Namen zuordnen

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  • Ahnemj
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2016
    • 501

    Namen zuordnen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
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    Hallo.

    Ich habe ein Problem mit der Zuordnung des Geburtsnamen.

    Karl Friedrich Wilhelm wurde am 10.08.1877 von Karoline KRÜGER unehelich geboren.


    Wilhelm Georg KINDERMANN hat am 16.09.1877 die Vaterschaft für Karl Friedrich Wilhelm anerkannt.


    Welchen Namen hat Karl Friedrich Wilhelm?
    siehe dazu https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=217879
    Zuletzt geändert von Ahnemj; 14.03.2022, 15:30.
    LG ahnemj                
    Geschwister zu sein ist wie ein Baum. Die Zweige mögen in unterschiedlichen Richtungen wachsen, doch die Wurzeln halten einen zusammen.


    FN JORDAN Ostpreußen Kr. Mohrungen
    FN RIPPERT Ostpreußen Kr. Mohrungen und Pruppendorf
  • Martina Rohde
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2012
    • 4248

    #2
    Er bekommt den Namen des legitimierenden Vaters,
    hier ist seine Hochzeit

    Kommentar

    • Ahnemj
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2016
      • 501

      #3
      Die Hochzeit war mir bekannt, und ich habe auch den Namen vom Vater und die Geburtsdaten mit übernommen.

      Ich behaupte mal da hat der Standesbeamte gepennt und einfach die Eingetragung gemacht.

      Ein Kind wird unehelich geboren.. kriegt dann den Namen der Mutter. ODER

      Ein Monat später meldet sich der Vater... und dann bekommt das Kind den Namen des Vaters. ????

      Es wurde der Namenwechsel nirgends eingetragen (ich finde nichts).
      LG ahnemj                
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      Kommentar

      • Martina Rohde
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2012
        • 4248

        #4
        Ja, das unehelich Kind bekommt den Geburtsnamen der Mutter. Wird es dann später legitimiert erhält es den "richtigen" Namen, des leiblichen Vaters. Das wird nirgends noch einmal extra dokumentiert.
        Sollte der spätere Ehemann der Mutter, nicht der leibliche Vater, dem Kind seinen Namen erteilen, wird das auch so auf der Geburtsurkunde vermerkt.

        Martina

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        • Ahnemj
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2016
          • 501

          #5
          OK verstanden.

          Ein hab ich noch: War das schon immer so oder ist es irgend wann geändert worden? Google sagt nichts.
          LG ahnemj                
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          Kommentar

          • Martina Rohde
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2012
            • 4248

            #6
            Da wissen sicher andere genau die Paragraphen im Preußischen Recht, aber aus meiner Erfahrung aus 25 Jahren Forschung ist es eigentlich im 19. JH aufwärts immer so.
            Im 18. Jh habe ich es doch öfter das das Kind trotz Angabe/Legitimiation durch den Vater weiter den Namen der Mutter trägt.
            Bezogen mehr auf den Raum Brandenburg, wo ich hauptsächlich unterwegs bin. Das mag z. B. in Thüringen anders sein.
            Aber es ist doch nicht schwer auf beide Namen zu achten, wenn man denn weiß wie der Vater hieß.

            Kommentar

            • Malte55
              Erfahrener Benutzer
              • 02.08.2017
              • 1625

              #7
              Moin,
              hier die Verordnung von 1804 aus einem KB.
              >1804, Pro Memoria. Durch einen ober- Consitorial Befehl ist verordnet worden. Daß die außer der Ehe erzeugten Kinder, nicht auf den Nahmen der Väter, sondern auf den Nahmen der Mütter - ohne jedoch, wenn letztere von Adel sind, dem Stande derselben zu folgen - in die Kirchenbücher eingetragen werden sollen. Da nun öfters Fälle vorkommen, wo die Vaterschaft außerehelicher Kinder in den Kirchenbüchern bewertet werden muß; so werden die Prediger informiret: Daß zwar der natürliche Vater seinen Nahmen dem unehelichen Kinde nicht beylegen, und also das uneheliche Kind nur den Namen der Mutter in dem Kirchenbuche bekommen kann; daß aber in dem Falle, wenn der Vater das Kind für das Seine anerkannt hat, dieses doch in dem Kirchenbuche zur Verhütung der Verdunkelung der Successions-Rechte der unehelichen Kinder angemerket werden muß. Berlin den 3. Mai 1804 K(öniglich) P(reussiches) Oberconsistorium, von Scheve, Müller<

              Und hier das Original auf Image 30.
              LG Malte
              Zuletzt geändert von Malte55; 16.03.2022, 10:48.

              Kommentar

              • Martina Rohde
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2012
                • 4248

                #8
                Das ist toll, Danke!

                Martina

                Kommentar

                • Ahnemj
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.04.2016
                  • 501

                  #9
                  Tolle Information, lieben Dank
                  LG ahnemj                
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