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  #1  
Alt 02.09.2019, 14:57
Benutzerbild von hotdiscomix
hotdiscomix hotdiscomix ist offline
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Standard Aufgebot an zwei Orten an unterschiedlichen Sonntagen

Das Aufgebote einer Eheschließung an unterschiedlichen Orten stattfanden ist ja nichts ungewöhnliches. In den Fällen die ich bisher in den entsprechenden Kirchenbüchern recherchiert hatte, waren die Aufgebote aber immer an den gleichen Sonntagen.
Jetzt habe ich einen Fall mit folgender Datenlage.

Aufgebot in Freyburg, Heimatort des Bräutigams:
Dom. XVII., XVIII. et. XIX. p.Trinit. 1820 [24.09. – 08.10.1820]
kein Datum der Trauung angegeben

Aufgebot in Allerstedt, Heimatort der Braut:
Dom. XIX., XX. et. XXI. p.Trinit. 1820 [08.10. – 22.10.1820]
Trauung am 22.10.1820 in Allerstedt

Handelt es sich dabei um einen Fehler einer der Pfarrer, oder kann so etwas vorkommen?

Steffen
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  #2  
Alt 02.09.2019, 15:29
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist gerade online
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Hallo,
Das Kirchenrecht besagte nur, dass vor der Ehe (mindestens) drei mal proclamiert werden müsse; es gab wahrscheinlich keine Begrenzung wie oft etwas proclamiert werden dürfte. Ich gehe aber davon aus, dass die beiden Pfarrer sich einfach nicht miteinander abgestimmt hatten, und dass jeder "sein Ding" durchgezogen, da die Pfarrer grundsätzlich verpflichtet waren dreifach zu proclamieren. Vielleicht war dem Brautpaar vorher noch nicht klar, an welchem der beiden Ort die Copulation stattfinden solle.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Strafe.jpg (122,2 KB, 22x aufgerufen)
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Viele Grüße

Geändert von Anna Sara Weingart (02.09.2019 um 15:31 Uhr)
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  #3  
Alt 03.09.2019, 20:49
Benutzerbild von hotdiscomix
hotdiscomix hotdiscomix ist offline
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Vielen Dank,
sehr interessanter Ausschnitt aus dem Kirchenrecht.
Einen Fall das der Pfarrer bestraft wurde, hatte ich auch schon einmal gefunden. Nach der Trauung stellte sich heraus das der Bräutigam bereits verheiratet war, zwar schon vor einigen Jahren seine Frau verlassen hatte, aber keine Scheidung nachweisen konnte und auch keinen Beweis bringen, das die 1. Ehefrau verstorben war.
Das Leipziger Konsistorium entschied dann, das die 2. Ehe bestehen bleiben durfte, der Ehemann Kirchenbuße leisten musste und der Diakon für 6 Monate suspendiert wurde.

Steffen
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