Personenstandsrecht. Ist das wirklich so?

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  • lazykate
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2008
    • 181

    Personenstandsrecht. Ist das wirklich so?


    Hallo liebe User,

    ich weiß, es gibt schon zig dutzend Threads zu diesem Thema, aber Gesetzestexte und Paragraphen sind nicht meins ;-).
    Diese Mail bekam ich heute aus Neustadt/ Orla. Betrifft die Fotokopie der GU meiner Oma. Hat die Standesbeamtin recht? Letzte Woche habe ich eine Kopie der GU meines Opas von 1923 bekommen und auch mit sämtlichen sonstigen Geburtsurkunden hatte ich nie Probleme. Darum war ich total überrascht. Ich brauche die Urkunde nicht zwingend, hätte sie aber gern gehabt. Muß ich jetzt bis 2029 warten?


    "Ihre Oma wurde 1919 geboren. Damit unterliegt ihr Geburtseintrag noch dem Personenstandsrecht. Laut Gesetzt können aus diesen Einträgen nur Geburtsurkunden (das wären verkürzte Versionen des Gesamteintrages) oder begl. Abschriften des Eintrages gefertigt werden. Für beide Urkunden ist eine Gebühr von 10 EUR zu erheben. Erst 110 Jahre nach der Geburt unterliegt der Geburtseintrag dem Archivrecht. Dann können unbeglaubigte Kopien für 4 EUR für Familienforschungen ausgestellt werden. Sollten Sie aus Kostengründen die Urkunde von Johanne Käthe K. nicht wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit."


    Danke und liebe Grüße
    Kate
    Suche Familienmitglieder die sich in folgender Auflistung wiederfinden, einreihen oder wohlfühlen...
    Kelbra: Hendrich, Karnstedt
    Stolberg/ Harz: Kramer
    Neuhaldensleben: Jacobs, Kannenberg, Keesdorf
    Neustadt/ Orla (Lichtenau): Körner, Köhler
    Fürstentum Ratzeburg: Bahrs, Clasen
    Oppach: Seifert
    Witoldowo (Raum Wloclawec): Tessmann, Rosentreter
    Podgaj
    (Raum Wloclawec): Felmet
    Pyaschen/ Franzwalde (Pommern): Lietz, v. Sikorski, v. Malottki, v. Wnuk Lipinski, v. Lonski, v. Kiedrowski


  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1264

    #2
    Hallo Kate,

    hier was Rechtliches:

    Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die Personenstandsregister während der folgenden Fristen bei Standesämtern weitergeführt:
    Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
    Geburtenregister 110 Jahre
    Sterberegister 30 Jahre
    Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG). Ob dies z.B. die Staatsarchive, Personenstandsarchive (in Nordrhein-Westfalen) oder kommunale Archive sein werden, wird von den (je nach Bundesland unterschiedlichen) archivrechtlichen Vorschriften (§ 7 PStG) abhängen (siehe den Abschnitt in diesem Artikel sowie den Artikel Archivgesetz)
    Mit dem Ende der genannten Fristen (also nicht erst nach der tatsächlichen Abgabe an das Archiv) gelten für die Benutzung die archivrechtlichen Vorschriften (§ 61 Abs. 2). Da diese in der Regel gegenüber dem PStG kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen vorsehen, werden in der Praxis nach Ablauf der oben genannten Fristen die Register für die genealogische Forschung frei zur Verfügung stehen.
    Ab dem 1. Januar 2009 stehen damit also zur Verfügung
    Eheregister bis 1928
    Geburtenregister bis 1898
    Sterberegister bis 1978
    Danach werden - im Gegensatz zur Regelung bis 2008, die alle Register ab 1876 weitgehend von der Benutzung durch Familienforscher ausschloss - im Laufe der Zeit jeweils weitere Jahrgänge für die Familienforschung verfügbar.
    Benutzung vor Ablauf der Fristen

    In einigen Fällen ist die Ausstellung von Urkunden auch vor Ablauf der Fristen möglich. Selbstverständlich bezieht sich diese Möglichkeit nur auf die einzelne Urkunde - eine Durchsicht der betreffenden Bände ist weiterhin nicht möglich.
    Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge

    Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.

    GRuß Bernhard
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28326

      #3
      Hallo Kate,

      eigentlich solltest Du als direkte Nachkommin ohne Probleme Auskunft erhalten.

      Im Personenstandsgesetzt steht nämlich auch:
      Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.
      Ich hatte, selbst in einer Großstadt wie München, keine Probleme, eine Kopie (keine verkürzte Abschrift!) des Gesamteintrags zu bekommen.

      Vielleicht rufst Du einfach nochmal an und fragst nochmal nach. Wenn Du Glück hast, ist jetzt in der Urlaubszeit ein anderer Standesbeamter an der Strippe , der Dir evtl. Deinen Wunsch erfüllt.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine
      sigpic .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar


      • #4
        Hallo Kate,

        auch ich habe mit den Standesämtern nie Probleme bezüglich Kopien der Urkunden direkter Vorfahren gehabt.
        Das ging bisher in allen Bundesländern reibungslos.
        Hast Du denn Deine direkte gradlinige Verwandtschaft nachgewiesen?
        An meine Anfragen kommen von der Kopie meiner Geburtsurkunde lückenlos die Kopien der Urkunden, bis zum Vorfahren von dem ich die Kopie einer Urkunde brauche.

        Lieben Gruß
        Lizzy

        Kommentar


        • #5
          Hat man eigentlich gar keine Chance als Familienforscher (berechtigtes Interesse), wenn ich jetzt z. B. ne Nebenlinie erforschen möchte (angeheiratet z. B.) das diese Urkunde noch beim jeweiligen Standesamt liegt, eine Urkunde zu bekommen? So kommt man natürlich nur schleppend oder gar nicht vorwärts. Hab nämlich angeheiratete Nebenlinien noch zu erforschen. Sind dann aber auch kleinere Standesämter im Umkreis dann für mich zuständig. Hannover scheint dann eher knauserig zu sein.

          Kommentar

          • lazykate
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2008
            • 181

            #6
            Hallo liebe User,

            danke für Eure Antworten. Ich hatte bislang wirklich nie Probleme, selbst bei Nebenlinien, an die Kopie der Urkunde zu kommen. Gerade Samstag kam die GU-Kopie von meinem 1923 geborenen Opa. Ich mußte nur den Perso schicken.

            Der Standesbeamtin ist klar, daß es sich um meine Oma handelt. Ich könnte Ihr auch noch die GU meiner Mutter schicken und meine Abstammung lückenlos nachweisen, aber das hat sie gar nicht erst gewollt.

            An die Urlaubszeit habe ich auch schon gedacht. Vielleicht schickt meine Mutter ja nächste Woche mal eine eigene Anfrage hin, da sie der direkte Abkömmling ist ;-). Am besten noch mit Gesetzespassage. Vielleicht ist dann jemand anderes da.

            Liebe Grüße
            Kate
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            • gudrun
              Erfahrener Benutzer
              • 30.01.2006
              • 3277

              #7
              Hallo,

              weiß die Standesbeamtin vielleicht, daß es da noch Deine lebende Mutter gibt? Vielleicht gibt sie Dir deswegen die Geburtsurkunde Deiner Oma nicht.
              Ich würde mich mal erkundigen, wann die liebe Dame im Urlaub ist und dann die Anfrage nochmal stellen.
              Ich wünsche Dir bald den gewünschten Erfolg.

              Viele Grüße
              Gudrun

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              • Chriss
                Benutzer
                • 21.04.2010
                • 92

                #8
                Entschuldigt, aber habe ich richtig gelesen?
                Für eine unbeglaubigte Kopie müstest du noch warten, diese kostet dann 4Euro.
                Wenn du sie gleich willst ist die Urkunde teuerer weil sie dem Archivrecht noch nicht unterliegt sondern dem Standesamt. Kostengründe ?
                lg chriss

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                • lazykate
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2008
                  • 181

                  #9
                  Hallo Chriss,

                  unbeglaubigt kostet 4 Euro, beglaubigt 10 Euro, zumindest in Thüringen. Allerdings bekomme ich die unbeglaubigte Kopie erst 2029, wenn sich der Geburtstag meiner Oma zum 110ten mal jährt. Oder meine Mutter fragt an... *mh*.,0

                  Gruß, Kate
                  Suche Familienmitglieder die sich in folgender Auflistung wiederfinden, einreihen oder wohlfühlen...
                  Kelbra: Hendrich, Karnstedt
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                  • Chriss
                    Benutzer
                    • 21.04.2010
                    • 92

                    #10
                    Hallo Kate
                    Ich glaube, deine Mutter bekommt sie auch nicht billiger.
                    Es liest sich so als ob es halt auf die Zeit / Alter der Urkunde ankommt.
                    Wenn du die Kopie jetzt willst, müsstes du als direkter Nachkomme sie für 10Euro
                    -wie von der Standesbeamtin geschrieben - bekommen.
                    Kannst aber Telefonisch bestimmt abklären. Oder wenn nicht zu weit weg selbst vorbeischauen. Vielleicht geht ja doch was.
                    Viel Erfolg
                    chriss

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