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  #161  
Alt 15.01.2017, 21:59
Craterus Craterus ist offline
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(-107-) Ein Tochter des Amtmannes Peter u. seiner Frau Margarethe von Harsbaum von Liebenburg (geheirathet i. J. 1489), Barbara Glock, war an dessen Nachfolger, den Juncker Clais von Gersbach, Amtmann zu St. Wendel, später zu Oberstein verheirathet. Die älteste hier vorhandene Stadtordnung von St. Wendel ist von dem Amtmann Clasem Gerspach vom Jahre 1514.

Diese Eheleute schenkten 1508 auf St. Andreastag der St. Annen-Kapelle bei Altzfassen 100 Gulden zur Stiftung einer wöchentlichen Messe.

Wahrscheinlich war der hiesige Pfarrer, Seifrid (Siegfried) Glock, ein Sohn des Peter Glock und Bruder der Barbara Glock, der ehelichen Hausfrau des genannten Amtmannes Clais von Gersbach.

uf mitwuch S. Remeistags 1527 hielt das Jahrgeding zu Theley Sifried Glocken Khelner zu St. Wendelin in beysein Junkher Bernhards von Flerschem genent Montgmer und Mathyß Hilbring. (Weisthum von Jac. Grimm 2 Theil S. 88)

In einer hier vorhandenen Urkunde "von Dienstag nach Ulrichstag, als man zaldt daussendt et fünf (-10 hundertt und fünfzig Jare" ertheilt Nicolaus Glock vom Oberstein, wohnhaft zu Kaufmanns-Saarburg, seinem lieben Schwager Urban Zolly, wohnhaft zu Sandt Wendalin, umfaßende Vollmacht, ihn als Miterbe des Herrn "Seiffert Glocken seligen " zu vertreten (Auch von Peter Glock von Oberstein ist eine Vollmacht für Urban Zolly in derselben Sache (am 1.7.1550) vorhanden. Hierin wird auch Hermann gerppar Amtmann zu Oberstein "lieber Schwager" genannt.). Außer dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, dem ehrenhaften und vornemen Urban Zolly, werden in dieser Urkunde noch als Miterbe genannt des erstern Brüder Peter Glocken und Veltin, Arzt zu Funstingen.

Die Erbschaft bestand theils in damals noch ungetheilten Grundgütern, theils auch in ausständigen Schulden als nemlich von Schloßpettern zu Sandt Wendalin, von den Edlen Ehrenvesten Christoffeln und Philipsen bredern (v. Soetern) und Heinrichen (-109-) von Hagen und sonst viel ausstehenden Schulden.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begegnen wir noch mehrern Trägern des Namens Glock. Als Mitglieder der hiesigen St. Sebastians-Bruderschaft finde ich eingetragen zum Jahre 1557 einen Godmann und Adam Glock, zum Jahre 1570 Arnold Glock von Oberstein und Ulrich Glock von Oberstein. Auch wird um diese Zeit ein Mathias Glock aus St. Wendel genannt, welcher am Zehnten von dem damals bei Ergweiler (?) gebauten Steine betheiligt war.
Der obgenannte Godmann Glock war später auch Pastor von St. Wendel und wird derselbe als (-110-) solcher bei der im Jahre 1569 nach Vorschrift des concilium Tridenti vorgenommenen Revision aller Pfarreien genannt unter der abgekürzten Bezeichnung Dom-Godmannus.( )

In späteren St. Wendeler Unkunden aus dem 17ten Jhrhdt. kommt der Name Glock nicht mehr vor, es sei denn, noch in Verbindung mit dem Namen Zolli. Diese Zolli, welche wir jetzt in dem alleinigen Besitze der hiesigen so genannten Glockengütter finden, werden in bet. Acten stets "Zolly-Glockenerb" genannt. Die Klockenherren zu Finstingen werden noch 1770 als Besitzer von Gütern auf Urweiler, Mauschbacher, Roschberger u St. Wendeler Bann genannt.

Ob der im Jahre 1788 als Pastor in Marpingen lebende Mauritius Klock, welcher 1722 geboren und 1755 geistlich geworden ist, aus derselben Familie stammt, ist mir unbekannt.

-----------------

(-203-)
von Zolly


Urban Zolly war, wie wir bereits gehört haben, der Schwager der Gebrüder Nicolaus und Peter Glock (1550), welche letztere, ohne Leibeserben zu hinterlassen, gestorben zu sein scheinen. Ob nun dieser Urban Zolly resp. dessen Kinder die alleinigen Erben der Familie Glock und er daher Vater eines zweiten Urbans Zolly und eines anderen Sohnes Namens Moriz gewesen ist, oder aber ob Moriz Zolly auch eine Glock zur Frau gehabt und daher der Schwager Urban Zolly gewesen, kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen, nur geht aus der nachstehden mitgetheilten Urkunde aus dem Jahre 1588 hervor, daß gleichzeitig sowohl die Kinder eines Moriz als auch die eines Urban Zolly Erben der Klocken-Güter waren, über welche in der genannten Urkunde verfügt wird:

(-204-) "Uff heudt Freitag, den 9ten Decembers in Anno Funfzehen hundert Achzig und acht Stilo Novo ist ein uffrichtiger Erblicher bestettigter erbkauff gemacht und beschlossen worden, zwischen dem edlen und Ehrenvesten Hans Friedrich von Franckenstein und der Edlen und tugendsame Martha geborene von Bentzenrath seiner Ehelichen Haußfrawe als Kauffern In beysein des Ehrenvesten Hanns Holandts Ebersteinischen Amptman zu Werdenstein, seinen Stieff Vatter und dan Leonhardt Kast sallmischer Amtman zu Heeßenpittling anstatt Sein und von wegen seiner ehlichen Haußfrauen Margarethen Dietterin, Phielips Koch Kannengiesser und Bürger zu Saarbrücken, als verordtnete vurmunder weylandt Moritz Zolly Selig hinderlasser Kinder Philips Wolff und Hanß (-205-) Friedrich, und Hanß Bock, bürger zu St. Nabor als Vurmund. Urban Zollis Selig hinderlassene Kinder, sie haben Namen wie sie wöllen als verkauffere Nemblich aller ihrer ererbter Ligender guetter sambt ober herlich und gerechtigkeiten - except daz Hauß beym Rathauß - So sie ererpt worden von weylandt der gemeine glockenerben zu sanct Wendell im selbigen gericht und im ampt Schaumenburg in derselbig Pfleg und anderswo gelegen, auch Gulten, renten, geldt, Korn, Habern, Hüner, Hanen, Cappaunen, Keß, Orbeß, nichts außgescheiden ahn Lehn Richen Leuthen, frön, dinst, fischen und Jagen, alle eigenthumbs ersucht und unersucht, so Sie gemelte Erben einhaben, Außerhalb der Lehn und Freyhauß bey dem schloß gelegen sampt seine Hoffgeringe so die Verkauffere ihnen vurbehalten, nur solches alles sollen sie (-206-) obgesagte Kauffere, ihnen denVerkauffern geben und bezalen Fünf Tausend gulden ieden gulden zu zwantzig fünff alb gezalt, Müntz wie zu St. Wendell im Stifft Trier gange und geneme ist, und es ist auch bereth daz die Verkauffere bey den Lehnhern die Consens vur erlegung des ersten Termins auff ihren costen außbringen sollenn, aber die empfahung der Lehn uff der Käuffere costen nach gebür oder tax eines ieden Lehnhern außrichten und bezalen, sonder zu thun der verkauffere, Item ist auch zugelaßen und bewilliget durch die Verkauffern, die weill aussen und bettingen vur zweyhundert gulden zu 15 batzen versetzt ist, aus gescheiden die Leibeigenschafft daselbst (welche in diesem Erbkauff gezogen). So Kauffere soliche soma der 200 Fl. erlegen und bezalen würden, sollen sie alle renten, gülten, hüner und cappen etc. auch erblichen und Eigenthümblich haben, derogleichen (-207-) dz Lehn von dem Junckern von Cronbergk die escher Guether zu Nauweiller und bubwiller gelegen, Sollen sie Käuffern auch entpfangen erblich behalten, auch die Ansproch des Weyhers zu Rickwiller in der Pfarre Wolfferswiller gelegen und soliches Alles Sie Kauffern uff ihre Costen richtig und gangbar machen, dieser auffrichtig Marckt ist bestetigt und beschloßen worden durch Underhandlung des Ehrenhafften und fürnehmen Sebastian Linxwiller schultesen zu sanct Wendell, in bey wesen als Sonderlichen Hierzu beruffen mit Name Nicloß Demut Stadtschreiber und Hanns Jacob Rieb schreiber dieses, und demnach ettliche stück von den Verkaufften Guettern beschwert und versatzt sein, die sollen von der Kauffs soma
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  #162  
Alt 15.01.2017, 21:59
Craterus Craterus ist offline
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gelöst und an derselbig abgezogen werden, was das Pfandtgelt erdregt, wie dan auch die Schulden So die (-20 gemeine Glockenerben weilandt Hanßen Schlabatzen seligen erben zu thun seindt, waß sich deßen in guter Rechnung befindet acht tag vur Nechste künfftigen St. Gertraudentag, ohne einichen fernern Uffschub, gedachten Schlabatzen wittiben oder deren erben in ihre behausung zu Sanct Wendell erlegen und bahr bezalen sollen und volgendts den übrigen rest der Kauffsuma, auff künfftigen St. Martinstag in Ao. 89 den Verkauffern (ohne ihren Costen) gleichvals zu St. Wendell zu ihren sichern Handen gegen genugksamber quitung auch bahr bezalen und erlegen sollen und alsdan gleich baldt in der jährlich messung aller angeregter guetter sonder einichs der Vkauffer, oder sonst iemandts anders von ihrent wegen verhinderuns zu gehn, und soliche (-209-) zu gebrauchen haben. Es haben auch gemeine Verkauffer ihnen hierin außdrücklich vurbehalten, die schulden so sie in Rechtfertigung Stehn, gegen die Junckern sebach und Hagen und auch die Geldtforderung an Juncker Wolff von Kronbergk. Es sollen auch hergegen die Verkäufferen den gemelten Käuffern hierüber genug samb verschaffen an den enden und orthen da es sich gebüren will, Wag und leisten wie ebenmeßig vorgenannten Vormunder von ihren Obrigkeiten und Herschafften Ihre gewalt, ridimirte und glaubwürdige Copey den Käuffern zustellen sollen. Desgleichen über diesen bescheene Kauff die gebürliche Kauffbrieff vor erlegung der gantzer Hauptsuma der Fünftaussent Gulden obg. Wehrung uffgericht und verfertigt sollet werden.

(-210-) In dem ist Abgereth worden, daß von Verkäuffern daz verkaufft gut, biß zur letzten bezalung vor ihr gewiß underpfandt verpleiben solle. Zu Urkundt haben sich beyde Partheien und underhändler mit Eichnen Händen underschrieben, geben und gescheen zu St. Wendell uff Jar und Tag wie ob stet.

(Die Ehefrau des Käufers, Hans Friedrich von Frankenstein, war Martha von Benzerath, deren Familie in Longuich an der Mosel bedeutende Besitzungen hatte. An der Mauer der dortigen Pfarrkirche befindet sich in Stein gehauen das Bild eines knieenden Frauenzimmers. Nach einer Ueberlieferung soll daßelbe Frau Dorothea von Benzerath vorstellen, welche, weil sie sehr klein war und eine sehr gebogene Nase hatte, Eulchen genannt wurde. Sie (-211-) wurde zu Ende des 16. Jahrhunderts (1587 bis 1593, also ungefähr in derselben Zeit, in der obiger Kauf stattfand) als Hexe angeklagt und wahrscheinlich verbrannt (Baersch).

Im Jahre 1598 verkaufte Johann Friedrich Zolly, einer der genannten Klockschen Miterben, "die sämmtlichen Erben zugehörige Zollische oder Glocken-Behausung beim Rathhaus alhie" an den hiesigen Bürger Willibord Mey für 215 fl (Wolf May, Kronenwirth, versprach 1617 den Brüdern der Schuhmacher Bruderschaft ein Ohm Wein nach seinem Tode, was der Stadtschreiber Lettig in das Bruderschafts Register notirte.).

1590 wird Hans Fried. Zolly als Eigenthümer des Wurtzelwaldes genannt.
1600 wird ein Zolly Schwager des Kellners Johann Damianus genannt, der ein Haus in der Stadt an der Pforte als Erzstiftisches Mannlehn besaß.

Der bet. Kaufact lautet:

Kaufbrieff.

Ich Johann Friedrich Zolly, Jetzo wohnhafft zu St. Wendel bekenne öffentlich hiemit und in Krafft dieses briefs, vor mich, meine Erben und Nachkommen. Nachdem ich dem Ernhafften und fürnehmen Wilbert Mey Bürgern zu St. Wendel mein und meiner Miterben alte Behausung, gelegen zu St. Wendel bei dem Rahthauß, (-212-) welche wir von unseren Vorältern selig gedächtnuß wohlhergebracht und ererbt erblich verkaufft vor und umb die somma 215 fl. den gulden zu 25 alb gezahlen Wendelischer Wehrung wie dan d. Uftrag mit Mundt und Halm, wie prauch, vor Schöffen und gericht zu St. Wendel beschehen, welche genannten Somma er Käufer uf ziell und zeitt erlegen und erschießen solle, Nemblich sol er Käufer ahn bezahlung gemeltes Hauses, mir ohnverzöglich alß bahr erlegen, und bezahlen 60 Fl., gerurter Wehrung, welche er Käufer mir vor Dato dieses also bahr erlegt, dero wegen ihme den 60 Fl. hiemit und zu bester forma quittiere. Weiter soll er Käufer von Dato dieses ahn zu rechn. über 1 Jahr uff Sundag Reminiscere Ao 99 Wiederumb 50 fl zu entlicher bezahlung der 215 fl ohn einige meine Kosten und schaden (-213-) bei Verpflichtung seinerfahrend und liegend guetter gewißlich mir vorgnügen und erschließen, Wie ich Verkäufer dan ihne Käufer bei dießen Kauf des Hauses zu hanthaben und ihme des wegen schadlos zu halten und zu Inteveniren auch ihme deswegen guetter ufrichtige wehrschafft gegen meine Miterben zu tragen, bey verpflichtung aller meiner fahrenden und liegenden guetter, hiemit und in Crafft dieses Briefs in guettem glauben versprochen und zugesagt sich habe uf den Nohtfahl seines Costens und schadens, da einiger ufgehn wurde, zu erholen.
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  #163  
Alt 15.01.2017, 22:00
Craterus Craterus ist offline
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Es ist auch ferner hierin bedingt, nachdem ich ihme den Käufer vermög habenden Verschreibung schuldig worden, die Somma 25 fl (zu 24 alb) zu zahlen, das von jetzo über 1 Jahr nemblich uf Sondag Reminiscere Ao 99 12½ Fl. (-214-) gerurter Wehrung, in erlegung der 50 fl. wie obgemelt und fortters im volgenden Jahr 1601 die anderen 12½ fl zu bezahlung abgehn, und öhme Käufern zu guet kommen solle, dessen zu wahrer Uhrkundt, so hab ich dieses geschrieben und underschrieben auch mein gewohnlich pitschafft zu mehrer sicherheit, hie zu ende ufgetrukt. So geschehen zu St. Wendel in beisein des Ernhafften Leonhardt Dahm von Welschbillig alß gezeug, Niclas Demuths und Hannsen Metzgers beide Bürger und wonhaft daselbst zu St. Wendel als Marckts Leuhte, den 17. February 1598 also underschrieben

Johann Friderich Zolly (L.S.)


Mit diesem Verkaufe waren die Miterben nicht einverstanden, und es trat der Procurator Johann (-215-) Moriz Zolly als Kläger in seinem und seiner Miterben Namen, gegen den Käufer und jetzigen Besitzer des Hauses auf (Johann M. Zolly wird zuweilen Johann M. von St. Nabor (St. Avold) genannt, er scheint also dort gewohnt zu haben). Der bet. "Proceßus judicalis" befindet sich in dem vorliegenden Gerichts Protocollbuche, und dürfte derselbe für einen Juristen von Fach nicht ganz uninteressant sein, da sowohl Anklage als auch Rechtfertigung mit vielem Aufwand von juridischer Gelehrsamkeit abgefaßt zu sein scheinen.

Die Klage Zollys hebt an:

"Vor Euch Fürsichtigen und Ersamen Herrn Scholteisen und gantz gericht erscheint Johan Moritz Zolli, vor sich und im Nahmen seiner Miterben als rechtmäßige haeredes und einhabern der glockischen Guetter Cläger gegen und wieder willebrodt Mey, bürger alhie zu St. Wendel, beclagter und bringe jedoch nicht in gestalt eines (-216-) herrlichen zierlichen Libels, sonder alleinig mit erzehlung der geschicht in schlichter Petitionsweiß Articulatim clagend vor wie volgt.

Zum 1 wahr zu sein, auch hochrühmblich und Löblich in allen Rechten und Constitutionibus versehen ist, daß Keiner dem andern seine aigenthumbliche guter wider recht und billigkeit vorenthalten, und ohne rechtmeßigen Titul poßediren und besitzen solle.

Zum 2. etc. etc. Zum 12. etc. etc. (Respons. und Defensionales Artli sind 39. darauf erfolgte Replic etc. (?))

Die Sache wurde mehrere Male behufs Deliberation ausgesetzt. Vor dem dritten anberaumten Gerichts Termin kam ein Compromiß zwischen beiden Parteien zu Stande.

Darzu wurden als Arbitratores beiderseits erbetten (-217-) Niclos Trapff, Sebastian Hautz, Sebastian Motz und Hannß Ruttig. Die haben Donnerstags am 28. Juny (1607) die Vergleichung volgendermaßen getroffen. Nemblich solle beclagter Wilbrodt Mey bei der erkauffter und Streitiger Behausung pleiben und Clägern, Johan Moritz Zolly ahn Hauptgelt nachlaßen, so Cläger beclagtem schuldig Einhundert gulden, die fünff Malter Korn pension aber sol Cläger beclagtem bezahlen, und jeder den halben Costen, so in dieser Rechtfertigung erwachsen, selbsten tragen und bezahlen. Cläger beclagten gegen alle andere Interessenten des Hauses, uf all vorfallende Weg schadlos halten und die Eviction als auch die Verdication, ohne beclagten schaden noch entgeltnuß vertretten, und uf seine Gefahr entheben. Beede (-21 Partheyen damit solch recht und zum ewigen tagen, ohn einige fernere Zuspruch, noch forderung vereinbart und bestendiglich verglichen sein.

Johann Moriz Zolly, welcher auch Mettlachischer Schultheiß gewesen, wurde während seines Aufenthaltes zu St. Wendel in Angelegenheiten der Stadt und des Amtes, zu wiederholten Malen als Deputirter und Anwalt bei Sr. Churfürstl. Gnaden verwendet. Im Jahre 1609 stand er an der Spitze einer Deputation, bestehend aus Hansen Kaltenborn und Peter Voltzen, beide Statt und Hochgerichtsschöffen, Sebastian Hautz Statt-Bürgermeister und den Grundschöffen Thomas und Michel, welche von den Bürgermeister, Zunftmeister, Gerichtsschöffen, Bürgerschafft und gemeinen Ambts Underthanen zue St. Wendel an (-219-) den Churfürsten abgeordnet worden, um ihr hochbeschwerliches anliegen deroselben in aller Underthänigkeit vorzudragen, und um Abhilfe zu bitten. Im folgenden Jahre wurde Zolly in derselben Angelegenheit wieder, diesmal aber allein als Vermittler zu dem Churfürsten gesandt. Eine Abschrift des Schreibens, welches er bei dieser Gelegenheit zu überreichen hatte, liegt mir vor. Dasselbe lautet:


Dem Hochw. In Gott Fürsten und Herrn, Herrn Lothario Ertzbischoven zu Trier, des Heiligen Römischen Reichs durch Gallien und das Königreich Arelat ErtzCantzlern und Churfürst Administratorn zu Prüm etc. etc. Unserem G. Churfürsten und Herren.

Hochwürdigster etc.

Zu deroselben haben wir gegenwärtigen Unsern mit Nachbarn (-220-) Johan Moritzen Zoly, unserer hochanliegender neulicher Zeit vorgetragener und sithero mehr zugestandener beschwerden halber, mit instruction und bericht abgefertiget. Demnach Ew. Churf. G. Underthenigst und umb Gottes Willen bitten thun, gnedigste audientz Ime zu gestatten. Was auch er mündl. und schriftlich einbringen wirdt, glaube zu zustellen und unsere Höchste notturft auß gnedigst und vätterlichen affection zu behertzigen und darauß zu helffen, angelegen laßen sein wollen,d as sein wir und unsere Nachkommenende mit Underthenigstem gehorsambsten Diensten zu beschulden allezeit willig. Erkenne Gott den E. Churf. Gn. in bestendiger frischer gesundheit, und friedsamer glückseliger Regierung (-221-) erhalten wolle.

Datum St. Wendelin den 16. Aprilis Anno 1610.

E. Churf. Gn.
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  #164  
Alt 15.01.2017, 22:00
Craterus Craterus ist offline
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Underthenigst gehorsambste Underthanen Scholteis, Bürgermeister, Scheffen und Zunfftmeister wegen gantzer Bürgerschafft zu St. Wendelin.

Zolly war vermählt mit Dorothea Mararetha (von) Oßburg, und war daher der Schwager des St. Wendeler Schultheißen Joh. Wilhelm D'hame. Beide Schwäger waren Vormünder der Kinder der verstorbenen Eheleute Hanns Wilhelm von Oßburg ihres Schwagers, und der Maria D'hame, von denen später noch Rede sein wird.

Johann Moriz hatte einen Bruder Lorenz Zolli, welcher Flörsheimischer Meyer und Bürger zu Merzig war (Lorenz (von) Zolli und dessen Bruder Johann Moritz hatten als Erben ihrer Vetter, des Philipp Wolfgang u Friedrich Zolli einen Proceß wegen eines Capitals von 300 Thlr Luxemburger Wehrung, welches die genannten Vettern am 15. Januar 1593 bei Junker Georg von Lellich, Mitherrn zu Wolkringen und Engeln u sr. Hausfrau Cath. von Wald Mohr aufgenommen und wofür sie Hofgüter Muridtlingen verpfändet hatten. Die Gebrüder Zolli stellten Anmerkungen auf Seite 222) im Jahre 1605 behufs Führung dieses Proceßes Vollmacht aus auf Theobald Müller (von Hofeld) Zollischer Diener im Glockenhaus und auf Math. Langen, Zollischer Meyer zu Namborn. In dieser Proceßsache wurden die Zolli "von Zolli" genannt.) (-222-) und eine Schwester Namens Anna, welche an den Churfürstl. Trierschen Schultheiß Leonhardt Adams zu Merzig verheirathet war (S.J. Adams (Servatius Johann) war 1718 und war. hier Stadt- und Hochgerichts-Schultheiserei Verweser, auch wird er Hochgerichts- und Amts-Verweser, Vice Amtsverwalter und Amts-Substitut genannt. Derselbe war auch Special-Einnehmer hier und Notar. imper.).

Am 26ten Juni des Jahres 1613 ertheilten die letztgenannten Eheleute ihrem Bruder Lorenz General und Special Mandat, auch ihren Theil an den Zollyschen Klockengütter zu St. Wendel, nebst Renten, Gefällen und Gerechtigkeiten zu veräußern.

Auch am 22 May 1662 wurde hier ein Familienact errichtet betr. den freien Burgsaß zu St. Wendel, Trier. Lehn "Glockenhof genannt". Zeugen dabei waren Herr Peter Boudet u Johann Nicol Dußart.

Die Wittwe Zollys Dor. Margaretha Oßburg hatte nach dem Tode ihres Mannes häufig Gelegenheit, sich über Verweigerung von Frohnden und Lieferungen etc. wegen des Glockenschaft vom Bliesener, Wallesweiler, Alzfaßener und Breitener Gut zu beklagenannten Beschwerdeschriften derselben an den Hochedelgebornen, Gnädigen und (-223-) gestrengen Herrn Amtmann finden sich noch mehrere vor.

Frau We. Zolly lebte noch im Jahre 1663, wie solches auch unter andern auch aus folgender Urkunde hervorgeht.

Kund und zu wißen sein hiemit Menniglichen, daß heudt Mittwochs den 7. Marty Jahres 1663 alhie zu Sarburg Nachmittag umb vünf Uhren vor mihr underschriebenen Notarien und glauwuirdigen hiezu erbettenen gezeug Erschienen sein der Ehrenhafft und Wohnvornehme auch Ehr und Thugentsame Respective Joannes Florheim und Johanna Gertrudis Zolly Eheleut und meiner zue Eyll und gaben Sie beide Eheleudt alda zu verstehen, wie daß bey Abtheilung Ihrer Respect. Schwiegervatter und Vatteren Verlaßenschafft außdrücklich vorbehalten und Reserviert währ worden, daß (-224-) dem jenigen Sr mit Wt. Henrich Zolly Ihrem Schwager und Broder naher St. Wendell fallen wuirde, nach absterben genannten Ihres Broder p.m. die Option under den Haußer zu St. Wendel haben Solle, weilen nuhn Er obgenannten Joannes Florchener in Nahmen seiner Hausfrau mit obgenannten Seinem H. Schwager Henrich Sehelig naher St. Wendell in der Theillung gefallen. Er H. Henrich Zolly auch nuhn mehr In gott Entschlaffen, So gedachte Er vermög obgter vor der Theillung außgehaltener Reservation daß Ihme in der Theillung angeerbtes Hauß zu quittieren und daß Klocken Hauß zu optiren, wie Sie Eheleuth dan hiemit und in Crafft dieses uff daß Ihnen in der theillung angefallenes Hauß Resigniert, undt daß Klocken Hauß wuircklich optirten, (-225-) übertragen also mit vollen kommener macht und gewaldt dem Edell und vesten Herrn Johann Dham Churfürstl. Triersch. Ambtsverwalter und Scholteisen zu St. Wendell Ihrem lieben Herrn Vetter, In Ihrer Eheleuth Nahmen vor Notarien gehörig oder auch dan nottig In beisein Herrn Scholteißen, Scheffen und Gericht poßeßion genannten Hauß zu apprehendiren und iu zu nehmen wie daß ahm Besten und Rechts wegen zu St. Wendell ubigl. und herkommens, versprechent daß die Eheleuth ob wohl gedachten Herrn Scholtheißen alß Ihren herinnen vervollmechtigten Anwaldt, oder dessen Subsituirten (wozue Sie dan Ihnen gleichmaßig hiemit authorisiert) in allem denjenig daß Er oder deßen Subsituierten in diesem Actu apprehendae poseßionis Thun werden bei obligation aller Ihrer Guether schadlos halten (-226-) Sollen undt wollen. So geschehen Jahrs, tags, Monats undt loco alß obstehet In beysein und Consentiendae der Motter Margarethae Oßbergin, und dan der Ehrenhafft wohlvornehm und Respective Ersamer Herrn Matthiae Florchener Hochgerichts Schöffen alhie zu Sarburg und dan Erharden Henrichs Bürger hieselbsten alß hirzu Sunderlich beruf undt Erbettener gezeug,

Georgius Coenen Not. und Kellner zur Sarburg.
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  #165  
Alt 15.01.2017, 22:08
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Ich suche den Vater von Katharina Glock v. Oberstein verheiratet mit Urban Zolly/ Zol

Ich bitte darum, kann jemand raus lesen wer der Vater von Ihr ist? Dies sind die einzigen Dokumente die noch da sind. Auch verstehe ich nicht weshalb Urban Zolly zuerst die Lehen von zu Harstbaum von Liebenberg bekommt und dann später wieder hergeben muss???? Oder verstehe ich das nicht richtig?

Gruß Craterus
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  #166  
Alt 20.12.2017, 11:46
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Standard Tote beim Luftangriff auf die Merzig-Büschfelder Eisenbahn 13.07.1944

Am 13. Juli 1944 wurde ein Personenzug der Merzig-Büschfelder Eisenbahn bei einem Luftangriff beschossen. Hierbei starben 20 Menschen:

1. Friedrich Marla Cäcilia, geb. Müller aus Altenwald, geb. 6. 12. 1894,
2. Engels Helena geb. Fabing aus Ludweiler/Warndt, geb. 20. 6. 1910,
3. Thewes Frieda geb. Philippi aus Schwalbach, geb. 26. 2. 1895,
4. Jost Matthias aus Kleinrosseln, geb. 24. 8. 1904,
5. Gramatzki Christie geb. Bartholomäus aus Saarbrücken, geb. 31. 5. 1884,
6. Gredler Georg Peter, aus Forbach, geb. 17. 12. 1907,
7. Engel Anna geb. Enzweiler aus Saarbrücken, geb. 2. 12. 1889,
8. Treib Angelika geb. Burgert aus Schaffhausen, geb. 19. 1. 1905,
9. Brehmer Hildegard geb. Weiler aus Saarbrücken, geb. 12. 11. 1910,
10. Brehmer Helene aus Saarbrücken, geb. 5. 12. 1930, »
11. Brehmer Ilse aus Saarbrücken, geb. 15. 11. 1939,
12. Minninger Franz Josef aus Losheim, geb. 12. 8. 1812,
13. Sinnes Waltraud aus Saarburg, geb. 17. 4. 1928,
14. Schmitt Jakob Oskar aus Kleinrosseln, geb. 3. 8. 1905,
15. Rentner Alwine geb. Meyer aus Saarbrücken, geb. 4. 2. 1875,
16. Jung Lieselotte aus Ensdorf, geb. 31. 3. 1927,
17. Lambert: Franz aus Saarbrücken, geb. 29. 3. 1875,
18. Schmidt Jakob aus Schaffhausen geb. 18. 12. 1879,
19. Sauerland Margarete Mathilde Julia geb. Kühne aus Saarbrücken, geb. 80. 3. 1877,
20. Scharf Luise geb. Ott aus Sulzbach, geb. 25. 9. 1885.
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  #167  
Alt 12.02.2019, 23:03
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Standard Baldauf aus Krettnich, Regbzk. Trier

Anna Sommer geb. Baldauf * Kretnich Regierungsbezirk Trier, 62 Jahre alt + 19.01.1896 Bork Dorf Nr. 78
oo Pensionair Henrich Sommer

Quelle: Standesamt Bork Sterberegister Nr. 8/1896
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  #168  
Alt 16.02.2019, 09:30
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Standard Ahr aus Lauterbach Kreis Saarbrücken

Bergmann Johann Ahr * Lauterbach Kreis Saarbrücken, 33 Jahre und 9 Monate alt + 17.07.1912 Selm, Zeche Hermann I/II
oo Katharina Heller, wohnhaft zu Erle Kreis Recklinghausen
Eltern: Johann Ahr, Frankenholz, und Franziska nn

Quelle: Personenstandsnebenregister Selm Sterbebuch Nr. 126/1912
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  #169  
Alt 18.02.2019, 21:23
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Standard Waldner aus Thalexweiler Kreis Ottweiler

Bergmann Johann Waldner * Thalexweiler Kreis Ottweiler, 52 Jahre alt +12.11.1912 Selm
oo Ottilie Baran
Eltern: Berginvalider Peter Waldner, wohnhaft in Laer, und Maria Reckenwald, verstorben, zulett wohnhaft in Horst
Anzeigender: Musketier Albert Waldner

Quelle: Personenstandsnebenregister Selm Sterbebuch Nr. 185/1912
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  #170  
Alt 19.02.2019, 15:43
Josef Both Josef Both ist offline männlich
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Beiträge: 1.004
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Hallo.
Kleiner Hinweis.


Im FB Thalexweiler wird der Name wie folgt geschrieben:


Waltner.
* am 21.03.1860 Thalexweiler.



Mfg
Josef Both

Geändert von Josef Both (19.02.2019 um 15:45 Uhr) Grund: Ergänzung
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