Daten aus Sterbeurkunden nach 1955 – Ratschläge erwünscht

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  • Valentin1871

    #16
    Zitat von salami Beitrag anzeigen
    für die im Internet zugänglichen Register des Personenstandsarchivs Hessen gilt (in Absprache mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten) abweichend von den allgemein bekannten Fristen folgende Regelung:

    Geburten: 110 Jahre
    Heiraten: 84 Jahre
    Sterbefälle: 60 Jahre

    Zu den Gründen siehe diese PDF-Datei auf Seite 18-22.

    Urkunden aus Büchern, die sich schon im Personenstandsarchiv befinden (mit den bekannten Fristen 110/80/30 Jahre), aber noch nicht im Internet zugänglich sind, können per Email vom Personenstandsarchiv bestellt werden.
    Reichlich spät, aber ich sage noch Danke für die Aufklärung!

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