
#5
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Hier mal ein Zitat von
http://www.nuernberg.de/internet/sta...ng_kinder.html wie das heute abläuft: Einbenennung des Kindes in eine Stieffamilie Nach § 1618 Abs. 1 BGB können der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen (Einbenennung). Dazu ist es bei Kindern, die während Bestehen einer Ehe geboren wurden, erforderlich, dass der andere Elternteil der Einbenennung in öffentlich beglaubigter Form zustimmt, wenn das Kind seinen Familiennamen trägt oder beiden Elternteilen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Kann die Zustimmung des anderen Elternteils nicht beigebracht werden, kann diese unter Umständen durch das Familiengericht (Amtsgericht) ersetzt werden. Weiteres erfragen Sie bitte bei dem jeweiligen Familiengericht. Vielleicht hieß der Paragraph damals anders, im Prinzip lief es aber ähnlich ab wie oben beschrieben. |
#6
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Mir sind 2 Fälle bekannt
einer aus den 1930 igern und einer aus den 1950igern, wo ein illeg. geborenes Kind ohne Adoption den FN des Stiefvaters erhielt. Das ging damals wohl recht unkompliziert |
#7
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Hallo ihr,
an so einem Fall hänge ich auch noch dran. Mein Vater. Er ist, was er mir nie gesagt hat, unehelich geboren. Ich habe aus den ganzen Unterlagen, Meldekarte usw. vorliegen, das ja sein Vater Albert Lauer heißt. Jetzt ist aber verwunderlicherweise bei der Heiratsurkunde meiner Eltern der Vater aber unbekannt und ich weiß ja, das die standesamtlichen Unterlagen ausschlaggebend sind. In der Meldekarte taucht der Vater allerdings wieder auf und das mein Vater früher statt Lauer Plate hieß. Ich weiß jetzt auch nicht genau, ob Albert Lauer sein wirklicher Vater ist oder nur "Stiefvater". Ich versuche das auch noch rauszubekommen. Sonst taucht nirgendwo der Vater auf von ihm. Es geht auch nicht draus hervor, das Albert Lauer ein Kind hatte. Sonst müsste ich da nochmal ansetzen. Gruß Barbara |
#8
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Zitat:
Es grüßt Dich herzlichst BrunoWilhelmLouis |
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