Hallo liebe User,
ich weiß, es gibt schon zig dutzend Threads zu diesem Thema, aber Gesetzestexte und Paragraphen sind nicht meins ;-).
Diese Mail bekam ich heute aus Neustadt/ Orla. Betrifft die Fotokopie der GU meiner Oma. Hat die Standesbeamtin recht? Letzte Woche habe ich eine Kopie der GU meines Opas von 1923 bekommen und auch mit sämtlichen sonstigen Geburtsurkunden hatte ich nie Probleme. Darum war ich total überrascht. Ich brauche die Urkunde nicht zwingend, hätte sie aber gern gehabt. Muß ich jetzt bis 2029 warten?
"Ihre Oma wurde 1919 geboren. Damit unterliegt ihr Geburtseintrag noch dem Personenstandsrecht. Laut Gesetzt können aus diesen Einträgen nur Geburtsurkunden (das wären verkürzte Versionen des Gesamteintrages) oder begl. Abschriften des Eintrages gefertigt werden. Für beide Urkunden ist eine Gebühr von 10 EUR zu erheben. Erst 110 Jahre nach der Geburt unterliegt der Geburtseintrag dem Archivrecht. Dann können unbeglaubigte Kopien für 4 EUR für Familienforschungen ausgestellt werden. Sollten Sie aus Kostengründen die Urkunde von Johanne Käthe K. nicht wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit."
Danke und liebe Grüße
Kate
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